AT: Teuerungen durch neues Seilbahngesetz werden befürchtet

Medienberichte rund um den Wintersport: Aktuelle TV-Tipps, Presseartikel, Unfallmeldungen und Diskussionen zu Nachrichten aus der Alpinwelt.
Antworten
Benutzeravatar
Jojo
Eiger (3970m)
Beiträge: 4089
Registriert: 18.09.2002 - 17:47
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Rödermark
Hat sich bedankt: 186 Mal
Danksagung erhalten: 865 Mal
Kontaktdaten:

AT: Teuerungen durch neues Seilbahngesetz werden befürchtet

Beitrag von Jojo »

Österreich: Teuerungen durch neues Seilbahngesetz werden befürchtet

Das neue österreichische Seilbahngesetz tritt ab Mai 2004 in Kraft. Mit diesem neuen Gesetz wurden die Seilbahnen aus dem Eisenbahngesetz herausgelöst und die EU Seilbahnrichtlinie umgesetzt. Erhebliche Verteuerungen bei Seilbahnneubauten werden befürchtet.
Viele diesjährige Neubauten werden noch vor Mai zumindest gestartet, damit man noch nach der alten Gesetzeslage bauen kann. Erste Gutachten sprechen von einer möglichen Verteuerung bis zu 10%. Viele Projekte wurden auch bereits letztes Jahr durchgeführt. Die tatsächlichen Auswirkungen des neuen Gesetzes werden aber erst im Laufe dieses Jahres festzustellen sein.

Besonders hart könnte das neue Gesetz viele Schleppliftbetreiber treffen. Jeder Betriebsleiter eines Schleppliftes braucht in Zukunft ein spezielles Patent, welches sich auf die Personalkosten auswirken wird. Auch ist eine Personalunion von Geschäftsführer und Betriebsleiter nicht mehr möglich.

Das neue österreichische Seilbahngesetz zum Download
>>>>

Hägar
Vogelsberg (520m)
Beiträge: 889
Registriert: 06.01.2004 - 19:49
Skitage 25/26: 0
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Hägar »

Habe schon gelesen, dass sich dieses neue Gesetz auf die Anlagepreise im Bereich von bis zu 10 % (Mehrkosten) auswirken wird.
Benutzeravatar
starli
Ski to the Max
Beiträge: 19824
Registriert: 16.04.2002 - 19:39
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Nicht mehr im Forum
Hat sich bedankt: 931 Mal
Danksagung erhalten: 2806 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von starli »

Jeder Betriebsleiter eines Schleppliftes braucht in Zukunft ein spezielles Patent,
Was heißt das? Er muß zum Patentamt und für seinen Lift ein Patent anmelden? Oder er muß Lizenzen für die Verwendung eines Patents zahlen?

Check ich jetzt nicht ganz...
Benutzeravatar
TPD
Moderator
Beiträge: 6770
Registriert: 09.03.2003 - 10:32
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: (Region Bern)
Hat sich bedankt: 292 Mal
Danksagung erhalten: 178 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von TPD »

Patent = Fähigkeitszeugnis :D
https://www.skichablais.net, seit 20 Jahren über Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.
Hägar
Vogelsberg (520m)
Beiträge: 889
Registriert: 06.01.2004 - 19:49
Skitage 25/26: 0
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Hägar »

starli hat geschrieben:
Jeder Betriebsleiter eines Schleppliftes braucht in Zukunft ein spezielles Patent,
Was heißt das? Er muß zum Patentamt und für seinen Lift ein Patent anmelden? Oder er muß Lizenzen für die Verwendung eines Patents zahlen?

Check ich jetzt nicht ganz...
Mit Patent ist vermutlich eher ein Ausweis gemeint. Wobei dieser Ausweis vermutlich an Bedingungen geknüpft ist. Die Bedingungen kenne ich nicht genau, werden sich aber auf die Ausbildung des Betriebsleiters beziehen. Ob die Bedingungen auch die Infrastruktur betreffen (Sanitätszimmer, Rettungsdienst, WC's usw.) weiss ich nicht.
Benutzeravatar
starli
Ski to the Max
Beiträge: 19824
Registriert: 16.04.2002 - 19:39
Skitage 25/26: 0
Ski: ja
Snowboard: nein
Ort: Nicht mehr im Forum
Hat sich bedankt: 931 Mal
Danksagung erhalten: 2806 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von starli »

TPD hat geschrieben:Patent = Fähigkeitszeugnis :D
Supi.. dieser Wortgebrauch muß mal wieder die Sprachgrenze nach Deutschland nicht überwunden haben - jedenfalls war mir das bisher völlig unbekannt...
Antworten

Zurück zu „Medienberichte“