Fristlos rausgeschmissen: Zürcher Polizist meldet sich krank – und geht Ski fahren

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Mt. Cervino
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Fristlos rausgeschmissen: Zürcher Polizist meldet sich krank – und geht Ski fahren

Beitrag von Mt. Cervino »

Fristlos rausgeschmissen
Zürcher Polizist meldet sich krank – und geht Ski fahren
Nicht nachmachen! :lol:
https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/fr ... 60366.html

So dumm muss man aber auch erst mal sein:
Der Polizist stolperte dabei am Ende über seine kritische Haltung gegenüber den Corona-Massnahmen: Als er am 22. Dezember 2021 bei der Mittelstation der Metschbahn in Lenk BE einen Zweitagespass erwerben wollte, weigerte er sich, eine Maske zu tragen oder eine Maskendispens zu zeigen. Er sei Polizist, soll er gemäss Urteil des Zürcher Verwaltungsgericht mehrmals vorgebracht haben.
Zwei Berner Kantonspolizisten, die wegen des offenbar lautstarken Disputs zur Mittelstation gerufen worden waren, führten ihn dann weg. Und sie fragten bei ihren Zürcher Kolleginnen und Kollegen nach, ob der Mann wirklich bei ihnen beschäftigt sei. Da sich der Polizist einen Tag zuvor krankheitsbedingt abgemeldet hatte, entliess ihn die Kantonspolizei Anfang Januar 2022 dann fristlos.

Aber es wird noch besser:
Seine Kündigung sei Teil einer Kampagne der Kantonspolizei, bei der Meinungsäusserungen zu Corona-Massnahmen verpönt seien. Er sei wegen seiner Haltung schon versetzt worden; dass er dann im Untergeschoss habe arbeiten müssen und keine beruflichen Perspektiven mehr gesehen habe, habe ihn psychisch belastet. Deshalb sei er zur Genesung in die Berge gefahren, und nicht etwa, um Ski zu fahren.
Es sei aber nicht glaubhaft ist, dass der Mann «in Skikleidung und -ausrüstung in einem Skigebiet einen Zweitagespass kaufte, jedoch nicht Ski fahren wollte», hält das Verwaltungsgericht in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil unter anderem fest.
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Re: Fristlos rausgeschmissen: Zürcher Polizist meldet sich krank – und geht Ski fahren

Beitrag von MrGaunt »

Wäre in Deutschland auch arbeitsrechlich eine interessante Geschichte. Solange die Aktivität der Genesung dient, wäre selbst am Skifahren erst einmal nicht auszusetzen. Es sei denn, man posaunt fröhlich heraus dass man sich das Knie verdreht hat und deshalb krank geschrieben ist. Gibt nicht wenige Beispiele, wo Arbeitnehmer bei harter (Schwarz-)Arbeit oder beim Werkeln am eigenen Haus erwischt wurden während sie angeblich körperlich nicht in der Lage zur Arbeit waren.
Aber Skifahren oder Sport allgemein ist nicht sofort ein Kündigungsgrund. Es besteht auch keine Verpflichtung, zu Hause im Bett zu bleiben.
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Re: Fristlos rausgeschmissen: Zürcher Polizist meldet sich krank – und geht Ski fahren

Beitrag von Spezialwidde »

MrGaunt hat geschrieben: 09.05.2023 - 17:55 Es besteht auch keine Verpflichtung, zu Hause im Bett zu bleiben.
Das stimmt. Es ist aber, zugegeben schwammig formuliert, jegliche Tätigkeit zu unterlassen die der Genesung entgegensteht und/oder diese verzögert. Wer wegen Grippe krankgeschrieben ist und auf der Skipiste erwischt wird hat definitiv ein Problem. Interessant wird es wirklich wenn der Grund der Krankschreibung in Richtung psychische Ursachen geht.
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Re: Fristlos rausgeschmissen: Zürcher Polizist meldet sich krank – und geht Ski fahren

Beitrag von albe-fr »

hier scheint es aber erstmal keinen Anfangsverdacht gegen den Beschäftigten zu geben, vermutlich haben die Arbeitgeber noch was in der Hinterhand.
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Re: Fristlos rausgeschmissen: Zürcher Polizist meldet sich krank – und geht Ski fahren

Beitrag von gfm49 »

MrGaunt hat geschrieben: 09.05.2023 - 17:55Wäre in Deutschland auch arbeitsrechlich eine interessante Geschichte.
Eher nicht - Polizisten sind in Deutschland Beamte. Da gilt für so einen Fall Disziplinarrecht, das nicht ohne weiteres mit dem Arbeitsrecht vergleichbar ist.

In der Schweiz wohl ähnlich, denn es war ein Verwaltungsgericht tätig und kein Arbeitsgericht.
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albe-fr
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Re: Fristlos rausgeschmissen: Zürcher Polizist meldet sich krank – und geht Ski fahren

Beitrag von albe-fr »

gfm49 hat geschrieben: 09.05.2023 - 21:00 Eher nicht - Polizisten sind in Deutschland Beamte. Da gilt für so einen Fall Disziplinarrecht, das nicht ohne weiteres mit dem Arbeitsrecht vergleichbar ist.
genau - und in .de wuerd kein Hahn danach krähen wenn ein Lehrer sich halt mal fuer ein paar Tage krank meldet und Ski fahren geht - das kann man als Beamter halt mal machen solange es nicht mehr als 5 bis 8 Wochen das Jahr betrifft.
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Re: Fristlos rausgeschmissen: Zürcher Polizist meldet sich krank – und geht Ski fahren

Beitrag von sheridan »

.. dabei ist doch Skifahren die beste Therapie ;-)
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Re: Fristlos rausgeschmissen: Zürcher Polizist meldet sich krank – und geht Ski fahren

Beitrag von ski-chrigel »

sheridan hat geschrieben: 09.05.2023 - 21:22 .. dabei ist doch Skifahren die beste Therapie ;-)
Genau. Das kann unmöglich der Kündigungsgrund gewesen sein. Nur ein nichtskifahrender Richter könnte so ein Urteil fällen :wink:
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Re: Fristlos rausgeschmissen: Zürcher Polizist meldet sich krank – und geht Ski fahren

Beitrag von TPD »

Wäre in Deutschland auch arbeitsrechlich eine interessante Geschichte. Solange die Aktivität der Genesung dient, wäre selbst am Skifahren erst einmal nicht auszusetzen.
Ist in der Schweiz auch nicht anders.
Aber sich beim Arbeitgeber ohne ärztlichen Attest krank melden, um einen schönen Skitag zu haben ist eine ganz schlechte Idee... Aber dies würde zuerst mal zu einer Abmahnung führen und nicht gerade zu einer fristlosen Entlassung.
Jedoch ist dem Artikel zu entnehmen, dass dieser Polizist schon vorher Probleme hatte, gewisse staatliche Anordnungen zu befolgen. Und selbst wenn man privat unterwegs ist, sollte man sich mit einer solchen Berufung nicht mit seinen Kollegen im Dienst anlegen...
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Re: Fristlos rausgeschmissen: Zürcher Polizist meldet sich krank – und geht Ski fahren

Beitrag von Pilatus »

gfm49 hat geschrieben: 09.05.2023 - 21:00
MrGaunt hat geschrieben: 09.05.2023 - 17:55In der Schweiz wohl ähnlich, denn es war ein Verwaltungsgericht tätig und kein Arbeitsgericht.
Also eine Verbeamtung mit den ganzen damit einher gehenden Vorteilen gibt es in der Schweiz nicht. Nichts desto trotz haben - zumindest in den Kantonen in denen ich gearbeitet habe - kantonale Angestellte keinen gewöhnlichen Arbeitsvertrag, sondern eine einseitig vom Arbeitgeber ausgestellte Verfügung. Diese heisst z.B. im Kanton Zürich „Anstellungsverfügung“ und im Kanton Luzern „Wahlurkunde“. Welche Gesetzte gelten ist da scheinbar zum Teil gar nicht so klar.
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Re: Fristlos rausgeschmissen: Zürcher Polizist meldet sich krank – und geht Ski fahren

Beitrag von jens.f »

Spezialwidde hat geschrieben: 09.05.2023 - 18:34 Das stimmt. Es ist aber, zugegeben schwammig formuliert, jegliche Tätigkeit zu unterlassen die der Genesung entgegensteht und/oder diese verzögert. Wer wegen Grippe krankgeschrieben ist und auf der Skipiste erwischt wird hat definitiv ein Problem. Interessant wird es wirklich wenn der Grund der Krankschreibung in Richtung psychische Ursachen geht.
Oder für die ganze Fraktion der Allergiker und Asthmatiker.
In den Bergen gibt jetzt im Winter keine Pollen, insofern könnte jemand, der zuhause wegen allergischem Asthma krank geschrieben ist, natürlich theoretisch schon Ski fahren gehen - ob das natürlich dann wirklich 100% rechtskonform ist, weiß ich natürlich auch nicht - ausprobieren möchte ich es nicht....
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Re: Fristlos rausgeschmissen: Zürcher Polizist meldet sich krank – und geht Ski fahren

Beitrag von valdebagnes »

albe-fr hat geschrieben: 09.05.2023 - 21:18
gfm49 hat geschrieben: 09.05.2023 - 21:00 Eher nicht - Polizisten sind in Deutschland Beamte. Da gilt für so einen Fall Disziplinarrecht, das nicht ohne weiteres mit dem Arbeitsrecht vergleichbar ist.
genau - und in .de wuerd kein Hahn danach krähen wenn ein Lehrer sich halt mal fuer ein paar Tage krank meldet und Ski fahren geht - das kann man als Beamter halt mal machen solange es nicht mehr als 5 bis 8 Wochen das Jahr betrifft.
Klischeeschublade auf… und wieder zu…
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Re: Fristlos rausgeschmissen: Zürcher Polizist meldet sich krank – und geht Ski fahren

Beitrag von TPD »

Klischeeschublade auf… und wieder zu…
Genau
Wie dieser Fall schön aufzeigt, können sich Staatsangestellte zwar viel erlauben, aber bei der Erfassung der Arbeitszeit sollten sie definitiv keine Fehler machen.
Habe es selbst erlebt, da konnte man Leute für gewisse Dummheiten nicht auf die Strasse stellen, aber sobald sie dann bei der Stempeluhr schummelten, waren sie ziemlich schnell weg.
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