Österreich: Teuerungen durch neues Seilbahngesetz werden befürchtet
Das neue österreichische Seilbahngesetz tritt ab Mai 2004 in Kraft. Mit diesem neuen Gesetz wurden die Seilbahnen aus dem Eisenbahngesetz herausgelöst und die EU Seilbahnrichtlinie umgesetzt. Erhebliche Verteuerungen bei Seilbahnneubauten werden befürchtet.
Viele diesjährige Neubauten werden noch vor Mai zumindest gestartet, damit man noch nach der alten Gesetzeslage bauen kann. Erste Gutachten sprechen von einer möglichen Verteuerung bis zu 10%. Viele Projekte wurden auch bereits letztes Jahr durchgeführt. Die tatsächlichen Auswirkungen des neuen Gesetzes werden aber erst im Laufe dieses Jahres festzustellen sein.
Besonders hart könnte das neue Gesetz viele Schleppliftbetreiber treffen. Jeder Betriebsleiter eines Schleppliftes braucht in Zukunft ein spezielles Patent, welches sich auf die Personalkosten auswirken wird. Auch ist eine Personalunion von Geschäftsführer und Betriebsleiter nicht mehr möglich.
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AT: Teuerungen durch neues Seilbahngesetz werden befürchtet
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Mit Patent ist vermutlich eher ein Ausweis gemeint. Wobei dieser Ausweis vermutlich an Bedingungen geknüpft ist. Die Bedingungen kenne ich nicht genau, werden sich aber auf die Ausbildung des Betriebsleiters beziehen. Ob die Bedingungen auch die Infrastruktur betreffen (Sanitätszimmer, Rettungsdienst, WC's usw.) weiss ich nicht.starli hat geschrieben:Was heißt das? Er muß zum Patentamt und für seinen Lift ein Patent anmelden? Oder er muß Lizenzen für die Verwendung eines Patents zahlen?Jeder Betriebsleiter eines Schleppliftes braucht in Zukunft ein spezielles Patent,
Check ich jetzt nicht ganz...