Saisonkarte - aber welche?

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MarcoS_Skiing
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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von MarcoS_Skiing »

be4ski hat geschrieben: 18.10.2023 - 09:40 Versteh ich da jetzt was falsch oder bekommt man die Karte (TRC) nicht nur mit Wohnsitz oder Beschäftigung in Österreich? Somit würde auch eine Klage wohl nichts bringen, da bei beiden usern "Deutschland" in der Bio steht?
Ja, ist halt eindeutig geregelt und steht so in alles in den AGBs.

"um Bezug der Tirol Regio Card sind alle Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol (Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Meldebestätigung, welche nicht älter als 3 Monate sein darf), alle Personen mit einem Beschäftigungsverhältnis in Tirol unter Vorlage der Sozialversicherungsbestätigung sowie Studenten der Universität Innsbruck und Studenten einer in Tirol ansässigen Hochschule oder Fachhochschule unter Vorlage eines aktuellen Studiennachweises für das laufende Studienjahr/Semester berechtigt. Es besteht keinerlei Kontrahierungszwang."

Da kann man sich das telefonieren sparen, wenn man den o.g. Kriterien nicht gerecht wird.
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IQ130
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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von IQ130 »

Hallo,

ich kann da etwas Licht ins Dunkle bringen, hatte die Thematik auch schon.

Tirol Regio Card
Keine Chance diese als Deutscher ohne Wohnsitz in Tirol zu bekommen
Androhung mit Klage beim Europäischen Verbraucherzentrum brachte keine Wirkung

Freizeit Ticket Tirol
Jahreskarte konnte auf Nachfrage bei den Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH gekauft werden
Wir hatten diese Karte drei Jahre in Folge, obwohl unser Wohnsitz München ist.
Ggf. Androhung mit Klage beim Europäischen Verbraucherzentrum da innerhalb der EU die Einheimischen Rabatte off. verboten sind, folglich auf Saisonkarten die nur von Einheimischen erworben werden können
Viellie Liftbetreiber verweisen gerne darauf das Ihre Seilbahnen Transportmittel des öffentlichen Nahverkehres sind, die von der EU Regelung ausgeschlossen sind.

Gruß Ingo
j-d-s
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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von j-d-s »

Es gibt keine "Klage beim Europäischen Verbraucherzentrum".

Der Ablauf, bspw. bei Verweigerung der Ausstellung der TRC, ist folgender:
-Kaufen versuchen auf dem üblichen Wege, am Besten mit Zeuge
-Bei Verweigerung diese protokollieren, inklusive Begründung (das ist relativ einfach, weil sie ja sogar auf ihrer Webseite die illegale Vertragsklausel schreiben)

Dann muss man während der Gültigkeit der Karte (die man nicht bekommen hat) die entsprechenden Leistungen manuell bezahlen (das kann auch eine andere Saisonkarte sein, falls diese günstiger ist, um die identischen Leistungen zu erhalten). Kosten und Zahlungen protokollieren.

Am Ende der Gültigkeit der Karte rechnet man die Gesamtkosten aus, die man bezahlt hat (für alles, wo man die TRC genutzt hätte, wenn man sie bekommen hätte). Über die Differenz zwischen diesen Kosten und den Kosten der TRC wird dann eine Rechnung an das Unternehmen geschickt, welches die Ausstellung der TRC verweigert hat, mit einer Frist von 14 Tagen zur Überweisung auf ein Bankkonto, Hinweis darauf, dass danach automatisch Verzug eintritt. Nicht vergessen als Begründung anzugeben, dass die Verweigerung rechtswidrig war.

Sollte die Zahlung nach 14 Tagen nicht eingetroffen sein, Einreichung Mahnklage beim örtlich zuständigen Bezirksgericht mit diesem Formular: https://www.help.gv.at/at.gv.brz.linkau ... ution=e2s1 (bis hierhin braucht man streng genommen keinen Anwalt)

Das Unternehmen wird dann vom Gericht informiert, dass eine Mahnklage eingereicht wurde. Sollte es nicht bezahlen, kommt es zum Gerichtsprozess (normalerweise muss man nicht persönlich anwesend sein, wenn man einen Anwalt hat).
Anschließend geht es nach Schema F, Urteil abwarten, wenn es die illegalen Machenschaften stützt immer weiter in den Instanzen hochziehen, bis das entsprechend zuständige Gericht den EuGH wegen Klärung der europäischen Rechtslage anruft. Spätestens der EuGH legt dann fest, dass die Diskriminierung illegal war und in der Folge müssen alle Gerichte in Österreich dies umsetzen. An diesem Punkt erhält man dann die geforderte Summen, Verzugszinsen, Anwaltskosten, Auslagen und Gerichtskosten von dem Unternehmen erstattet.

+++

Die Behauptung, dass Seilbahnen in Skigebieten "öffentliche Verkehrsmittel" seien, lässt sich nicht aufrechterhalten: Einerseits wurde das durch die Bundesregierung selbst während der Lockdowns nicht so gesehen, andererseits sieht es ganz offensichtlich nichtmal die Tirol Regio Card vor: Auf der Tirol Regio Card-Webseite wird davon gesprochen, es bestehe kein Kontrahierungszwang. Allerdings besteht bei öffentlichen Verkehrsmitteln ein Kontrahierungszwang. Sprich, entweder sie können Personen mit Wohnsitz im Ausland diskriminieren (weil öffentliches Verkehrsmittel) oder die unterliegen nicht dem Kontrahierungszwang - beides gleichzeitig geht nicht.

Übrigens nutzt ein Geheimhalten von Diskriminierenden Abmachungen nichts: Man kann im Gerichtsprozess bspw. Angestellte der Seilbahnen vorladen, wo sie dann unter Wahrheitspflicht aussagen müssen, bspw. welche Vorteile Personen mit Wohnsitz in bestimmten Gegenden gewährt werden. Auch ein Irrtum in der Höhe bspw. des Einheimischenrabatts ist nicht schlimm, man kann dann einfach den Streitwert anpassen.

+++

Bei Einheimischenrabatten ist das ganze einfacher, weil man dort sofort nach Kauf die Rechnung schicken kann, da der Schaden sofort eintritt (weil man ja einen höheren Preis bezahlt hat für das identische Produkt).

Deshalb kann man übrigens auch nicht klagen, wenn man die Karte gar nicht versucht hat zu kaufen, dann hat man keinen Schaden und kann somit auch nicht die Zahlung einer Geldsumme verlangen.
fabo96
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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von fabo96 »

Erstmal vielen Dank euch für die Infos!

Das Freizeitticket scheint ja deutlich einfacher erhältlich zu sein. Aber irgendwie sagt mir die Karte nicht so zu ... Arlberg ist ne Wucht, allerdings war ich hier bereits letztes Jahr. 3 Tage Ischgl sind cool, aber leider ist See nicht dabei. Hier müsste ich mir nen Tagespass kaufen, ebenso im Ötztal mit Sölden und Oetz. Ich möchte möglichst alle Gebiete einer Regio erkunden. Bei der Regio Card bräuchte ich lediglich noch ne Tageskarte für Ischgl.
Dann verbleibt noch der Innsbrucker Raum, wobei die Skigebiete mir nicht so zusagen. Zudem scheint es, dass die Gebiete relativ weit auseinander liegen und ich zwingend auf das Auto angewiesen bin (insbesondere für einen Gebietswechsel am gleichen Tag).
Ich werde es jetzt noch bei den verbleibenden Bergbahnen probieren, die Regio Card zu kaufen und falls das nicht möglich ist, wahrscheinlich kurzfristig entscheiden ...
Stand jetzt hat Vorarlberg mit 3 Täler Karte oder Montafoncard die Nase vorn. Die Anreise ist für mich einfacher und die Preise sind für die Leistungen auch absolut in Ordnung :D
biofleisch
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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von biofleisch »

j-d-s hat geschrieben: 18.10.2023 - 11:28 Am Ende der Gültigkeit der Karte rechnet man die Gesamtkosten aus, die man bezahlt hat (für alles, wo man die TRC genutzt hätte, wenn man sie bekommen hätte). Über die Differenz zwischen diesen Kosten und den Kosten der TRC wird dann eine Rechnung an das Unternehmen geschickt, welches die Ausstellung der TRC verweigert hat, mit einer Frist von 14 Tagen zur Überweisung auf ein Bankkonto, Hinweis darauf, dass danach automatisch Verzug eintritt. Nicht vergessen als Begründung anzugeben, dass die Verweigerung rechtswidrig war.
Was für eine gequirlte Scheisse!

Man kann das "Kind auch mit dem Bade ausschütten".

Ich würde niemanden Raten so eine hirnrissige Vorgehensweise zu praktizieren. Der Schuss geht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach hinten los - weswegen es der Originalposter auch niemals gemacht hat!

Das einzige wo ich zustimmen würde ist der Umstand, dass sich die Seilbahnunternehmen immer die für sie vorteilhaften gesetzlichen Regelungen rauspicken. Sind die des öffentlichen Verkehrsmittel vorteilhaft (keine Rückgabe, wenn keine Leistung, schlechtes Wetter) besser dann die, ansonsten privates Vertragsrecht.

Da ist aber auch der Gesetzgeber / die Politik dran schuld und das folgt einer jahrzehntelang geübter Ideologie:
Verschiebe jegliche Verantwortung für alles auf den Endkunden / Bürger ab. Nennt sich Neoliberalismus.
Das zerstört langfristig alles! Rente, Gesundheitsversorgung, Energieversorgung, Verkehr...
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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von j-d-s »

Wenn du mir darlegst, wie man ansonsten rechtlich dagegen vorgehen kann, nur zu.

Die Rechtslage an sich ist klar, allfällige österreichische Gesetze die sowas erlauben sind ungültig, weil europäisches Recht, welches eben Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes im EU-Ausland verbietet, höherrangig ist. An diesen Anwendungsvorrang sind auch die österreichischen Gerichte gebunden.
Bereits die Vereinbarkeit mit österreichischem Recht ist aber höchst fraglich, weil ja bspw. behauptet wird, es bestehe kein Kontrahierungszwang, aber man sei dennoch Öffentliches Verkehrsmittel, was sich eben gegenseitig ausschließt, denn für Öffentliche Verkehrsmittel gilt die Transport- und Tarifpflicht.

Man muss so wie ich es geschrieben habe vorgehen, weil eine abstrakte Normenkontrollklage durch Privatpersonen in den meisten Fällen (insbesondere in solchen wie hier, wo man ja nicht von der österreichischen Regierung an sich diskriminiert wird, sondern von Privatunternehmen, die eben Gesetze missachten) gar nicht vorgesehen ist. Man kann auch als Privatperson gar nicht selbst direkt vor den EuGH gehen, sondern muss den Weg über die nationalen Gerichte beschreiten (das nennt man konkrete Normenkontrolle, wo nationale Gerichte den EuGH quasi um Auslegung des europäischen Rechts bitten).

Übrigens würde ich im vorliegenden Fall die Wahrscheinlichkeit vergleichsweise groß einschätzen, dass spätestens nach Einreichung der Mahnklage das Seilbahnunternehmen den geforderten Betrag zahlt. Denn der wird ja im Vergleich zu dem, was das Seilbahnunternehmen zahlen müsste an Verfahrenskosten, wenn sie es vorhersehbarerweise verlieren nachdem sie durch alle Instanzen gegangen sind, eher gering sein. Auch wird an dem Punkt sicher nicht mehr der "Kundenservice-Mitarbeiter" die Frage entscheiden, sondern eher der Geschäftsführer, und der wägt dann ab, ob er lieber ein paar hundert Euro an den Kläger zahlt und so das Prozesskostenrisiko ausschließt (und zudem verhindert, dass ein rechtskräftiges Gerichtsurteil erfolgt), oder ob es wirklich riskiert. Als Privatperson hat man bis zu diesem Punkt keine nennenswerten Kosten, danach braucht man eine Rechtsschutzversicherung.

Vor allem muss man bedenken, dass den Seilbahnunternehmen keine großen Verluste drohen, denn man muss zwar Tirol Regio Card und Tirol Snow Card an alle Personen mit EU-Wohnsitz zu denselben Preisen verkaufen wie an Einheimische - aber man muss die Karten an sich nicht bewerben und die Preise könnte man ja in den AGB reinschreiben (bspw. als "reduzierter Preis", den zwar jeder kriegen kann, aber danach fragen muss). Davon würden dann nur "Eingeweihte" wie die Leute hier im Forum profitieren, die breite Masse aber nicht, wenn es ihnen keiner sagt...
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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von MarcoS_Skiing »

j-d-s hat geschrieben: 19.10.2023 - 11:19 Wenn du mir darlegst, wie man ansonsten rechtlich dagegen vorgehen kann, nur zu.

Die Rechtslage an sich ist klar, allfällige österreichische Gesetze die sowas erlauben sind ungültig, weil europäisches Recht, welches eben Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes im EU-Ausland verbietet, höherrangig ist. An diesen Anwendungsvorrang sind auch die österreichischen Gerichte gebunden.
Bereits die Vereinbarkeit mit österreichischem Recht ist aber höchst fraglich, weil ja bspw. behauptet wird, es bestehe kein Kontrahierungszwang, aber man sei dennoch Öffentliches Verkehrsmittel, was sich eben gegenseitig ausschließt, denn für Öffentliche Verkehrsmittel gilt die Transport- und Tarifpflicht.

Man muss so wie ich es geschrieben habe vorgehen, weil eine abstrakte Normenkontrollklage durch Privatpersonen in den meisten Fällen (insbesondere in solchen wie hier, wo man ja nicht von der österreichischen Regierung an sich diskriminiert wird, sondern von Privatunternehmen, die eben Gesetze missachten) gar nicht vorgesehen ist. Man kann auch als Privatperson gar nicht selbst direkt vor den EuGH gehen, sondern muss den Weg über die nationalen Gerichte beschreiten (das nennt man konkrete Normenkontrolle, wo nationale Gerichte den EuGH quasi um Auslegung des europäischen Rechts bitten).

Übrigens würde ich im vorliegenden Fall die Wahrscheinlichkeit vergleichsweise groß einschätzen, dass spätestens nach Einreichung der Mahnklage das Seilbahnunternehmen den geforderten Betrag zahlt. Denn der wird ja im Vergleich zu dem, was das Seilbahnunternehmen zahlen müsste an Verfahrenskosten, wenn sie es vorhersehbarerweise verlieren nachdem sie durch alle Instanzen gegangen sind, eher gering sein. Auch wird an dem Punkt sicher nicht mehr der "Kundenservice-Mitarbeiter" die Frage entscheiden, sondern eher der Geschäftsführer, und der wägt dann ab, ob er lieber ein paar hundert Euro an den Kläger zahlt und so das Prozesskostenrisiko ausschließt (und zudem verhindert, dass ein rechtskräftiges Gerichtsurteil erfolgt), oder ob es wirklich riskiert. Als Privatperson hat man bis zu diesem Punkt keine nennenswerten Kosten, danach braucht man eine Rechtsschutzversicherung.

Vor allem muss man bedenken, dass den Seilbahnunternehmen keine großen Verluste drohen, denn man muss zwar Tirol Regio Card und Tirol Snow Card an alle Personen mit EU-Wohnsitz zu denselben Preisen verkaufen wie an Einheimische - aber man muss die Karten an sich nicht bewerben und die Preise könnte man ja in den AGB reinschreiben (bspw. als "reduzierter Preis", den zwar jeder kriegen kann, aber danach fragen muss). Davon würden dann nur "Eingeweihte" wie die Leute hier im Forum profitieren, die breite Masse aber nicht, wenn es ihnen keiner sagt...
Abgesehen davon, dass das kompletter Bullshit ist, meine Frage an dich: wieso machst du das dann nicht mal so oder kennst du wenigstens jemand, der gerade so vorgeht?

Querdenker, stimmts? ;)
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biofleisch
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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von biofleisch »

j-d-s hat geschrieben: 19.10.2023 - 11:19Übrigens würde ich im vorliegenden Fall die Wahrscheinlichkeit vergleichsweise groß einschätzen, dass spätestens nach Einreichung der Mahnklage das Seilbahnunternehmen den geforderten Betrag zahlt. Denn der wird ja im Vergleich zu dem, was das Seilbahnunternehmen zahlen müsste an Verfahrenskosten, wenn sie es vorhersehbarerweise verlieren nachdem sie durch alle Instanzen gegangen sind, eher gering sein.
und wieder kompletter Bullshit!

Denn:
1. Wird die Saisonkarte (egal welche) nicht von EINER Seilbahngesellschaft herausgegeben / verkauft. Du müsstest dich dann mit deiner HirnrissMahnklage an den Verkäufer der Saisonkarte wenden.
2. aber leider hast du nicht das "Alternativprodukt" des oben genannten Verkäufers erworben. Hättest du das könntest ggf. auf den Differenzbetrag zur Einheimischen Version klagen.
3. Entstand dir ein übergroßer "Schaden", der aus deiner eigenen dümmichen Vorgehensweise entstand (siehe auch 2.)
4. für diesen übergroßen Schaden bist du selbst verantwortlich und ganz sicher nicht EIN Seilbahnunternehmen.
5. Zu welchem Seilbahnunternehmen gehst du eigentlich? zu den Zillertalern, oder der Axamer Lizum? Vielleicht auch am Ende der Saison zu den Pitztalern? Egal! Keiner wird sich zuständig fühlen, weil du nicht die TSC zum Normalpreis gekauft hast!

Im übrigen: das was ich da gerade skizzierte war Querdenken - und es ist immer besser "quer" über verschiedene Fachgebiete zu denken als geradeaus mit Scheuklappen.
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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von j-d-s »

Ich habe nirgends von mir selbst gesprochen. Ich habe kein Interesse, die Tirol Snow Card oder Tirol Regio Card zu kaufen, und wer sie nicht kaufen will, kann auch nichts zurückverlangen, da sind sich alle Juristen einig.

In Bezug auf "EINE" Seilbahngesellschaft: Lies mal die Webseiten von TSC/TRC.
https://snowcard.tirol.at/impressum
Bei Kauf einer Snow Card Tirol gilt die Seilbahngesellschaft bei der die Snow Card Tirol erworben wurde als Vertragspartner des Kunden. Ansprechpartner für jegliche Beschwerden, Fragen und bei technischen Schwierigkeiten mit der Snow Card Tirol ist damit ausschließlich die jeweilige Seilbahngesellschaft.
https://tirol-regio.at/impressum/
Als Vertragspartner des Kunden gilt der Partnerbetrieb bei dem die Tirol Regio Card erworben wurde. Dieser ist auch Ansprechpartner bei technischen Schwierigkeiten, Beschwerden und Fragen die Tirol Regio Card betreffend.
Es ist klar geregelt, dass nur EINE Seilbahngesellschaft Vertragspartner ist. Einen Nicht-Vertragspartner kann man auch nicht verklagen.
Es ist aber ebenso geregelt, dass ebendiese Seilbahngesellschaft ein Produkt verkauft, was auch bei Dutzenden anderen zur Nutzung berechtigt (würden die anderen die Nutzung verweigern, könntest du trotzdem nur gegen die Gesellschaft vorgehen, wo du ursprünglich gekauft hast). Das mag für manche schwer zu verstehen sein, aber solche Kooperationen sind in der Wirtschaft üblich (bspw. haftet der Pauschalreiseanbieter dafür, wenn das Hotel was falsch macht, und eine Fluggesellschaft muss sogar für Verspätungen bezahlen wo sie gar nicht schuld ist), das gleichen dann die Unternehmen hinterher unter sich aus (genauso wie sie ja auch die Einnahmen aufteilen) (und ehe du mir wieder sowas vorwirfst, nein, ich habe auch kein Interesse, Pauschalreisen oder Flüge zu buchen).

In Bezug auf den Schaden:
TSC: Wie ich geschrieben hatte, da muss man dann die "Vollpreis"-TSC kaufen und kann auch sofort die 25% Einheimischenrabatt zurückfordern. Da muss man nichts protokollieren.

TRC: Alles mit Protokoll usw. hatte sich nur auf die TRC bezogen, weil diese ja gar nicht an Nicht-Einheimische verkauft wird. Hier muss man dann freilich die günstigsten erhältlichen Alternativlösungen kaufen und diese bezahlen - das kann eine (oder mehrere) einzelne Saisonkarten sein, die TSC, oder Tageskarten, oder Stundenkarten usw.
Dazu sind in der TRC sind ja auch Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen enthalten, auch hier sind das dann die entsprechend günstigsten Tarife, die man bekommt.
Man kann hier nämlich nur den Schaden geltend machen, der auch durch die individuelle Nutzung angefallen ist, wenn man durch diese höhere Kosten hat, als wenn man die TRC bekommen hätte.
Das hängt aber natürlich von der individuellen Nutzung ab, denn wer nur einen Tag auf der Axamer Lizum fährt, einen Tag in Galtür, aber dann eine ausgedehnte Schwimmbadtour macht, der kann dann keinen Schadensersatz für Ski-Saisonkarten fordern, aber womöglich für "Schwimmbad-Saisonkarten" (wenn es sowas gibt, ich kenne die Tarife der Schwimmbäder nicht).

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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von MarcoS_Skiing »

Diesmal war ich direkt bei "und wer sie nicht kaufen will, kann auch nichts zurückverlangen, da sind sich alle Juristen einig" raus.

Alter Verwalter, in diesen Telegramm Gruppen muss es ja zugehen...
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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von icedtea »

Ich bin ja alles andere als ein Fan von ihm; aber Formaljuristisch hat er mit den Einheimischenrabatten nicht ganz Unrecht 🤷‍♂️

Wobei ich persönlich sehr viel Sympathie für solche Rabatte habe ☝️
Wo ich schon war:
Hochzeiger (1989), Ski-Zillertal 3000 außer Gletscher (viele Jahre ab 1993 :wink:), Kronplatz (2006), Söllereck (2008), Hauser Kaibling (2009 und 2014), Wildkogel (2010 - 2012), Maiskogel, Pass Thurn/Resterhöhe; Schmittenhöhe (2013), Hochzillertal/Hochfügen, Spieljoch (2016 - 2019), Alpendorf/Wagrain/Flachau (2015 und 2018), Damüls/Mellau (2017), Planai/Hochwurzen (2019), Willingen (2019), Schnalstaler Gletscher (2019), Laax, Silvretta-Montafon, Brandnertal, Golm (2020), Hundseck (2021), Winterberg (2021), Arosa-Lenzerheide (2022), St. Moritz (2022), Ortisei, Seiser Alm und Sella Ronda (2023)
Als nächstes: 🤷‍♂️
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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von tauernjunkie »

j-d-s hat im AF bereits mehrfach erläutert, dass ihm bei den angebotenen Saisonkarten die Gebietsauswahl zu gering ist. Insofern ist es plausibel, dass er das nicht selber vorhat.
Ansonsten ist der Anspruch bei der verkaufenden Bahn geltend zu machen, weil die Verbünde Snowcard und Regiocard keine eigenen Gesellschaften sind. Vgl. die Klagen wegen der verkürzten Saison 19/20:
https://www.tt.com/artikel/30791285/cor ... cherbahnen
j-d-s hat geschrieben: 19.10.2023 - 11:19 Als Privatperson hat man bis zu diesem Punkt keine nennenswerten Kosten, danach braucht man eine Rechtsschutzversicherung.
Da muss man nur erstmal eine haben, die sich darauf einlässt. Wenn die Rechtsschutzversicherung bzw. der darüber vermittelte Anwalt keine Erfolgsaussicht sieht, wird man als Zuckerl wohl eher eine Abfindung anbieten, deren Summe in etwa die Höhe des Schadens ist, sich bei der Kostendeckung für eine Klage aber quer stellen.
Man steht dann zwar selber schadlos dar, hat aber nicht die gewünschten Fakten geschaffen.
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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von j-d-s »

Das kann natürlich passieren. Aber wie ich selbst schrieb, halte ich es für auch nicht unwahrscheinlich, dass die verkaufende Gesellschaft an einem gewissen Punkt nachgibt, weil es sonst zu riskant ist - eben auch weil sie wohl als günstiger ansehen, einem einzelnen oder ein paar wenigen Kunden was zurückzuzahlen (bzw. die Karte bei Insistieren doch zu Einheimischenkonditionen verkaufen), weil das relativ selten vorkommen würde.

Ein Prozess, der womöglich sogar noch durch mehrere Instanzen geht, zieht dagegen mediale Aufmerksamkeit auf sich und wenn am Ende ein höchstrichterliches Urteil steht, ist die Praxis endgültig vorbei.
icedtea hat geschrieben: 19.10.2023 - 20:55 Ich bin ja alles andere als ein Fan von ihm; aber Formaljuristisch hat er mit den Einheimischenrabatten nicht ganz Unrecht 🤷‍♂️

Wobei ich persönlich sehr viel Sympathie für solche Rabatte habe ☝️
Ich hätte an sich kein Problem mit solchen Rabatten, solange das dann aber auch umgekehrt und für alle gilt. Sprich, dann darf zwar Tirol vergünstige Skipässe an Einheimische verkaufen, aber umgekehrt eben auch die CSU eine "Ausländermaut" einführen, und ein Schwimmbad in Berchtesgaden zwei Euro mehr verlangen von Salzburgern.

In der Schweiz ist das ja so (weil nicht in der EU), deswegen könnte Chrigel wegen seines Wohnsitzes in der Schweiz auch nicht gegen den Einheimischenrabatt vorgehen, aber er kann völlig problemlos in der Schweiz einen bekommen. Deshalb beschwere ich mich auch nicht darüber, wenn in der Schweiz Einheimischenrabatte gewährt werden, das ist vollkommen legal und gerecht, weil umgekehrt eben auch bspw. eine Maut "nur für Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU" erlaubt wäre, oder ein Schwimmbad in Konstanz von denen mehr verlangen dürfte.

Aber wenn man nunmal diese Regelung hat in der EU, dann kann es nicht sein, dass die österreichische Regierung gegen die "Ausländermaut" klagt, oder ein Österreicher gegen einen erhöhten Preis beim Schwimmbad in Berchtesgaden, gleichzeitig aber in ihrem eigenen Land dasselbe weiterhin praktiziert wird.
Die Gesetze gelten eben für alle gleich, man kann nicht gleichzeitig zwei sich widersprechende Vorgehensweisen anwenden, bei denen man nur immer selbst profitiert.

Generell ist das ja in Österreich eine grobe Unsitte, dass man EU-Recht systematisch missachtet, bspw. auch Autobahn-Abfahrverbote, Blockabfertigung, "Dosierampeln" und Straßensperren für Ausländer. Wer so handelt, braucht sich nicht zu wundern, wenn es aus dem Wald hinausschallt, wie man hineinruft...
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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von ski-chrigel »

j-d-s hat geschrieben: 20.10.2023 - 08:16 In der Schweiz ist das ja so (weil nicht in der EU), deswegen könnte Chrigel wegen seines Wohnsitzes in der Schweiz auch nicht gegen den Einheimischenrabatt vorgehen,
Schon noch blöd. Und noch viel blöder, dass ich in meinem bestmöglichen Tiroler-Dialekt redend gefragt wurde, ob ich Tiroler sei und ich es auch noch verneinte. Da auf dem Schweizer Personalausweis keine Wohnadresse steht, musste ich diese auf einen Zettel schreiben und ich war natürlich ehrlich, weil ich den Rabatt den Einheimischen einfach gönnen mag.
aber er kann völlig problemlos in der Schweiz einen bekommen.
Yep, habe den „Hiesigen“-Tarif vor ein paar Tagen beansprucht: https://www.klewenalp.ch/informationen/vorverkauf

Meiner Meinung nach sollte man dieses EU-Gesetz abschaffen. Weil aber in anderen Belangen andere EU-Staaten viel wichtigere Gesetze nicht beachten (Stichwort Polen, Ungarn, Frankreich), ist dieses Rabatt-Gesetz viel zu unwichtig und niemand klagt gegen die Bergbahnen. Daher gilt: Wo kein Kläger, kein Richter. Das machen die Bergbahnen schon gut so. Die paar j-d-s‘ler die dauernd lauthals darüber wettern aber trotzdem nie klagen, kann man getrost ignorieren. :mrgreen:
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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von Ralf321 »

Man könnte auch eine Beschwerde auf EU-Ebene einreichen, geht sogar online nur ob das was rauskommt.
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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von markus »

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Re: Saisonkarte - aber welche?

Beitrag von MarcoS_Skiing »

ski-chrigel hat geschrieben: 21.10.2023 - 13:38
j-d-s hat geschrieben: 20.10.2023 - 08:16 In der Schweiz ist das ja so (weil nicht in der EU), deswegen könnte Chrigel wegen seines Wohnsitzes in der Schweiz auch nicht gegen den Einheimischenrabatt vorgehen,
Schon noch blöd. Und noch viel blöder, dass ich in meinem bestmöglichen Tiroler-Dialekt redend gefragt wurde, ob ich Tiroler sei und ich es auch noch verneinte. Da auf dem Schweizer Personalausweis keine Wohnadresse steht, musste ich diese auf einen Zettel schreiben und ich war natürlich ehrlich, weil ich den Rabatt den Einheimischen einfach gönnen mag.
aber er kann völlig problemlos in der Schweiz einen bekommen.
Yep, habe den „Hiesigen“-Tarif vor ein paar Tagen beansprucht: https://www.klewenalp.ch/informationen/vorverkauf

Meiner Meinung nach sollte man dieses EU-Gesetz abschaffen. Weil aber in anderen Belangen andere EU-Staaten viel wichtigere Gesetze nicht beachten (Stichwort Polen, Ungarn, Frankreich), ist dieses Rabatt-Gesetz viel zu unwichtig und niemand klagt gegen die Bergbahnen. Daher gilt: Wo kein Kläger, kein Richter. Das machen die Bergbahnen schon gut so. Die paar j-d-s‘ler die dauernd lauthals darüber wettern aber trotzdem nie klagen, kann man getrost ignorieren. :mrgreen:
J-D-S'ler 🤣
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