Zelger: „Neues Gesetz sichert Berg- und Wanderführer endlich ab“
Der Präsident der Südtiroler Bergführer, Thomas Zelger, hält das neue Berggesetz für einen wichtigen Schritt. Auch Haftung bei Unfällen auf Wegen endlich geregelt.
Ein Bergunfall auf einen Wanderweg endete meist mit der Frage: Muss der Grundbesitzer haften? Das ist mit dem neuen Berggesetz nun vom Parlament geklärt worden. Nein, er muss nicht haften. Eine Klärung, die der Präsident der Südtiroler Berg- und Skiführer, Thomas Zelger, als wichtigen Schritt bezeichnet.
„Das Gesetz schreibt zum ersten Mal eindeutig fest, dass Wege und Steige bewusst und eigenverantwortlich begangen werden“, erklärt Zelger. Das bedeutet: Bei Unfällen wird fahrlässiges Verhalten als höhere Gewalt eingestuft.
„Deshalb können dann in der Folge keine Haftungsansprüche für Wegebesitzer entstehen“, so Zelger.