Bergbahnunternehmen haftet, weil Skifahrer wegen eines Sturms im Sessellift festsitzen

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Marmotte
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Bergbahnunternehmen haftet, weil Skifahrer wegen eines Sturms im Sessellift festsitzen

Beitrag von Marmotte »

"Posttraumatische Belastungsstörung" !
Heutzutage wird echt gegen alles geklagt...

https://www.nzz.ch/panorama/in-oesterre ... ld.1774447

valdebagnes
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Re: Bergbahnunternehmen haftet, weil Skifahrer wegen eines Sturms im Sessellift festsitzen

Beitrag von valdebagnes »

„Haften ohne Verschulden“, ist auch ein seltsames Gesetz. Von daher finde ich das Urteil formal im Sinne der Gewaltenteilung richtig, das Gesetz in diesem Falle jedoch unpassend. Es sind aber nicht die Gerichte die die Gesetze machen, sie müssen sie anwenden.

Das Verhalten der Kläger passt leider in unseren Zeitgeist.
Immer weniger Eigenverantworttung. Wenn etwas passiert wird die Schuld immer woanders gesucht und oft auch gefunden.
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TPD
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Re: Bergbahnunternehmen haftet, weil Skifahrer wegen eines Sturms im Sessellift festsitzen

Beitrag von TPD »

Unter dem Kontext der "Gefährdungshaftung" ist dieses Urteil nicht wirklich eine Überraschung.
Viel spannender werden die angekündigten Nachverhandlungen über die Höhe des Schadenersatzes? Bleibt es hier bei der Übernahme der nachweisbaren Kosten wie z.B Arztrechnungen, Arbeitsausfall etc. oder wird da sogar noch ein Schmerzensgeld fällig?
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Re: Bergbahnunternehmen haftet, weil Skifahrer wegen eines Sturms im Sessellift festsitzen

Beitrag von Bergfan »

Wird mal Zeit, dass die Betreiber die (unsichtbaren) Gefahren sehen und den Betrieb einstellen. Wer den Berg runterruschen will, soll gefälligst erst mal aus eigener Kraft hinauf kommen. Wer wird dann verklagt? Frau Holle, weil sie dieses glatte Zeug verteilt, auf dem man ausrutschen kann? Der Förster, weil er den Bäumen erlaubt hat, sich den Berg-runter-Rutschern in den Weg zu stellen? :) :) :) :)
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Re: Bergbahnunternehmen haftet, weil Skifahrer wegen eines Sturms im Sessellift festsitzen

Beitrag von j-d-s »

Die Gefährdungshaftung ist etwas völlig normales - bekannt vom Autofahren: Bei Unfällen im fließenden Verkehr sind nahezu immer beide Teilschuld (meist 30% für denjenigen, der nach Laienansicht "gar nichts dafür" kann), wobei das natürlich ohnehin die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt. Der Grund ist der, dass die allgemeine Betriebsgefahr alleine dadurch heraufbeschworen wird, dass man ein Fahrzeug in Bewegung setzt - sogar dann, wenn man sich zu 100% ordnungsgemäß verhält und der Unfallgegner gegen diverse Vorschriften verstößt.

Noch stärker gilt das übrigens bei Haustieren (juristisch "Luxustiere": Tiere, die keine Nutztiere sind, aber dennoch von einem Menschen gehalten werden). Hier ist in der Regel immer der Tierhalter Schuld, auch wenn bspw. ein Hund vor ein Auto läuft, muss normalerweise der Halter den Schaden am Auto bezahlen (und natürlich erhält keinerlei Ersatz für etwaige Verletzungen des Hundes). Auch hier gilt: Alleine das Halten eines Hundes beschwört eine Gefahr herauf, selbst wenn es der besterzogenste Hund der Welt ist. Übrigens sind vergleiche zwischen Tieren und Kindern, die vor Autos laufen könnten, juristisch völlig unhaltbar, weil man Tieren und Menschen sinnvollerweise eine völlig unterschiedliche Gewichtung beimisst. Und wie erwähnt sogar zwischen Nutztieren (bspw. ein Rindvieh, dessen Ertrag der Landwirt wirtschaftlich verwertet) und Haustieren (die keinen wirtschaftlichen Nutzen für den Halter entfalten).

Im vorliegenden Fall ist es schlichtweg so, dass es eben bei unternehmerischem Handeln generell ein unternehmerisches Risiko gibt. Das umfasst neben wirtschaftlichen Problematiken freilich auch rechtliche Problematiken, wie eben die Haftung ohne eigenes Verschulden. Deshalb haben Unternehmen in der Regel ja auch Anwälte, Versicherungen und oftmals Rechtsformen, die persönliche Haftung ausschließen. Wenn also bspw. das Unternehmen als AG, GmbH, GmbH & Co. KG (und diverse weitere) organisiert ist, dann muss niemand persönlich haften, sondern nur mit dem in die Gesellschaft angelegten Vermögen. Freilich könnte ein Unternehmen so pleite gehen. Aber wir wissen ja alle, dass gerade Seilbahnen (und Banken) oftmals "too big to fail" sind und bei Schieflagen dann der Steuerzahler einspringt, weil Seilbahnen (und Banken) eben bei einer Pleite - wenn sie denn (regional) bedeutend genug sind - in der Wirtschaft einen Dominoeffekt auslösen können, weil eine ganze Reihe anderer Unternehmen von deren wirtschaftlicher Aktivität profitiert.
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TPD
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Re: Bergbahnunternehmen haftet, weil Skifahrer wegen eines Sturms im Sessellift festsitzen

Beitrag von TPD »

Wird mal Zeit, dass die Betreiber die (unsichtbaren) Gefahren sehen und den Betrieb einstellen.
Das ist ja gerade die Krux der Gefährdungshaftung.
Selbst wenn man alles richtig gemacht hat und es zu einem unvorhersehbaren Zwischenfall kommt, ist eben der Anlagenbetreiber haftbar.

Aber es wäre noch spannend zu wissen ob wirklich die beiden Frauen geklagt haben, oder ob es deren Krankenversicherung war?
https://www.skichablais.net, seit 20 Jahren über Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.
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