Im Falle der Volksbefragung zum letztlich gescheiterten Skigebietzusammenschluss Pitztal-Ötztal sind drei wegen Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagte Mitglieder der Wahlbehörde am Dienstag am Landesgericht Innsbruck zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden.
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Die drei Männer sollen sich laut Anklage von 17 Wahlberechtigten die Ermächtigung geholt haben, in deren Namen Wahlkarten von der Gemeinde abzuholen. Die Wahlberechtigten erhielten die Wahlkarten dann jedoch nie, warf die Staatsanwaltschaft Innsbruck den Beschuldigten vor. Die Angeklagten sollen die Wahlkarten vielmehr eigenmächtig ausgefüllt und für den Zusammenschluss gestimmt haben. Dann sollen sie die Wahlkarten in ihrer Funktion als Teil der Wahlbehörde in das Wahlergebnis miteinbezogen haben bzw. durch andere – redliche – Mitglieder miteinbeziehen haben lassen.