Neues auf der Lauchernalp – Lötschental

Infrastrukturelle Neuigkeiten aus der Schweiz
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Nico05
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Re: Neues auf der Lauchernalp – Lötschental

Beitrag von Nico05 »

rxphl hat geschrieben: 26.09.2024 - 00:02 Von der Konzession wird es auf jeden Fall langsam eng; normalerweise wird diese ja auf 30 oder 40 Jahre vergeben, wobei die Sesselbahn in Arosa natürlich das Gegenteil bestätigt.
Die Förderleistung des Sessellifts ist bei hohem Besucheraufkommen manchmal etwas zu gering, die Wartezeit ist jedoch akzeptabel (max. 5-7 Minuten). Der Sessellift ist schnell und ziemlich komfortabel. Und trotz eines guten Rekordwinters glaube ich nicht, dass die Gesellschaft die Mittel hat, ihn sofort zu ersetzen. Ein Ersatz in 10 Jahren könnte vorher sinnvoll sein. Ideal wäre es natürlich, ihn von Stafel aus zu einer einzigen Anlage zu kombinieren...
Zu beachten ist, dass es sich bei der Konzession um eine Genehmigung handelt, die für 20 oder 25 Jahre erteilt wird. Dann wird sie um weitere 20/25 Jahre verlängert. Es ist auch möglich, nur für 5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr usw. zu verlängern.
Für Gangegg läuft die Konzession tatsächlich bald ab: Sie wurde im Januar 1986 erteilt, im November 2006 erneuert und ist bis Juni 2026 gültig. (https://www.bav.admin.ch/bav/fr/home/th ... re-et.html)
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snowflat
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Re: Neues auf der Lauchernalp – Lötschental

Beitrag von snowflat »

Ein Mega-Tourismusprojekt für 250 Millionen Franken soll die Lauchernalp im Lötschental revolutionieren. Investoren planen in den nächsten fünf Jahren Luxus-Apartments, Chalets und ein Clubhaus.
Den Bergbahnen auf der Lauchernalp geht es derweil prächtig. Erst kürzlich schrieb man Rekordzahlen. Der Umsatz stieg erstmals auf über 8 Millionen Franken, der Gewinn hat sich im Vergleich zum Vorjahr sogar mehr als verdoppelt, wie der «Walliser Bote» berichtet.

Gemäss dem CEO der Lauchernalp Bergbahnen, Mathias Fleischmann, liegt das starke Ergebnis auch am sogenannten Magic Pass, ein Abo für 80 Skigebieten in der Schweiz und in Frankreich. Letztes Jahr war man erstmals in den Westschweizer Tarifverbund integriert. In der vergangenen Wintersaison verzeichneten die Bahnen einen Anstieg der Fahrgastzahlen um 27 Prozent. Im Sommer lag der Zuwachs sogar bei fast 50 Prozent.

Die Zahlen zeigen das Potenzial des familiären Skigebiets mit sechs Liften. Ob dazu das luxuriöse neue Projekt passt? Die Investoren glauben auf jeden Fall daran.
Quelle: Im Wallis entsteht Mega-Projekt für 250 Mio Franken
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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Nico05
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Re: Neues auf der Lauchernalp – Lötschental

Beitrag von Nico05 »

keine Notwendigkeit, noch mehr Luxus-Chalets zu bauen, es gibt genug davon, und die Lauchernalp ist nicht Verbier. Das Skigebiet ist auch viel zu klein.
Was es braucht, sind Hotels und "preisgünstige" Unterkünfte für Familien, junge Leute und einfach Skifahrer, die keine reichen Leute sind...
Wir brauchen kein neues Skiort, das von Amerikanern und Louis-Vuitton-Jacken besetzt wird.
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Re: Neues auf der Lauchernalp – Lötschental

Beitrag von alpiz »

Die Konzession der 3er Sesselbahn Stafel-Gandegg wurde bis 2046 verlängert.
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Re: Neues auf der Lauchernalp – Lötschental

Beitrag von WalliserFan »

alpiz hat geschrieben: 09.04.2025 - 20:48 Die Konzession der 3er Sesselbahn Stafel-Gandegg wurde bis 2046 verlängert.
Das sind ja gute nachrichten, wir dürfen also diese schöne Bahn noch lange miterleben! Das freut mich!
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Re: Neues auf der Lauchernalp – Lötschental

Beitrag von Seilbahnfan 05 »

Hmmh, Konzession verlängern ist ja schön und gut, aber nicht gleichzusetzen mit der Betriebsbewilligung.
Im Jahr 2046 wäre die 3KSB 60 Jahre alt. Das BAV wird kaum für eine bereits fast 40 Jährige KSB, einfach mal weitere 20 Jahre Betriebsbewilligung ausstellen.

Da wird man in kleinerer Zeitspanne schauen müssen wie es um den Zustand der Bahn steht und gegebenenfalls erneuern müssen. Ich denke in spätestens 10 Jahren steht dort eine neue Bahn.

Edit:
Alpiz hat es ja schon perfekt erwähnt. Das Retrofit wurde bereits durchgeführt und die Betriebsbewilligung bis 2036 verlängert. Spätestens dann wird aber zu 99% Schluss sein.
alpiz hat geschrieben: 03.08.2023 - 20:26 Im Herbst erhält die 3er Sesselbahn Stafel-Gandegg einen neuen Antrieb und eine neue Steuerung. Das Seil wurde bereits letztes Jahr gewechselt. Mit dem Retrofit soll die Betriebsbewilligung bis 2036 verlängert werden.
Und weil es bei den Bergbahnen zurzeit gut läuft, ist auch ein Ersatz etwas früher durchaus möglich.
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Re: Neues auf der Lauchernalp – Lötschental

Beitrag von TPD »

Hmmh, Konzession verlängern ist ja schön und gut, aber nicht gleichzusetzen mit der Betriebsbewilligung.
Im Jahr 2046 wäre die 3KSB 60 Jahre alt. Das BAV wird kaum für eine bereits fast 40 Jährige KSB, einfach mal weitere 20 Jahre Betriebsbewilligung ausstellen.
Ist das so?
Soweit ich mich an gewisse Diskussionen hier im AF erinnern kann, erteilt das BAV keine Konzessionen mehr, die über die Dauer der Betriebsbewilligung hinausgehen.
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Re: Neues auf der Lauchernalp – Lötschental

Beitrag von Seilbahnfan 05 »

Andersrum ist es richtig was du sagst.
Das BAV erteilt keine Betriebsbewilligungen die länger als die Konzession andauern.
Die Konzession ist lediglich die Erlaubniss auf einem Seilbahnkorridor, eine Seilbahn zu betreiben.

Und in jenem Fall wurde diese hier um 20 Jahre bis 2046 verlängert. Bis 2036 kann man diesen Seilbahnkorridor noch mit der 3KSB erschliessen, danach muss man aber entweder die Betriebsbewilligung der 3KSB verlängern (eine Massnahme die wohl richtig ins Geld geht und unverhältnissmässig zu einem Neubau ist) oder eine neue Seilbahn bauen (und sich dafür eine neue Betriebsbewilligung ausstellen lassen).
Häufig wird dann beim Neubau auch gleich die Konzession vorzeitig verlängert, weil eine Betriebsbewilligung für eine neue Bahn fast immer für 20 Jahre vergeben wird.
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Re: Neues auf der Lauchernalp – Lötschental

Beitrag von TPD »

Die Konzession ist lediglich die Erlaubniss auf einem Seilbahnkorridor, eine Seilbahn zu betreiben.
Der Unterschied zwischen Konzession und Betriebsbewilligung ist mir sehr wohl bekannt.
Aber ich meinte man habe schon vor rund 20 Jahren begonnen die Geltungsdauer der beiden Genehmigungen zu harmonisieren, weil in der Praxis die unterschiedlichen Laufzeiten nicht wirklich einen Sinn ergeben.
Angenommen einer Anlage wird die Betriebsbewilligung nicht verlängert, dann ist es ein schwacher Trost, dass die Konzession noch 10 Jahre gültig wäre. Kein Bergbahnunternehmen wird in einen Neubau investieren, wenn die Konzession nur noch 10 Jahre gültig ist. Ergo muss die Konzession dann eh schon beim Zeitpunkt der Eröffnung verlängert werden, damit auch eine Betriebsbewilligung mit einer akzeptablen Laufzeit erteilt werden kann.
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Re: Neues auf der Lauchernalp – Lötschental

Beitrag von Seilbahnfan 05 »

Dann liefere doch bitte einen handfesten Beweis, dass dem so ist. Damit ich (und vielleicht auch andere) etwas dazulernen können.
Mit deinem Herumgeschreibe um den heissen Brei herum, kann ich wenig anfangen :wink: .

Dass unterschiedliche Laufzeiten von Betriebsbewilligung und Konzession teilweise wenig Sinn ergeben ist schon so, aber beim BAV gibt es noch das eine oder andere mit wenig Sinn. Wenn man die Laufzeiten der beiden Bewilligungen vereinheitlicht, könnte man gleich die Betriebsbewilligung und Konzession zu einer einzigen Bewilligung fusionieren.
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Re: Neues auf der Lauchernalp – Lötschental

Beitrag von TPD »

Dann liefere doch bitte einen handfesten Beweis, dass dem so ist.
Ich weisse es nicht!
Aber ich meinte es gab hier im Forum schon vor 20 Jahren eine Diskussion über dieses Thema.
Deswegen habe ich auch gefragt ob es bei der Betriebsbewilligung und Konzession immer noch unterschiedliche Laufzeiten gibt.

Aber gemäss Tante Google gab es hier tatsächlich einige Änderungen

Artikel 17 Seilbahngesetzt (Betriebsbewilligung)
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2006/853/de#art_17
4 Betriebsbewilligungen konzessionierter Seilbahnen werden in der Regel unbefristet erteilt. Eine Betriebsbewilligung fällt jedoch dahin, wenn die Konzession erlischt.21

BAV Merkblatt Änderungen Seilbahnrecht 01.01.2018
https://www.bav.admin.ch/dam/bav/de/dok ... rze_de.pdf
Konzession und Betriebsbewilligung werden in der Regel gleichzeitig und für dieselbe Dauer, höchstens
aber für 25 Jahre erneuert (Art. 21 Abs. 2 SebV und Art. 4 PBG).
Läuft eine Betriebsbewilligung vor der Konzession ab, kann mit der Erneuerung der Betriebsbewilligung
gleichzeitig auch die Erneuerung der Konzession beantragt werden
Und noch viel spannender ist die Aussage, dass Konzessionen neu bis zu 40 Jahre ausgestellt werden können
Ab 1. Januar 2018 beträgt die Maximaldauer für Seilbahnkonzessionen neu 40 Jahre
anstelle von bisher 25 Jahren (Art. 6 Abs. 3 und Art. 67 PBG, Art. 20b SebV).
Bestehende Konzessionen, die mit der Maximaldauer erteilt worden waren, gelten
als automatisch auf 40 Jahre verlängert.
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