E-Bike - Schweiz neue Vorschriften
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E-Bike - Schweiz neue Vorschriften
In der Schweiz benötigen alle E-Bikes ab dem 1.4. ein Tagfahrlicht.
Das sollte man wissen, wenn man vorhat, sich dort mit einem E-Bike zu bewegen. Faktisch gilt das für jede Fahrt, da es sich wohl auf so gut wie keiner keiner Tour vollständig vermeiden lassen dürfte, einen als öffentliche Verkehrsfläche geltenden Weg zu benutzen.
Die mögliche Buße von CHF 20 bei Verstoß erscheint für Schweizer Verhältnisse sehr moderat.
Außerdem müssen Tempolimits eingehalten werden. (mit dem normalen Velo nicht?)
Ferner bald Tachopflicht für schnelle E-Bikes.
https://www.srf.ch/news/panorama/neue-v ... gfahrlicht
Das sollte man wissen, wenn man vorhat, sich dort mit einem E-Bike zu bewegen. Faktisch gilt das für jede Fahrt, da es sich wohl auf so gut wie keiner keiner Tour vollständig vermeiden lassen dürfte, einen als öffentliche Verkehrsfläche geltenden Weg zu benutzen.
Die mögliche Buße von CHF 20 bei Verstoß erscheint für Schweizer Verhältnisse sehr moderat.
Außerdem müssen Tempolimits eingehalten werden. (mit dem normalen Velo nicht?)
Ferner bald Tachopflicht für schnelle E-Bikes.
https://www.srf.ch/news/panorama/neue-v ... gfahrlicht
Zuletzt geändert von TPD am 24.03.2022 - 15:34, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel angepasst
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
Da gibt es scheinbar noch richtig beknackte Ideen im Köcher:
Vignettenpflicht für Radfahrer in der Schweiz?
https://www.spiegel.de/auto/schweiz-pol ... c44692121e
Vignettenpflicht für Radfahrer in der Schweiz?
https://www.spiegel.de/auto/schweiz-pol ... c44692121e
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
Vorher sollte es vielleicht erstmal eine Vignettenpflicht für Autos auf normalen Straßen geben...Pancho hat geschrieben: 23.03.2022 - 09:03 Da gibt es scheinbar noch richtig beknackte Ideen im Köcher:
Vignettenpflicht für Radfahrer in der Schweiz?
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Skitouren (75): 18x Willingen, 15x Steinach, 12x Winterberg, 7x Gr. Inselsberg, 6x Ilmenau, 6x Ernstthal, 5x Schneekopf, je 1x Elkeringhausen, Döllberg/Suhl, Goldlauter, Jena, Kassel, Oberhof
Ski Alpin (14): 8x Willingen, 5x Winterberg, 1x Winterberg+Willingen
Resteski (12): 8x Winterberg, 2x Schneekopf, 2x Steinach
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
Jein. Auch ein normales Velo kann wegen unangebrachtem Verhalten im Strassenverkehr gebüsst werden.Außerdem müssen Tempolimits eingehalten werden. (mit dem normalen Velo nicht?)
Man möge sich erinneren. Das gab es schon bis 2012. Nur dazumal ging es um die Haftpflichtversicherung und nicht um die Finanzierung der Infrastruktur.Da gibt es scheinbar noch richtig beknackte Ideen im Köcher:
Vignettenpflicht für Radfahrer in der Schweiz?
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
Ich weiß ja nicht genau wie das in der Schweiz ist aber in D zum Beispiel unterscheidet man zwischen Pedelec und E-Bike. Ein E-Bike unterliegt hier sowieso denselben Vorschriften wie ein Kleinkraftrad (unterstützt schneller als 25 km/h, kann auch ohne Treten mit Motorkraft bewegt werden, man braucht zum Führen eine Mofaprüfbescheinigung, ein Versicherungskennzeichen und muss auch immer Licht an haben). Ich dachte eigentlich dass jedes Fahrrad, auch ein Mountainbike, das im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird eine funktionierende Beleuchtung haben muss, da bin ich jetzt wirklich etwas verwirrt.
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
ja, in De braucht jedes Fahrad das auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, eine funktionierende Beleuchtung, diverse Reflektoren, Klingel.
Viele Mountainbikes/-pedelecs fahren auch jetzt schon nicht ordnungsgemäß über die Straßen.
Es geht hier wohl darum, das die obligatorische Beleuchtung auch dauerhaft am Tag eingeschaltet werden muss.
Aktuell schalte ich das Licht nur selten ein, wenn man mal im Dunkeln vom Besuch zurückkommt.
Radtouren mache ich wie viele jedoch am Tag.
Also reicht ein Stecklicht mit eine Brenndauer von 2-3h mehrere Monate.
Wenn man dies aber dauerhaft einschaltet, dann ist die Radtour sehr begrenzt oder man investiert halt in die genannten Optionen.
Viele Mountainbikes/-pedelecs fahren auch jetzt schon nicht ordnungsgemäß über die Straßen.
Es geht hier wohl darum, das die obligatorische Beleuchtung auch dauerhaft am Tag eingeschaltet werden muss.
Aktuell schalte ich das Licht nur selten ein, wenn man mal im Dunkeln vom Besuch zurückkommt.
Radtouren mache ich wie viele jedoch am Tag.
Also reicht ein Stecklicht mit eine Brenndauer von 2-3h mehrere Monate.
Wenn man dies aber dauerhaft einschaltet, dann ist die Radtour sehr begrenzt oder man investiert halt in die genannten Optionen.
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
Aus eigener Erfahrung wird aber von der „Rennleitung“ über mangelnde Beleuchtung bei Sporträdern, die serienmäßig keine haben, hinweg gesehen, sofern man bei Tageslicht unterwegs ist.
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
Naja wer bei einem Pedelec mit 500Wh Akku eine 5 Watt Beleuchtung dran hat, das ist schon verdammt viel für LED, hat damit ohne Motor schon 100 Stunden also 4 Tage nonstop Betriebsdauer. Ob das ins Gewicht fällt? Bei meinem Biobike hab ich einen Nabendynamo und das Licht immer an. Da kann auch kein Akku leer werdenvaldebagnes hat geschrieben: 23.03.2022 - 10:22 Wenn man dies aber dauerhaft einschaltet, dann ist die Radtour sehr begrenzt oder man investiert halt in die genannten Optionen.
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
Allerdings muss dafür, wie im Artikel beschrieben, bei E-MTB die keine Beleuchtung haben, erstmal nachgerüstet werden, was nicht so ganz trivial ist, je nach Typ.
Dazu kommt dann, dass man die Lampen immer am Rad hat. Wenn man wirklich im Gelände fährt, leben die nicht lange.
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
Gibt es ja, nennt sich hier bei uns Motorfahrzeugssteuer.Vorher sollte es vielleicht erstmal eine Vignettenpflicht für Autos auf normalen Straßen geben...
Ist auch hier so, nur wird halt meist der Begriff E-Bike genommen.Ich weiß ja nicht genau wie das in der Schweiz ist aber in D zum Beispiel unterscheidet man zwischen Pedelec und E-Bike.
Bei den Pedelec, um die es hier ja geht, werden auch zwecks Wiederaufladung abnehmbare Lichter akzeptiert. Das Rad wo ich hier verwende war beim Kauf eh schon komplett ausgestattet, wobei Nachtfahren ohne Strassenbeleuchtung mit der Lampe eher Glücksspiel wäre. An das Rad wo ich letzthin für die Freizeit im Lötschental gerade gekauft habe lasse ich direkt was anständiges wo auch über den Akku gespiesen wird anbauen.
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
Das würd ich auch so machen. Zumal das in den meisten Fällen auch absolut problemlos möglich ist, fast alle Motoren haben einen Lichtausgang der nur noch softwaremäßig freigeschaltet werden muss. Auch wenn einem der Händler da mal gerne was anderes erzählt...Theo hat geschrieben: 23.03.2022 - 11:12 An das Rad wo ich letzthin für die Freizeit im Lötschental gerade gekauft habe lasse ich direkt was anständiges wo auch über den Akku gespiesen wird anbauen.
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valdebagnes
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
Es ging um Akku-Stecklichter die man an den Lenker schraubt, wenn das M-Bike eben kein serienmäßig montiertes Lich hat.Spezialwidde hat geschrieben: 23.03.2022 - 10:34Naja wer bei einem Pedelec mit 500Wh Akku eine 5 Watt Beleuchtung dran hat, das ist schon verdammt viel für LED, hat damit ohne Motor schon 100 Stunden also 4 Tage nonstop Betriebsdauer. Ob das ins Gewicht fällt? Bei meinem Biobike hab ich einen Nabendynamo und das Licht immer an. Da kann auch kein Akku leer werdenvaldebagnes hat geschrieben: 23.03.2022 - 10:22 Wenn man dies aber dauerhaft einschaltet, dann ist die Radtour sehr begrenzt oder man investiert halt in die genannten Optionen.![]()
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
Ich hab schon Räder nachgerüstet. Zum Teil muss der Motor ausgebaut werden, wenn man das optisch wieder schick haben will, sollte der Leitungskram auch wie die anderen Leitungen durch den Rahmen geführt werden. Da kommt schnell Arbeitszeit zusammen.Spezialwidde hat geschrieben: 23.03.2022 - 11:36Das würd ich auch so machen. Zumal das in den meisten Fällen auch absolut problemlos möglich ist, fast alle Motoren haben einen Lichtausgang der nur noch softwaremäßig freigeschaltet werden muss. Auch wenn einem der Händler da mal gerne was anderes erzählt...Theo hat geschrieben: 23.03.2022 - 11:12 An das Rad wo ich letzthin für die Freizeit im Lötschental gerade gekauft habe lasse ich direkt was anständiges wo auch über den Akku gespiesen wird anbauen.
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
So wie ich das verstanden hab ging es um die allgemeine Nachrüstung mit einer zugelassenen Beleuchtung welcher Art auch immer. Stecklichter sind für echte Offroadfahrer nunmal denkbar ungeeignet. Wenn sie nicht schnell kaputt gehen so verstellen und lösen sie sich durch die harten Schläge zimlich oft. Die Auswahl gerade für diesen harten Einsatz mit Straßenzulassung ist leider recht überschaubar.valdebagnes hat geschrieben: 23.03.2022 - 11:58
Es ging um Akku-Stecklichter die man an den Lenker schraubt, wenn das M-Bike eben kein serienmäßig montiertes Lich hat.
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
Naja, die Dinger heißen ja schließlich was sie sind: STECKlampen. Also wenn's zur Sache geht halt abmachen und in den Rucksack (ich weiß, im Artikel steht "auch auf Waldwegen", das halten die Dinger aber problemlos aus, selbst die billige vom Aldi die ich habe).
Wie Theo schon schrieb: wenn's Dunkel ist ohne Straße, reichen die eh nicht. Da muss dann was zusätzliches auf den Helm (und das ist dann (in D zumindest) auch nicht reguliert was die leisten darf. Zusätzlicher Akku in Rucksack oder Gürteltasche hilft für den Durchblick)
Edit: Aber mal was anderes: gilt das echt nur für E-Bikes? Also ich darf weiter ohne Licht fahren oder wie?
Wie Theo schon schrieb: wenn's Dunkel ist ohne Straße, reichen die eh nicht. Da muss dann was zusätzliches auf den Helm (und das ist dann (in D zumindest) auch nicht reguliert was die leisten darf. Zusätzlicher Akku in Rucksack oder Gürteltasche hilft für den Durchblick)
Edit: Aber mal was anderes: gilt das echt nur für E-Bikes? Also ich darf weiter ohne Licht fahren oder wie?
Schöne Grüße
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
Gilt für alle Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung.Aber mal was anderes: gilt das echt nur für E-Bikes? Also ich darf weiter ohne Licht fahren oder wie?
Und bei den Autos ist es schon seit 2014 Pflicht...
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
Hatte nämlich schon überlegt, wo am Rennlenker mit Auflieger noch eine Lampe Platz haben könnte. Der Tacho ist schon auf dem Vorbau mangels Platz
Schöne Grüße
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
kann jemand ein gutes Stecklicht empfehlen?
Aber bitte kein Sigma Sport Aura, das Licht an sich ist ja gut, aber die Gummizughalterung seht schrottig.
Ich suche etwas mit einer fest am Lenker/Sattelstange verschraubbaren Halterung und einsteckbarer Lampe/Rüchlicht.
Aktuell hab ich ein solches vom Discounter und dachte es würde was besseres im Bereich von 50€ geben.
Aber bitte kein Sigma Sport Aura, das Licht an sich ist ja gut, aber die Gummizughalterung seht schrottig.
Ich suche etwas mit einer fest am Lenker/Sattelstange verschraubbaren Halterung und einsteckbarer Lampe/Rüchlicht.
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
Ich nutze am RR dieses Set bei Bedarf.
Ist in D nicht zugelassen, deshalb in NL bestellt…
https://www.mantel.com/de/knog-blinder- ... ts#reviews
Es hat verschiedene Modi, die auch teils sehr hell sind.
Geeignet mE für Sichtbarkeit am Tag und um im Notfall langsam im Dunklen heim zu kommen.
Ich verwende es manchmal blinkend (in D unzulässig) oder auch konstant.
Die Polizei hat mich damit bisher zwar gesehen, aber nicht angehalten (Bayern).
Finde es insbesondere im Winter sehr wichtig, um auch ohne Papageienkostüm und bei dunklen Passagen besser wahrgenommen zu werden.
Ist in D nicht zugelassen, deshalb in NL bestellt…
https://www.mantel.com/de/knog-blinder- ... ts#reviews
Es hat verschiedene Modi, die auch teils sehr hell sind.
Geeignet mE für Sichtbarkeit am Tag und um im Notfall langsam im Dunklen heim zu kommen.
Ich verwende es manchmal blinkend (in D unzulässig) oder auch konstant.
Die Polizei hat mich damit bisher zwar gesehen, aber nicht angehalten (Bayern).
Finde es insbesondere im Winter sehr wichtig, um auch ohne Papageienkostüm und bei dunklen Passagen besser wahrgenommen zu werden.
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Re: E-Bike - neue Vorschriften
Ich hab den Sigma Buster 300, metall Gehäuse, schraubbare Halterung, Akku. Halt ohne stvo Zertifizierung in D.valdebagnes hat geschrieben: 24.03.2022 - 08:23 kann jemand ein gutes Stecklicht empfehlen?
Aber bitte kein Sigma Sport Aura, das Licht an sich ist ja gut, aber die Gummizughalterung seht schrottig.
Ich suche etwas mit einer fest am Lenker/Sattelstange verschraubbaren Halterung und einsteckbarer Lampe/Rüchlicht.
Aktuell hab ich ein solches vom Discounter und dachte es würde was besseres im Bereich von 50€ geben.
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Re: E-Bike - Schweiz neue Vorschriften
Sinnvoll wären Nummernschilder für Velos, und dementschprechend eine Nachrüstung der Rotlichkameras damit Velos ebenfalls erfasst werden.
Zudem sollte man eine Velofalle entwickeln, die man bei Trottoirs einbauen kann, wobei Fussgängen nicht beeinträchtigt werden.
Anstelle neue Vorschriften zu erlassen sollten die Behörden zuerst mal die Einhaltung der Strassenverkehrsregeln für Velofahrer, ebenso strikte wie es für den motorisierten Strassenverkehr der Fall ist, durchsetzen.
Zudem sollte man eine Velofalle entwickeln, die man bei Trottoirs einbauen kann, wobei Fussgängen nicht beeinträchtigt werden.
Anstelle neue Vorschriften zu erlassen sollten die Behörden zuerst mal die Einhaltung der Strassenverkehrsregeln für Velofahrer, ebenso strikte wie es für den motorisierten Strassenverkehr der Fall ist, durchsetzen.
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Re: E-Bike - Schweiz neue Vorschriften
Wie stellst du dir die denn vor?Lagorce hat geschrieben: 03.04.2022 - 18:31 Zudem sollte man eine Velofalle entwickeln, die man bei Trottoirs einbauen kann, wobei Fussgängen nicht beeinträchtigt werden.
Vielleicht ein Straßenbelag, dessen Oberfläche so scharfkantig ist, dass Veloreifen zerstochen werden?
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Re: E-Bike - Schweiz neue Vorschriften
Durchaus reizvoller GedankeGIFWilli59 hat geschrieben: 04.04.2022 - 13:04Wie stellst du dir die denn vor?Lagorce hat geschrieben: 03.04.2022 - 18:31Zudem sollte man eine Velofalle entwickeln, die man bei Trottoirs einbauen kann, wobei Fussgängen nicht beeinträchtigt werden.
Vielleicht ein Straßenbelag, dessen Oberfläche so scharfkantig ist, dass Veloreifen zerstochen werden?
Problem ist allerdings (egal was man sich als Varianten ausdenkt), dass in D Kinder bis 8 Jahren auf dem Gehweg fahren müssen und bis 10 Jahren dürfen und außerdem bei bis 8-jährigen eine erwachsene Begleitung mit auf den Gehweg darf.
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Lagorce
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Re: E-Bike - Schweiz neue Vorschriften
Das mit der Velofalle war eher provokativ gemeint, technisch lässt sich sowas nicht so einfach lösen, ausser man verbietet high Heels. 
Anosnsten würde die Einhaltung der Strassenverkehrsregeln durch die Velofahreren ebenfalls zu deren eingenen Sicherheit beitragen.
Hier in der Schweiz passt man als Auto- oder Lastwagenfahrer eh auf wilde Velofahrer auf, vielerorts im Ausland hätten solche Velofahrer eine ziemlich kurze Lebenserwartung. Wird z.B. nach rechts abgebogen, gehen im Ausland viele Fahrer nicht davon aus, dass halt doch noch ein Velo bei stehendem Fahrzeug noch nach vorne drückt, um ein paar Sekunden zu gewinnen (oder das Leben zu verlieren) oder bei Rot einfach die Kreuzung zu durchqueren.
Anosnsten würde die Einhaltung der Strassenverkehrsregeln durch die Velofahreren ebenfalls zu deren eingenen Sicherheit beitragen.
Hier in der Schweiz passt man als Auto- oder Lastwagenfahrer eh auf wilde Velofahrer auf, vielerorts im Ausland hätten solche Velofahrer eine ziemlich kurze Lebenserwartung. Wird z.B. nach rechts abgebogen, gehen im Ausland viele Fahrer nicht davon aus, dass halt doch noch ein Velo bei stehendem Fahrzeug noch nach vorne drückt, um ein paar Sekunden zu gewinnen (oder das Leben zu verlieren) oder bei Rot einfach die Kreuzung zu durchqueren.