Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

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GMD
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von GMD »

Sind die zehn Euro Maut pro Auto? Wenn ja, ist es für eine Familie immer noch einiges billiger als eine Seilbahnfahrt. Selbst mit den Betriebskosten des Autos inkludiert dürfte es günstiger sein. Zudem scheint Mt. Cervino Recht zu haben, auf Google Maps und Streetview konnte ich bei einer schnellen Kontrolle auf der Strasse von Armeno her nichts entdecken, was auf eine Mautstation hindeutet. Klar ist es ein Umweg, aber es gibt durchaus genug Sparfüchse, die dazu bereit sind. Ich sage da nur: Fernbusse! Ist mir noch nie in den Kopf, warum die Leute 10h und mehr in einen engen Reisebus sitzen, für eine Strecke, die ein Hochgeschwindigkeitszug in der Hälfte der Zeit schafft. Nur weil sie so ein paar Euros sparen können.

Der Berg hat aber Potential, das stimmt. Immerhin hat man das schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts erkannt und eine elektrische Zahnradbahn gebaut. Um die wären sie nun froh!
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HEHE
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von HEHE »

Die Strasse von Armeno ist besser ausgebaut und dauert nur 5min länger von daher wird diese vermutlich hauptsächlich benutzt.
Für die andere Strasse steht auf streetview auf der Tafel pro Auto 10EUR und Motorrad 7 EUR, stand Aug 2022.
2024/25: Bäretswil Steig 1, Amden 2, Atzmännig 3, Pizol 4, Amden 5, Saas Almagell 6, Hohsaas 7-9, Amden 10, Wolzenalp 11, Wildhaus 12, Davos-Klosters 13-19, Elm 20, Adelboden 21 und Flumserberg 22 - Total 22 Skitage
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von ATV »

Grössere Teile des Berges bzw des Landes gehört der Familie Borromeo (Wie auch die Inseln vor Stresa)
Für die Strasse, welche über ihr Land führt, (Strada privata di Borromeo) ist Wegzoll fällig. (10 Euro) für alle anderen Strassen (Via Mottarone)muss man nichts bezahlen. Übrigends auch das Land auf dem die Skilifte stehen, gehört zum Teil Borromeo.
Beim Skilift "Skilift" hats einen grossen Parkplatz der auch im Winter geräumt ist.
-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
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rush_dc
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von rush_dc »

Urteil gegen Drei Verantwortliche.

https://www.derstandard.at/story/300000 ... _entdecken

Interessant auch die Kommentare, hier wird berichtet, dass eine Turiner Fachfirma bei einer Wartung ein neues Seil verlangt hat.
Keine Ahnung ob das hier im Topic schonmal thematisiert wurde.
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von Latesn »

rush_dc hat geschrieben: 19.09.2025 - 13:01 Urteil gegen Drei Verantwortliche.

https://www.derstandard.at/story/300000 ... _entdecken

Interessant auch die Kommentare, hier wird berichtet, dass eine Turiner Fachfirma bei einer Wartung ein neues Seil verlangt hat.
Keine Ahnung ob das hier im Topic schonmal thematisiert wurde.
Kaprun ist in Italien ... Menschen sterben - die Verwicklungen der Beteiligten sind klar - Aber schuld ist keiner ... tutto bene machen wir weiter wie bisher und dann stürzt halt mal wieder ne Brücke ein oder Seilbahn ab ... Große Empörung, ändern tut sich nichts und 4 Jahre später ist alles vergessen.
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von Skipapi »

Ich sehe es nicht so negativ: immerhin müssen die 3 Hauptverantwortlichen ins Gefängnis. Es hätte auch mit 15-jährigem Streit durch die Instanzen, während dem 2 der 3 Hauptverantwortlichen verstorben wären und letzlich Freispruch für den dritten aufgrund Verjährung enden können...oder so..
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GMD
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von GMD »

rush_dc hat geschrieben: 19.09.2025 - 13:01 Urteil gegen Drei Verantwortliche.

https://www.derstandard.at/story/300000 ... _entdecken

Interessant auch die Kommentare, hier wird berichtet, dass eine Turiner Fachfirma bei einer Wartung ein neues Seil verlangt hat.
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von schneesucher »

GMD hat geschrieben: 20.09.2025 - 14:37
rush_dc hat geschrieben: 19.09.2025 - 13:01 Urteil gegen Drei Verantwortliche.

https://www.derstandard.at/story/300000 ... _entdecken

Interessant auch die Kommentare, hier wird berichtet, dass eine Turiner Fachfirma bei einer Wartung ein neues Seil verlangt hat.
Keine Ahnung ob das hier im Topic schonmal thematisiert wurde.
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von GMD »

Nope, die merken trotzdem, dass ein Adblocker läuft. Und nein, ich will mich nicht tracken lassen.
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von Christoph Lütz »

Skipapi hat geschrieben: 20.09.2025 - 14:33 Ich sehe es nicht so negativ: immerhin müssen die 3 Hauptverantwortlichen ins Gefängnis. Es hätte auch mit 15-jährigem Streit durch die Instanzen, während dem 2 der 3 Hauptverantwortlichen verstorben wären und letzlich Freispruch für den dritten aufgrund Verjährung enden können...oder so..
Bei uns stand am Samstag in der Tageszeitung, dass die die Hauptverantwortlichen nicht ins Gefängnis gehen, sondern gemeinnützige Arbeit verrichten werden. Die Firma Leitner hat aber 15 Millionen Euro Schmerzenzgeld an die Hinterbliebenen der Todesopfer bezahlt. Da überlebende Kind hat von dieser Summe 3 Millionen Euro erhalten.
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von markus »

So stand es auch in der Dolomiten Zeitung.
Latesn
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von Latesn »

Skipapi hat geschrieben: 20.09.2025 - 14:33 Ich sehe es nicht so negativ: immerhin müssen die 3 Hauptverantwortlichen ins Gefängnis. Es hätte auch mit 15-jährigem Streit durch die Instanzen, während dem 2 der 3 Hauptverantwortlichen verstorben wären und letzlich Freispruch für den dritten aufgrund Verjährung enden können...oder so..
Die gehen alle mit Bewährung raus ... für etwas wo man sich schon die Frage stellen darf ob fahrlässige Tötung wirklich noch der richtige Begriff ist. Eigentlich war das ja schon Vorsatz wie man da agiert hat.

Und dass der Leitner bei all den Verquickungen an der Anlage von nichts gewusst haben soll? Schwierig ... ich behaupte hätte man wollen und hätte man so eine Staatsanwältin wie damals die Danninger-Soriat gehabt, dann wäre da wesentlich mehr rausgekommen. So gibts halt ein Feigenblättchen an Strafe ... nichtmal was von Berufsverboten liest man da ... und dann ist auch alles gut :)
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von Kakadu »

Latesn hat geschrieben: 22.09.2025 - 09:42 ... für etwas wo man sich schon die Frage stellen darf ob fahrlässige Tötung wirklich noch der richtige Begriff ist. Eigentlich war das ja schon Vorsatz wie man da agiert hat.
Das war ein Musterbeispiel für Eventualvorsatz – auf Betriebsleiterebene ... sprich: wissentliche Inkaufnahme, aber natürlich ohne direkte Schadenseintretensabsicht (was Bedingung für direkten Vorsatz wäre). Das Problem: außer in der CH fällt Eventualvorsatz meist zwischen Stuhl und Bank und ist von beiden Seiten angreifbar (weder nur fahrlässig, noch direkter Vorsatz).
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von gfm49 »

Kakadu hat geschrieben: 06.10.2025 - 20:22 Das Problem: außer in der CH fällt Eventualvorsatz meist zwischen Stuhl und Bank und ist von beiden Seiten angreifbar (weder nur fahrlässig, noch direkter Vorsatz).
Also nach deutschem Recht ist Eventualvorsatz selbstverständlich für die Verurteilung einer Vorsatztat ausreichend (vgl. die Rechtsprechung zu den illegalen Autorennen). Das ist kein Alleinstellungsmerkmal der Schweiz
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von Bjoerndetmold »

Kakadu hat geschrieben: 06.10.2025 - 20:22
Latesn hat geschrieben: 22.09.2025 - 09:42 ... für etwas wo man sich schon die Frage stellen darf ob fahrlässige Tötung wirklich noch der richtige Begriff ist. Eigentlich war das ja schon Vorsatz wie man da agiert hat.
Das war ein Musterbeispiel für Eventualvorsatz – auf Betriebsleiterebene ... sprich: wissentliche Inkaufnahme, aber natürlich ohne direkte Schadenseintretensabsicht (was Bedingung für direkten Vorsatz wäre). Das Problem: außer in der CH fällt Eventualvorsatz meist zwischen Stuhl und Bank und ist von beiden Seiten angreifbar (weder nur fahrlässig, noch direkter Vorsatz).
Ganz bestimmt war das kein Musterbeispiel für Eventualvorsatz. Bei bewusster Fahrlässigkeit vertraut der Handelnde pflichtwidrig darauf, dass nichts passiert, bei bedingtem Vorsatz nimmt er den Erfolgseintritt billigend in Kauf. Hier dürften die Verantwortlichen zig mal selbst mit der Bahn mit blockierter Fangbremse gefahren sein. Es liegt ganz offensichtlich kein (bedingter) Vorsatz vor, sondern "nur" Fahrlässigkeit. Natürlich war das vollkommen verantwortungslos, aber eben nicht vorsätzlich. Wer etwas anderes behauptet, hat wahrscheinlich nicht Jura studiert (auch nicht in der Schweiz).

Deshalb kann man trotzdem mit Fug und Recht die Strafe für zu niedrig halten.

Was die Strafe betrifft, in Italien können Freiheitsstrafen durch "alternativer Maßnahmen" ersetzt werden: bis zu
1 Jahr durch Geldbuße, bis zu 3 Jahre durch gemeinnützige Leistungen, bis zu vier Jahre durch entsprechenden Hausarrest. Das ist (nach italienischem Rechtsverständnis) keine Bewährungsstrafe, faktisch ist sie es aber schon. Durch anzurechnende Untersuchungshaft dürften am Ende alle Angeklagten in den Genuss dieser Regelung gekommen sein.

Die Strafhöhe hätte in Deutschland mit ziemlicher Sicherheit auch nicht höher gelegen, der Strafrahmen für eine fahrlässige Tötung endet bei fünf Jahren. Allerdings wäre es wohl eine zumindest hälftig zu verbüßende Haftstrafe geworden.

Auch das ändert nichts daran, dass es jedem frei steht, die Strafen als zu niedrig zu empfinden.
Wie heißt es schon in Monty Python's "Das Leben des Brian": Gepriesen sind die Skifahrer!

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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von Latesn »

Bjoerndetmold hat geschrieben: 06.10.2025 - 23:30
Kakadu hat geschrieben: 06.10.2025 - 20:22
Latesn hat geschrieben: 22.09.2025 - 09:42 ... für etwas wo man sich schon die Frage stellen darf ob fahrlässige Tötung wirklich noch der richtige Begriff ist. Eigentlich war das ja schon Vorsatz wie man da agiert hat.
Das war ein Musterbeispiel für Eventualvorsatz – auf Betriebsleiterebene ... sprich: wissentliche Inkaufnahme, aber natürlich ohne direkte Schadenseintretensabsicht (was Bedingung für direkten Vorsatz wäre). Das Problem: außer in der CH fällt Eventualvorsatz meist zwischen Stuhl und Bank und ist von beiden Seiten angreifbar (weder nur fahrlässig, noch direkter Vorsatz).
Ganz bestimmt war das kein Musterbeispiel für Eventualvorsatz. Bei bewusster Fahrlässigkeit vertraut der Handelnde pflichtwidrig darauf, dass nichts passiert, bei bedingtem Vorsatz nimmt er den Erfolgseintritt billigend in Kauf. Hier dürften die Verantwortlichen zig mal selbst mit der Bahn mit blockierter Fangbremse gefahren sein. Es liegt ganz offensichtlich kein (bedingter) Vorsatz vor, sondern "nur" Fahrlässigkeit. Natürlich war das vollkommen verantwortungslos, aber eben nicht vorsätzlich. Wer etwas anderes behauptet, hat wahrscheinlich nicht Jura studiert (auch nicht in der Schweiz).

[...]
Würde ich persönlich anders interpretieren. Vergleiche hier eben die inzwischen gängige Rechtsprechung zu den "Rasern". Hier wird in Deutschland inzwischen durchaus so argumentiert, dass jemand der wie ein Verrückter über die Autobahn prescht damit rechnen muss, dass irgendwann etwas passiert und sich nicht darauf berufen kann, er hätte darauf vertraut, dass schon nichts passiert.

Eine analoge Argumentation finde ich durchaus nicht abwegig: Wer als Fachperson im Wissen, dass er die Inspektionen am Seil nicht durchführt die einzige verbleibende Rückfallebene wissentlich außer Kraft setzt muss damit rechnen, dass irgendetwas passiert.

Diese Ansicht wurde mir auch von einem Juristen als durchaus mögliche Ansichtsweise bestätigt. Wie das im italienischen Recht dann aussieht steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt.
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von Bjoerndetmold »

Latesn hat geschrieben: 07.10.2025 - 11:49 Würde ich persönlich anders interpretieren. Vergleiche hier eben die inzwischen gängige Rechtsprechung zu den "Rasern". Hier wird in Deutschland inzwischen durchaus so argumentiert, dass jemand der wie ein Verrückter über die Autobahn prescht damit rechnen muss, dass irgendwann etwas passiert und sich nicht darauf berufen kann, er hätte darauf vertraut, dass schon nichts passiert.

Eine analoge Argumentation finde ich durchaus nicht abwegig: Wer als Fachperson im Wissen, dass er die Inspektionen am Seil nicht durchführt die einzige verbleibende Rückfallebene wissentlich außer Kraft setzt muss damit rechnen, dass irgendetwas passiert.

Diese Ansicht wurde mir auch von einem Juristen als durchaus mögliche Ansichtsweise bestätigt. Wie das im italienischen Recht dann aussieht steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt.
Ich kann wie gesagt nachvollziehen, dass man das anders sehen möchte. Wenn man kein Jurist ist, sollte man sich aber auch bewusst sein, dass das eben eine (sogenannte) Parallelwertung in der Laiensphäre ist... :-)

Was die Raser-Fälle angeht: Es gibt da keine einheitliche Rechtsprechung zu. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an: Insbesondere sind das Uhrzeit, Ort, Verkehr, Fahrzeug des Beschuldigten.

Was sind also die maßgeblichen Argumente im Mottarone-Fall? Die Beschuldigten haben die Bahn auch selbst genutzt, sich selbst genauso gefährdet. Faktisch waren sie sogar diejenigen, die sich unter allen Nutzern dem größten Risiko ausgesetzt haben, weil sie die Bahn ungleich häufiger genutzt haben dürften, als die Opfer und andere Passagiere. Die Beschuldigten haben auch nicht profitiert, hatten kein eigennütziges Interesse oder Motiv - sie haben mit fragwürdigen Methoden versucht, den Betrieb am laufen zu halten bzw. sich die Arbeit einfacher zu machen. So etwas nennt man (sehr) grobe Fahrlässigkeit. Im Ergebnis halte ich es für ziemlich fernliegend, dolus eventualis anzunehmen - und ganz bestimmt ist es kein Musterbeispiel dafür.
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von Kakadu »

Bjoerndetmold hat geschrieben: 06.10.2025 - 23:30 Ganz bestimmt war das kein Musterbeispiel für Eventualvorsatz. Bei bewusster Fahrlässigkeit vertraut der Handelnde pflichtwidrig darauf, dass nichts passiert, bei bedingtem Vorsatz nimmt er den Erfolgseintritt billigend in Kauf. Hier dürften die Verantwortlichen zig mal selbst mit der Bahn mit blockierter Fangbremse gefahren sein. Es liegt ganz offensichtlich kein (bedingter) Vorsatz vor, sondern "nur" Fahrlässigkeit. Natürlich war das vollkommen verantwortungslos, aber eben nicht vorsätzlich. Wer etwas anderes behauptet, hat wahrscheinlich nicht Jura studiert (auch nicht in der Schweiz).
Genau so kriegt man so einen Fall eben nicht in den Griff.

Wenn ganz bewußt (wie geschrieben "auf Betriebsleiterebene" – da wurde von oben angeordnet, daß mit Forchettone (also deaktivierter Fangbremse) zu fahren ist) ein gem. Betriebsvorschrift zwingendes Sicherheitselement (ohne das eine Fahrt mit Passagieren explizit verboten ist) ausgeschaltet wird, übersteigt das sämtliche Möglichkeiten von "Fahrlässigkeit" – das ist klar mehr; aber eben nicht "gezielter Vorsatz, einen Schaden zu verursachen" sondern "(ungezielter) Vorsatz, einen Schaden inkaufzunehmen". Genau das ist Eventualvorsatz.

Fahrlässig wäre, wenn nach der Inspektion "vergessen" worden wäre, die Forchettoni zu entfernen. Diese wurden aber ganz bewußt eingesetzt – da eben die allfälligen Fehlauslösungen vermieden werden sollten. Somit wurde vom Sicherheitsleiter ganz bewußt gegen die Sicherheitsvorschrift verstoßen (die Kabinenführer können u.U. indirekt ggf. in die Verantwortung gezogen werden). Mit Fahrlässigkeit hat das schlicht gar nichts mehr zu tun – das ist klarer Eventualvorsatz, wie er definiert ist.

Nachtrag (und Quote-Korrektur)

Um den Link zur Raserei zu ziehen (auf Autobahnen ohne Geschwindigkeitslimit ist das nicht ganz einfach – darum geht es aber nicht): wenn mit mehr als ca. 50 bis 70 km/h zu schnell (also soviel schneller als erlaubt) gefahren wird, dann ist das nicht fahrlässig (i.S.v. "der Fahrer hat gar nicht gemerkt, daß er sooooooo schnell war"), sondern eine bewußte Mißachtung der geltenden Vorschriften mit Inkaufnahme jenes Schadenspotentials, das durch diese Vorschriften verhindert werden soll.

Und nochwas: "bewußte Fahrlässigkeit" bedingt eine "pflichtwidrige Unvorsichtigkeit"; wenn eine zwingende Sicherheitsvorschrift (bewußt – resp. von oben angeordnet) mißachtet wird, dann übersteigt das "Unvorsichtigkeit" – und somit auch Fahrlässigkeit; sowas ist Eventualvorsatz. Siehe auch: Eine Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz
Zuletzt geändert von Kakadu am 07.10.2025 - 22:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von gfm49 »

Kakadu hat geschrieben: 07.10.2025 - 22:14Siehe auch: Eine Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz
Genau das ist der Knackpunkt:
"Kurz zusammengefasst erkennt der Täter bei einer eventualvorsätzlichen Tat die Möglichkeit einer Rechtsverletzung und nimmt dabei den Erfolg in Kauf, beziehungsweise billigt ihn. Von bewusster Fahrlässigkeit ist wiederum die Rede, wenn die Gefahr erkannt wird, aber aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit davon ausgegangen wird, dass sie nicht eintritt."

Haben die Verantwortlichen den Unfall mit Todesfolge in Kauf genommen oder sind sie davon ausgegangen, dass das schon nicht passieren wird. Die eigene Mitfahrt spricht wohl für letzteres.
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von Bjoerndetmold »

Kakadu hat geschrieben: 07.10.2025 - 22:14
Bjoerndetmold hat geschrieben: 06.10.2025 - 23:30 Ganz bestimmt war das kein Musterbeispiel für Eventualvorsatz. Bei bewusster Fahrlässigkeit vertraut der Handelnde pflichtwidrig darauf, dass nichts passiert, bei bedingtem Vorsatz nimmt er den Erfolgseintritt billigend in Kauf. Hier dürften die Verantwortlichen zig mal selbst mit der Bahn mit blockierter Fangbremse gefahren sein. Es liegt ganz offensichtlich kein (bedingter) Vorsatz vor, sondern "nur" Fahrlässigkeit. Natürlich war das vollkommen verantwortungslos, aber eben nicht vorsätzlich. Wer etwas anderes behauptet, hat wahrscheinlich nicht Jura studiert (auch nicht in der Schweiz).
Genau so kriegt man so einen Fall eben nicht in den Griff.

Wenn ganz bewußt (wie geschrieben "auf Betriebsleiterebene" – da wurde von oben angeordnet, daß mit Forchettone (also deaktivierter Fangbremse) zu fahren ist) ein gem. Betriebsvorschrift zwingendes Sicherheitselement (ohne das eine Fahrt mit Passagieren explizit verboten ist) ausgeschaltet wird, übersteigt das sämtliche Möglichkeiten von "Fahrlässigkeit" – das ist klar mehr; aber eben nicht "gezielter Vorsatz, einen Schaden zu verursachen" sondern "(ungezielter) Vorsatz, einen Schaden inkaufzunehmen". Genau das ist Eventualvorsatz.

Fahrlässig wäre, wenn nach der Inspektion "vergessen" worden wäre, die Forchettoni zu entfernen. Diese wurden aber ganz bewußt eingesetzt – da eben die allfälligen Fehlauslösungen vermieden werden sollten. Somit wurde vom Sicherheitsleiter ganz bewußt gegen die Sicherheitsvorschrift verstoßen (die Kabinenführer können u.U. indirekt ggf. in die Verantwortung gezogen werden). Mit Fahrlässigkeit hat das schlicht gar nichts mehr zu tun – das ist klarer Eventualvorsatz, wie er definiert ist.

Nachtrag (und Quote-Korrektur)

Um den Link zur Raserei zu ziehen (auf Autobahnen ohne Geschwindigkeitslimit ist das nicht ganz einfach – darum geht es aber nicht): wenn mit mehr als ca. 50 bis 70 km/h zu schnell (also soviel schneller als erlaubt) gefahren wird, dann ist das nicht fahrlässig (i.S.v. "der Fahrer hat gar nicht gemerkt, daß er sooooooo schnell war"), sondern eine bewußte Mißachtung der geltenden Vorschriften mit Inkaufnahme jenes Schadenspotentials, das durch diese Vorschriften verhindert werden soll.

Und nochwas: "bewußte Fahrlässigkeit" bedingt eine "pflichtwidrige Unvorsichtigkeit"; wenn eine zwingende Sicherheitsvorschrift (bewußt – resp. von oben angeordnet) mißachtet wird, dann übersteigt das "Unvorsichtigkeit" – und somit auch Fahrlässigkeit; sowas ist Eventualvorsatz. Siehe auch: Eine Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz
Du bringst so viele Elemente durcheinander, dass es mir - als ausschließlich im Strafrecht tätiger Jurist - schwer fällt, darauf zu antworten.

Das Missachten zwingender Sicherheitsvorschriften kommt in allen Lebensbereichen ständig vor, zum Beispiel bei schweren Betriebsunfällen. In den wenigsten Fällen ist damit bedingter Vorsatz verbunden. Meistens schädigt sich derjenige, der die Vorschrift missachtet, selbst. Deshalb liegt schon aus diesem Grund keine Straftat vor, aber es illustriert sehr gut, dass es sich eben nicht um billigendes Inkaufnehmen handelt, sondern um ein Vertrauen darauf, dass nichts passiert, in dem Wissen um die Gefahr.

Was die Raserfälle betrifft: Man kann vorsätzlich Vorschriften missachten (wie zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen), aber trotzdem bezüglich eines dadurch verursachten Unfalls nur fahrlässig handeln. Das ist sogar der Regelfall. Wie oft fährt jeder von uns zu schnell? Trotzdem nehmen wir den etwaigen Unfall nicht billigend in Kauf, sondern vertrauen darauf, dass eben nichts passiert.
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Latesn
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von Latesn »

Bjoerndetmold hat geschrieben: 07.10.2025 - 20:34
Latesn hat geschrieben: 07.10.2025 - 11:49 Würde ich persönlich anders interpretieren. Vergleiche hier eben die inzwischen gängige Rechtsprechung zu den "Rasern". Hier wird in Deutschland inzwischen durchaus so argumentiert, dass jemand der wie ein Verrückter über die Autobahn prescht damit rechnen muss, dass irgendwann etwas passiert und sich nicht darauf berufen kann, er hätte darauf vertraut, dass schon nichts passiert.

Eine analoge Argumentation finde ich durchaus nicht abwegig: Wer als Fachperson im Wissen, dass er die Inspektionen am Seil nicht durchführt die einzige verbleibende Rückfallebene wissentlich außer Kraft setzt muss damit rechnen, dass irgendetwas passiert.

Diese Ansicht wurde mir auch von einem Juristen als durchaus mögliche Ansichtsweise bestätigt. Wie das im italienischen Recht dann aussieht steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt.
Ich kann wie gesagt nachvollziehen, dass man das anders sehen möchte. Wenn man kein Jurist ist, sollte man sich aber auch bewusst sein, dass das eben eine (sogenannte) Parallelwertung in der Laiensphäre ist... :-)

Was die Raser-Fälle angeht: Es gibt da keine einheitliche Rechtsprechung zu. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an: Insbesondere sind das Uhrzeit, Ort, Verkehr, Fahrzeug des Beschuldigten.

Was sind also die maßgeblichen Argumente im Mottarone-Fall? Die Beschuldigten haben die Bahn auch selbst genutzt, sich selbst genauso gefährdet. Faktisch waren sie sogar diejenigen, die sich unter allen Nutzern dem größten Risiko ausgesetzt haben, weil sie die Bahn ungleich häufiger genutzt haben dürften, als die Opfer und andere Passagiere. Die Beschuldigten haben auch nicht profitiert, hatten kein eigennütziges Interesse oder Motiv - sie haben mit fragwürdigen Methoden versucht, den Betrieb am laufen zu halten bzw. sich die Arbeit einfacher zu machen. So etwas nennt man (sehr) grobe Fahrlässigkeit. Im Ergebnis halte ich es für ziemlich fernliegend, dolus eventualis anzunehmen - und ganz bestimmt ist es kein Musterbeispiel dafür.
Ich möchte als "Hobbyjurist" mit 2 Jahren Jura und Kenntnissen im Zivilrecht keinesfalls deine Einschätzung als Strafrechtler anzweifeln - Ich gehe allerdings glaube ich einfach von einem anderen "Tathergang" als du aus. Aus meiner natürlich rein hypothetischen Sicht haben wir 2 Personen nämlich Geschäftsführer Nerini, einen mehr oder weniger erfolgreichen Autohändler aus der Region und VT Perocchio einen Angestellten der Fa. Leitner, die durchaus ein direktes oder indirektes finanzielles Interesse daran haben, dass die Anlage läuft. Die beiden leben wenn die Anlage läuft nicht schlecht davon. Haben aber beide keinen Grund die Anlage regelmässig zu benutzen. Dazu haben wir BL Tadini der in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Firma steht. Wenn nun die beiden erstgenannten Herren eine Absprache treffen, die darauf hinzielt, dass der VT halt nicht so genau hinschaut, dafür bekommt Leitner weiterhin die Wartungsaufträge, können sich im Zweifel alle darauf berufen auf den BL Tadini vertraut zu haben. Genau denjenigen der vllt die Arbeit finanziell am notwendigsten braucht und bereit ist auf Anweisung der beiden anderen die Anlage koste es was es wolle am Laufen zu halten. Win-Win-Win auf den ersten Blick. Nerini schreibt gute Zahlen, Perocchio wird gut bezahlt und verschafft seiner Firma noch Aufträge und Tadini behält seinen Job.

Keiner von uns weiss was genau im Prozess zum Innenverhältnis der 3 gesagt wurde, aber diese Version erscheint mir zumindest genauso glaubwürdig wie der Betriebsleiter der wider besseres Wissen und Gewissen alleine alles minipuliert oder die kriminelle Verschwörung aller 3. und dann hätten wir bei zumindest 2 Beteiligten durchaus Vorsatz meine ich.
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von Bjoerndetmold »

Ich habe technisch und auch was die Einlassungen im Prozess angeht viel weniger Ahnung als Du, was da genau passiert ist. Es liegt auf der Hand, dass es da wirtschaftliche Interessen gab - aber nicht an den eingetretenen Konsequenzen, die werden eher zum Ruin geführt haben.

Aber auch wenn sich die Angeklagten aus finanziellen Gründen geradezu miteinander verschworen haben, elementare Sicherheitsvorschriften zu missachten - es bleibt dabei: wir sind uns wohl einig, dass sie alle auch selbst mit der Bahn gefahren sind, oder? Wenn sie nicht lebensmüde sind, ist damit der bedingte Vorsatz quasi ausgeschlossen.

Und die Gegenprobe: Geht man von bedingtem Vorsatz aus, dann wäre (jedenfalls nach deutschem Recht) auch der Versuch des Totschlags möglich und strafbar. Das unmittelbare Ansätzen wäre mit der vorangegangenen Blockade der Fangbremse gegeben. Die Folge wäre eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags an jedem einzelnen Passagier seit der Blockade... Rücktritt vom Versuch wegen Fehlschlags spätestens nach Ende der Talfahrt nicht mehr möglich... Auch diese Gegenprobe zeigt, dass die Annahme von Vorsatz fernliegend ist.

Wie gesagt: man kann meinen, dass das Urteil ungerecht ist (zu geringe Strafe!) oder das Gesetz (angedrohte Mindestrafe und Höchststrafe zu niedrig!) oder die Welt (warum musste so etwas überhaupt passieren...), aber die juristische Frage "bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit" ist ziemlich eindeutig zu beantworten, egal wie schlimm und ungerecht das alles sein mag.
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von Latesn »

Bjoerndetmold hat geschrieben: 10.10.2025 - 08:11 Ich habe technisch und auch was die Einlassungen im Prozess angeht viel weniger Ahnung als Du, was da genau passiert ist. Es liegt auf der Hand, dass es da wirtschaftliche Interessen gab - aber nicht an den eingetretenen Konsequenzen, die werden eher zum Ruin geführt haben.

Aber auch wenn sich die Angeklagten aus finanziellen Gründen geradezu miteinander verschworen haben, elementare Sicherheitsvorschriften zu missachten - es bleibt dabei: wir sind uns wohl einig, dass sie alle auch selbst mit der Bahn gefahren sind, oder? Wenn sie nicht lebensmüde sind, ist damit der bedingte Vorsatz quasi ausgeschlossen.

Und die Gegenprobe: Geht man von bedingtem Vorsatz aus, dann wäre (jedenfalls nach deutschem Recht) auch der Versuch des Totschlags möglich und strafbar. Das unmittelbare Ansätzen wäre mit der vorangegangenen Blockade der Fangbremse gegeben. Die Folge wäre eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags an jedem einzelnen Passagier seit der Blockade... Rücktritt vom Versuch wegen Fehlschlags spätestens nach Ende der Talfahrt nicht mehr möglich... Auch diese Gegenprobe zeigt, dass die Annahme von Vorsatz fernliegend ist.

Wie gesagt: man kann meinen, dass das Urteil ungerecht ist (zu geringe Strafe!) oder das Gesetz (angedrohte Mindestrafe und Höchststrafe zu niedrig!) oder die Welt (warum musste so etwas überhaupt passieren...), aber die juristische Frage "bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit" ist ziemlich eindeutig zu beantworten, egal wie schlimm und ungerecht das alles sein mag.
Ich glaube eben, dass die beiden Herren Nerini und Perocchio eigentlich keinen Anlass hatten die Bahn wirklich häufig zu benutzen. Der VT kommt ja nur ein paar mal im Jahr auf die Anlage um zu kontrollieren ob der BL seine Arbeit richtig macht. Auch der GF fährt wahrscheinlich nicht oft mit der Bahn ... ich habe meinen als ich noch selbst an einer Bahn tätig war max. 5 mal im Jahr befördert. Und für diese Fälle kann man ja die Klammern auch durchaus demontieren.

Schlussendlich wirst du aber selbst bei meiner Version der Geschichte recht damit haben, dass es rein formaljuristisch betrachtet "nur" grob fahrlässig war was passiert ist. Dein "Totschlagargument" zieht da!
Und wahrscheinlich ist es auch wirklich nur die Galle die einem hochkommt, wenn man sieht wie "Kollegen" arbeiten.

Aus meiner rein privaten Sicht die natürlich juristisch nicht haltbar ist würde ich die 3 feinen Herren sogar gerne wegen Mordes angeklagt sehen. Wer aus niederen Motiven (ich unterstelle Habgier) derart pflichtwidrig und geradezu dämlich handelt, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach irgendwann zur Katastrophe kommen muss, die höchstwahrscheinlich Todesopfer fordern wird, und sich einen Dreck darum kümmert handelt für mich schlussendlich nicht besser als jemand der sich entschließt gezielt einen bestimmten Menschen zu töten.
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von Kakadu »

Wie in diesem Raserunfallbeispiel müßte auch hier auf Betriebsleiterebene grundsätzlich davon auszugehen sein, daß es eben nicht mehr nur als bewußt fahrlässig gewertet werden darf – rein aus der Situation resp. der Verantwortung der Betriebsverantworltichen heraus. "Es wird schon nichts passieren" (bewußte Fahrlässigkeit) ist hier nicht glaubwürdig und nicht zu akzeptieren, wenn im Hintergrund das "wenn etwas passiert, dann passiert es eben" (was billigende Inkaufnahme und somit Eventualvorsatz darstellt) dem Verantwortlichen (mit seiner klar zugewiesenen direkten Verantwortung) permanent bewußt sein muß – um das kommt er nicht herum, sonst wäre er nicht in dieser Position. Dasselbe gilt neben dem Betriebsleiter insbesondere auch für den Geschäftsführer – insbesondere, wenn diesem die Fahrweise mit überbrückter Sicherheitselement nicht nur bekannt war, sondern er sie aktiv gebilligt (oder sogar angeordnet) haben sollte. Ob sie dabei selbst mit der Bahn auch ohne Sicherheitselement fahren, hat hier nicht von Einfluß zu sein – ein Raser fährt ja auch selbst. Die Rechtsprechung bejaht Eventualvorsatz, wenn der Täter den Eintritt des Erfolgs bzw. die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält – wovon bei allen Verantwortlichen (im Wissen um die Wichtigkeit der Fangbremse) auszugehen ist.

Hier geht es doch darum, daß es der Chefetage offenbar wichtiger war, daß die Bahn fährt, um Geld einzufahren, als daß mit der eigentlich vorhandenen Sicherheitseinrichtung nichts passiert und mit besten Wissen und gewissen keine Passagiere gefährdet werden, sollte doch mal ein Zugseilschaden eintreten. Personenschäden wurden somit billigend inkaufgenommen und die sprudelnden Einnahmen höher gewertet.

Der Vergleich mit versuchtem Totschlag zeigt doch eben, daß hier eigentlich Eventualvorsatz vorliegen müßte. Denn in einem Land mit strenger Handhabung wäre sehr wohl davon auszugehen, daß eine Passagierfahrt mit überbrückter Fangbremse unmittelbar bei Bekanntwerden sehr wohl insb. gegen den Kabinenführer (resp. den zuständigen Wartungs-Monteur) – resp. gegen denjenigen, der so eine Fahrt genehmigt (oder gar angeordnet) hätte – strafrechtliche Folgen haben würde; und zwar auch dann, wenn nichts passiert war (mal abgesehen davon, daß er den Job verlieren würde). Und auch in der Fliegerei braucht's nicht immer einen Unfall (gar mit Todesfolge), damit ein Pilot seine Lizenz verliert, oder gar eine strafrechtlich relevante Gefährdung von Passagieren oder Infrastruktur inkaufgenommen hatte.
:argue: . . . . . . . . . :nixweiss: . . . . . . . . . :gruebel: . . . . . . . . . :verweis:

... es kann sein, dass ich nicht alle eMail-Benachrichtigungen erhalte, die bei abonnierten Threads oder PN-Eingängen ausgelöst werden sollten; direkt an mich adressierte eMails müßten aber ankommen ...
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Re: Seilbahnunglück Mottarone - Italien (Piemont) 23.05.21

Beitrag von Bjoerndetmold »

Kakadu hat geschrieben: 14.10.2025 - 00:01 Wie in diesem Raserunfallbeispiel müßte auch hier auf Betriebsleiterebene grundsätzlich davon auszugehen sein, daß es eben nicht mehr nur als bewußt fahrlässig gewertet werden darf – rein aus der Situation resp. der Verantwortung der Betriebsverantworltichen heraus.

(...)

Die Rechtsprechung bejaht Eventualvorsatz, wenn der Täter den Eintritt des Erfolgs bzw. die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält – wovon bei allen Verantwortlichen (im Wissen um die Wichtigkeit der Fangbremse) auszugehen ist.
Volltext der zitierten Entscheidung:
https://search.bger.ch/ext/eurospider/l ... w_document

Aus "Deinem" Urteil:
Sowohl der eventualvorsätzlich als auch der fahrlässig handelnde Täter wissen um die Möglichkeit oder das Risiko der Tatbestandsverwirklichung. Hinsichtlich der Wissensseite stimmen somit beide Erscheinungsformen des subjektiven Tatbestandes überein. Unterschiede bestehen jedoch beim Willensmoment. Der bewusst fahrlässig handelnde Täter vertraut (aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit) darauf, dass der von ihm als möglich vorausgesehene Erfolg nicht eintrete, sich das Risiko der Tatbestandserfüllung mithin nicht verwirklichen werde. Das gilt selbst für den Täter, der sich leichtfertig bzw. frivol (BGE 69 IV 75 E. 5 a.E. S. 80) über die Möglichkeit der Tatbestandserfüllung hinwegsetzt und mit der Einstellung handelt, es werde schon nichts passieren.
Das Wissenselement des Für-möglich-haltens ist nicht - wie Du schreibst - der Punkt, der zur Annahme des Eventualvorsatzes führt. Das Für-möglich-halten ist das, was bewusste Fahrlässigkeit und Dolus eventualis gerade gemeinsam haben. Das Willenselement ist der Unterschied.

Und ich weiß auch nicht, was Du aus dem von die angeführten Fall hier schließen ("wie in...") willst...

Die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Rennen wie dem konkret angeführten (lies mal den Sachverhalt) etwas passiert, ist ungleich größer, als die abstrakte Wahrscheinlichkeit eines Zugseilrisses, der eigentlich schon durch entsprechende Wartung ausgeschlossen sein sollte.

Was "der Raser" im konkreten Fall, aber auch in den vergleichbaren anderen Raserfällen macht, ist immer ganz konkret für sich gefährlich. Es muss nur hinzukommen, dass irgendjemand in die Quere kommt, womit man im Grundsatz jederzeit rechnen muss (wobei immer noch Autorennen mit tödlichem Ausgang gibt, bei denen Gerichte aufgrund der Umstände des Einzelfalls keinen bedingten Tötungsvorsatz annehmen).

Ich glaube nicht, dass die Angeklagten im Mottarone-Prozess mit einem Zugseilriss rechneten, und ich glaube auch nicht, dass man sagen kann, sie hätten jederzeit damit rechnen können oder müssen. Dann hätten sie nämlich - denke / hoffe ich - nicht gemacht, was sie gemacht haben, und dann wären sie auch nicht selbst mit der Bahn gefahren.

Aber ich glaube nicht, dass eine weitere Diskussion der Frage Sinn macht. Du argumentierst erstens vom Ergebnis her, und zweitens nicht in juristischen Kategorien.
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