Ischgler Alt-Bürgermeister verurteilt
Der Ischgler Langzeitbürgermeister Herbert Aloys ist am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht am Mittwoch wegen Amtsmissbrauchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Es geht um eine denkmalgeschützte Kapelle, die abgerissen wurde.
Abbruchbescheid im Nachhinein ausgestellt
Im Jahr 2002 rissen Mitglieder der Agrargemeinschaft von Ischgl die barocke Kapelle nieder. Obwohl in der Gemeinde bekannt sein musste, dass es sich beim Bau aus dem 18. Jahrhundert um ein denkmalgeschütztes Bauwerk handelte, legten sie die Spitzhacke an. Der damalige Bürgermeister Herbert Aloys stellte zwei Wochen später den Abbruchbescheid aus - also im Nachhinein. Ein klarer Fall von Amtsmissbrauch urteilte deshalb am Mittwoch ein Schöffensenat des Landesgerichts.
Stand die Kapelle Liftplänen im Weg?
Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Staatsanwältin Gabriele Ginther hat so ihre Vermutungen: Die alte, barocke Kapelle sei möglicherweise der Lifttrasse beziehungsweise einer Zufahrtsstraße zum Lift im Weg gestanden. Bevor man sich mit dem Denkmalamt lange Diskussionen eingehandelt, habe man das Kleinod einfach weggerissen und knapp fünf Meter weiter entfernt aus Beton wieder aufgebaut.
Kapelle sei einsturzgefährdet gewesen
Dass die Kapelle im Weg war stellen zwar alle Beteiligten vehement in Abrede, doch so recht glauben will ihnen ihre Version niemand. Demnach wäre die Kapelle akut einsturzgefährdet gewesen und der frühere Agrarobmann habe ihnen gesagt, laut Denkmalamt sei die Kapelle Privatbesitz und demnach könnten sie damit tun, was sie wollen.
"Da müsste man drei Viertel der Kapellen in Tirol wegreissen."
Kapelle in den 70ern komplett restauriert
Bekanntlich ist das weit gefehlt. Reinhard Rampold vom Bundesdenkmalamt Tirol erklärt, dass die Kapelle keineswegs so baufällig gewesen sein kann, wie von den Übeltätern beschrieben. St. Gallus in Oberpardatsch sei in den 70er-Jahren perfekt restauriert worden. Wieso sogar der Pfarrer am Mittwoch behauptet, die Kapelle sei einsturzgefährdet gewesen, sei ihm ein Rätsel. Da müsste man drei Viertel der Kapellen in Tirol wegreißen, sagt Rampold, wenn in so kurzer Zeit so schwerwiegende Feuchtigkeitsschäden entstehen könnten.
Geldstrafen
Wie dem auch sei: Für das Gericht war der Fall klar. Der Altbürgermeister wurde zu einer Geldstrafe von etwas über 10.000 Euro verurteilt, zwei Mitglieder der Agrargemeinschaft zu Strafen unter tausend Euro, jeweils die Hälfte davon bedingt auf drei Jahre.
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Einspruch! Deine Aussage hört sich an, als dürfe man alles machen um einen neuen Lift zu bauen. Also auch den Abriss historischer Bauten. Aber eine Kapelle aus dem 18. Jahrhundert darf man auch in meinen Augen nicht einfach so dem Erdboden gleich machen, nur weil sie einem Lift im Wege stand. Immerhin war die Kapelle noch vor allen Bergbahnen in Ischgl.Jojo hat geschrieben:Tja. Das haben die Gegner von Liftprojekten halt davon.
Dann darf man sich nicht wundern, wenn es zu solchen Vorkommnissen kommt!
Probably waking up
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^^ Genauso sehe ich das auch.
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Immerhin sieht man an diesem Beispiel wie eng die Ischgler zusammenarbeiten, wenn es um Tourismus geht - Seilbahnen, Agrargemeinschaft, Bürgermeister und sogar der Pfarrer
. Wetten das es in Ischgl nicht - wie kürzlich irgendwo in Südtirol - passieren könnte das 90% einen Liftbau ablehnen?
Und einige Ratten gibt es im Dorf wohl auch - der Heini vom Bundesdenkmalamt wäre nie im Leben selbst draufgekommen, da hat er schon einen 'guten Tipp' aus Ischgl bekommen
... Aber egal, ich sehe es wie Jens: der gute Herr Aloys wird deswegen bestimmt nicht betteln gehen müssen!
Und einige Ratten gibt es im Dorf wohl auch - der Heini vom Bundesdenkmalamt wäre nie im Leben selbst draufgekommen, da hat er schon einen 'guten Tipp' aus Ischgl bekommen