Energiekostenzuschlag Hotel

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br403
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Re: Energiekostenzuschlag Hotel

Beitrag von br403 »

Kein Housekeeping gibt es schon in manchen Ketten, bei Sheraton habe ich das schon erlebt. Dafür bekommt man dann ein Freigetränk in der Bar.

valdebagnes
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Re: Energiekostenzuschlag Hotel

Beitrag von valdebagnes »

moderne Kreuzfahrtschiffe: 5000 Passagiere auf engem Raum einsperren und dann abkassieren.
Ich wurde einmal dazu „genötigt“. Den Fehler mach ich nicht noch mal.
Gefühlt ist man da auf der Idalp schon allein in der unberührten Natur. :wink:
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ski-chrigel
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Re: Energiekostenzuschlag Hotel

Beitrag von ski-chrigel »

Geschmacksache. Und eine Frage der Flexibilität!
Ich liebe Kreuzfahrten. Und genau so auch die Einsamkeit nach der Landung auf einem Gletscher oder auf einer Skitour.
Auf AIDA hatte ich noch nie das Gefühl abgezockt zu werden. Auf den amerikanischen Kreuzern hingegen schon. Dass Saunen extra kosten, finde ich sogar gut. Dann hat man mehr Platz.

Back to Topic: Treibstoffzuschläge sind andernorts auch anerkannt. Wieso nicht Stromzuschläge? Aber mir ist ein Hotel mit Fixpreisen auch lieber. Es gibt genügend Auswahl. Wer das nicht akzeptieren möchte, sucht halt ein anderes.
Meine Berichte findet man seit 23.11.23 in einem anderen Forum
j-d-s
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Re: Energiekostenzuschlag Hotel

Beitrag von j-d-s »

Allerdings muss man bedenken, dass ein "Energiekostenzuschlag" unterm Strich so behandelt werden muss wie die Nebenkosten bei der Miete. Sprich: Fallen sie niedriger aus als berechnet, muss eine Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrages erfolgen.

So eine Berechnungsmethode wie "5% vom Gesamtpreis" hat wenig mit den tatsächlichen Kosten zu tun, sondern dient nur der Bereicherung.
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br403
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Re: Energiekostenzuschlag Hotel

Beitrag von br403 »

Wo steht das? Man kann beliebige zusätzliche Kosten sich ausdenken und auf die Rechnung schreiben.
j-d-s
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Re: Energiekostenzuschlag Hotel

Beitrag von j-d-s »

Das steht nirgends, aber im Sinne der Rechtsfortbildung im Falle einer Klage könnte es zu einer solchen analogen Anwendung kommen (im Zivilrecht sind Analogien erlaubt und vorgesehen).

Im Gegensatz zu quasi allen anderen Gebühren oder Zuschlägen, wo die interne Kalkulation des Betriebs weitgehend frei ist, ist ein "Energiekostenzuschlag" ja eben exakt auf Energiekosten gemünzt und damit Kosten, die durch ein externes Unternehmen in Rechnung gestellt werden und damit auch bezifferbar sind. Will der Betrieb diese weiterreichen, kann er nicht einfach das doppelte oder dreifache abrechnen.

Würde man das "Krisenaufschlag" oder so nennen, würde es gehen.
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