Im Engadin ereignete sich am Dienstag ein schwerer Arbeitsunfall. Ein Mann wurde von der Muottas Muragl-Standseilbahn angefahren und mitgeschleift. Er erlitt schwere Beinverletzungen.
Sinnvoll wäre es, dass bei Arbeiten auf der Strecke beide Fahrzeuge begleitet sind (Führerstand besetzt).
Unerwartet ist, dass jemand von einem Standseilbahnfahrzeug erfasst wird, ausser in unmittelbarer Nähe des Bereiches wo ein Fahrzeug anfährt. Auch ohne Gegenseil sieht und hört man wenn die Anlage in Betrieb ist.
IMO wird im Seilbahnbereich das Tagout/Lockout leider oft zu wenig formal durchgesetzt, das Freischalten sowie Sichern gegen Wiedereinschalten ist umso wichtiger, da im Gegenstatz zu nahezu sämtlichen Industrieanalagen, bei Seilbahnen aus technisch unabdingbaren Gründen sehr viele Sicherheitsvorrichtungen so gestaltet werden müssen, dass sie leicht überbrückbar sind. Zu beachten ist insbes., dass sämtliche Not-Aus-Vorrichtungen ausserhalb der Antriebsstation, sowie diverse Not-Aus-Vorrichtungen in der Antriebsstation selbst, überbrückbar sind.
Deshalb ist ein äusserst striktes Befolgen der Vorgehensprozeduren absolut unabdingbar. Bereits kleinste Ausnahmen erhöhen oft massiv das Unfallrisiko. Das erforderliche Arbeitssicherheitsniveau ist bei Seilbahnen umsomehr nur durch organisatorische Massnahmen erreichbar, technische Lösungen sind alleinig nicht ausreichend.
Bei gewöhnlichen Industrieanlagen sind Not-Aus Vorrichtungen allermeist nur durch unerlaubte physikalische Eingriffe (z.B. Drahtbrücken) oder, seltener, durch unerlaubte Eingriffe auf der Ebene der Sicherheitssteuerungen möglich, wobei im Gegensatz zu Seilbahnanlagen dann i.d.R. keine Überbrückungsmöglichkeiten in den Betriebsvorschriften vorgesehen sind.
FU-Antriebe insbes. auch solche mit permanentmagneterregten langsamlaufenden Direktantriebsynchronmotoren bergen ebenfalls gewisse nicht unbedingt intuitiv erkennbare Risiken.
Zwar keine weiteren Erkenhtnisse, dennoch ergänzend noch der Bericht aus der Engadinerpost: https://www.engadinerpost.ch/2022/04/13 ... r-verletzt
Dem Mann ist zu wünschen, dass er sich wieder vollständig erholen kann.
“Wir sind gewohnt, daß die Menschen verhöhnen, was sie nicht versteh'n, Dass sie vor dem Guten und Schönen, das ihnen oft beschwerlich ist, murren.“ [Johann Wolfgang von Goethe]
Schon happig... Ich bin ja gespannt, wie lange die Aufsichtsbehörde so weiterarbeiten lässt. Es wäre doch wirklich kein Problem eine Warnanlage wie bei der Bahn aufzustellen... (oder eben andere Massnahmen zu treffen, neben den erwähnten von Lagorce gäbe es ja weitere)
Technisch wäre einiges machbar, siehe auch Kollisionen mit Pendelbahnen (Stützenbereiche). Bei Standseilbahnen wären Warnsysteme viel einfacher zu implementieren, da der Zugang auf der gesamten Strecke entlang gewährleistet ist.
Wie ich es bereits im Pendelbahn Arbeitsunfall Topic vor Kurzem erwähnte, wäre es m.E. am sinnvollsten tragbare Funk-Warnsysteme auf Mann zu tragen, die bei annäherendem Fahrzeug die Person mit Wechselstonsignal sowie Vibration warnen. Sogar eine Quittierung wäre denkbar, so dass bei fehlender Quittierung die Bahn automatisch angehalten wird.
Wichtig ist dabei, dass die Alarmierung standortabhängig (z.B. an welcher Stelle entlang einer SSB Trasse oder auf welcher Stütze (bzw. Stützengruppe sofern keine klare Standortdiskriminierung möglich ist) erfolgt, damit soll erreicht werden, dass möglichst nur bestimmte Personen alarmiert werden.
Technisch könnte man sogar existierende Systeme entpsrechend anpassen, ist eine Frage der Kosten, nicht der Machbarkeit. Zu beachten ist das erforderliche Sicherheitslevel (m.E. mindestens SIL 2 mit etwas rechnerischen PFD Reserve, damit man nicht zu nahe an der Untergrenze von SIL 2 liegt).