https://www.bernerzeitung.ch/dem-skigeb ... 9944349513
Selbst wenn hier eine Meldepflicht an den Bund besteht, das Bauvorhaben wurde ja ordnungsgemäss publiziert.
Und das wäre ja dann auch die Gelegenheit zu intervenieren, falls in den Unterlagen ein Stempel fehlt.
Somit unverständlich, dass man da noch 10 Jahre später intervenieren kann...
Bund interveniert: Eriz soll Lift nach zehn Jahren Betrieb zurückbauen
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Bund interveniert: Eriz soll Lift nach zehn Jahren Betrieb zurückbauen
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Re: Bund interveniert: Eriz soll Lift nach zehn Jahren Betrieb zurückbauen
Wie ich es verstehe liegt der Ball am Kanton. Der Betreiber hat seine Arbeit getan, wenn auch mit einer Ausnahmegenehmigung. Somit sollte das Verfahren gegen das Kanton und nicht gegen den Betreiber laufen. Aber es gibt auch wieder Beispiele die dagegen sprechen. Hoffentlich kann der Betreiber/Gemeinde den aktuellen Stand bewahren.
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Re: Bund interveniert: Eriz soll Lift nach zehn Jahren Betrieb zurückbauen
... und ich dachte, derlei unfassbares Verwaltungstheater sei typisch für Deutschland.
Wenn die Panne beim Kanton liegt, müsste der Kanton den Betreiber entsprechend entschädigen, sollte es wirklich zu einem Rückbau der Liftanlage kommen (die wohl eher eine Kürzung auf die ursprüngliche Anlagenlänge würde).
In Deutschland kann man nach langer Durchführung einer schriftlich nicht vollständig abgesicherten, aber unbeanstandeten Vorgehensweise ggfs. auf Gewohnheitsrecht pochen ... gibt es das in der Schweiz auch?
Wenn die Panne beim Kanton liegt, müsste der Kanton den Betreiber entsprechend entschädigen, sollte es wirklich zu einem Rückbau der Liftanlage kommen (die wohl eher eine Kürzung auf die ursprüngliche Anlagenlänge würde).
In Deutschland kann man nach langer Durchführung einer schriftlich nicht vollständig abgesicherten, aber unbeanstandeten Vorgehensweise ggfs. auf Gewohnheitsrecht pochen ... gibt es das in der Schweiz auch?