Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

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Theo
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von Theo »

Für die Gemeinde würde es zwar besser ausschauen wenn jährlich kontrolliert worden wäre, geändert hätte dass aber wohl nichts da der überwiegende Teil des Lokals bei den drei gemachten Kontrollen schon so bestand und allem Anschein nach so für konform erklärt wurde.

Da wurden quasi auf allen Ebenen und in allen Bereichen Fehler über Fehler gemacht und manchmal wäre direktes Handeln ohne erst irgendwo nachzufragen einfach immer noch das schlaueste.
Jetzt nur mal ein Beispiel dazu, ohne die betreffenden Personen für alles verantwortlich zu machen.
Wenn so etwas im Entstehen ist einfach mal von sich aus die Bude räumen und wenn nach 5 Minuten merkt dass man das Ereignis unter Kontrolle hat kann man wieder weiter machen. Es kommen kaum alle Gäste wieder rein und einige Rechnungen werden nicht bezahlt sein, aber das kümmert wenn alles gut ging in ein paar Tagen keinen mehr und falls man dem Ereignis nicht beikam hätte man nur ein zerstörtes Lokal aber keine Personenschäden.

Ich habe übrigens mal wegen einem falsch angeschriebenen Brandmelder ( man könnte auch sagen es sei eine Fehlinterpretation von mir gewesen ) eine Anlage leer gefahren.

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Seilbahnjunkie
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von Seilbahnjunkie »

Seh ich auch so, aber bei vielen steht das Business halt ganz oben. Da will man bloß keine Gäste verschrecken. In diesem Fall ging es aber vermutlich eh zu schnell.
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don pipone
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von don pipone »

Kakadu hat geschrieben: 07.01.2026 - 09:07 Oops, danke, sollte ich da was verwechselt haben ... nun – die wollen natürlich international auftreten, wenn sie meinen, auf englische Bezeichnungen nicht verzichten zu können – die "Munich Re" ebenso ... :)
Das sind die beiden größten Rückversicherer der Welt. "wollen natürlich international auftreten..." ist da etwas blumig umschrieben ;)
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3303
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von 3303 »

Zur Kommunikation durch die Gemeinde und ihren Präsidenten:
Der Satz des Gemeindepräsidenten, dass die Gemeinde das grösste Opfer in dieser Tragödie sei, hatte eine verheerende Wirkung.
https://www.srf.ch/news/schweiz/katastr ... erschaetzt

Es wird eine Staatshaftungsklage gegen die Gemeinde vorbereitet:
Staatsrechtsexperten gehen davon aus, dass eine Staatshaftungsklage gegen die Gemeinde Crans-Montana aussichtsreich sein könnte.
https://www.srf.ch/news/schweiz/katastr ... orbereitet
“Wir sind gewohnt, daß die Menschen verhöhnen, was sie nicht versteh'n, Dass sie vor dem Guten und Schönen, das ihnen oft beschwerlich ist, murren.“
[Johann Wolfgang von Goethe]
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von Kakadu »

Seilbahnjunkie hat geschrieben: 07.01.2026 - 11:26
Kakadu hat geschrieben: 07.01.2026 - 09:07 Zudem hätten sich Anwälte eingeschaltet, die – insbesondere auch aufgrund jenes Videos vor ca. 5 Jahren – nun auf Eventualvorsatz setzen wollten; mit dem Argument, die Gefahr sei bekannt gewesen und vorsätzlich ignoriert worden. Ich frage mich, was damit gewonnen wäre – außer daß dann einer an den Pranger gestellt wird und die anderen weitermachen wie bisher; insbesondere im Hinblick darauf, daß die Sprühfontänen auch anderswo auch in Innenräumen regen Einsatz finden und an vielen Orten leicht brennbarer Akustikschaum verbaut ist.
Strafen haben auch einen abschreckenden Charakter und daher ist das auch Prävention. Aber ich verstehe das Argument auch generell nicht. Wenn die das wussten, dann müssen sie auch entsprechend bestraft werden, warum sollte das nicht passieren?
Sicher dient ein genügendes Strafmaß auch als deutlicher Mahnfinger. Diskussionen um Eventualvorsatz oder (ggf. bewußte) Fahrläßigkeit tauchen immer wieder auf. Ich zweifle, daß man hier dem Besitzer Eventualvorsatz nachweisen können wird – und nicht einmal zu bewußter Fahrläigkßeit dürfte es reichen. Anders sieht das bei den behördlichen Kontrollen aus – auch wenn (als solche benennbare) Korruption kein Thema sein dürfte – auch wenn die Konstellation, daß die Kontrolle auf Gemeindeebene passieren soll, ein Einfallstor für eine gewisse Befangenheit (genügend streng zu sein) darstellt. Für Eventualvorsatz müßte doch ein erkennbares Bewußtsein entweder für die Gefährlichkeit vorhanden sein, oder dann, sich deutlich in der Illegalität zu bewegen. Die vom Gemeindepräsident genannte "extreme Fahrläßigkeit" müßte in Relation zu den Vorgängen in anderen ähnlichen Betrieben gesetzt werden; und wenn vielerorts Billig-Akustikschaum verbaut ist, und vielerorts Bengal-Sprühfontänen auf Schaumweinflaschen gebunden werden, und nicht nur im Le Constel beides zusammenkam, und die Einhaltung maximaler Besucherzahlen kaum eingehalten oder überprüft wurden etc., dann wäre zu genennen, weshalb es hier "extrem fahrläßig" geween sein soll, anderswo aber nicht. Zufall allein (daß mal etwas passiert) reicht dazu nicht.
:argue: . . . . . . . . . :nixweiss: . . . . . . . . . :gruebel: . . . . . . . . . :verweis:

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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von Chlosterdörfler »

Rekonstruktion des Katastrophenbrands gemäss Journalisten.

Um 1.26 Uhr entzündet sich der Schaumstoff – 68 Sekunden später steht die "Decke in Vollbrand".
Unsere visuelle Analyse zeigt, wie die Bar Le Constellation in der Silvesternacht zur tödlichen Falle wurde. Was die Flucht der Gäste behinderte. Und wo sich der zweite Notausgang befand.
Rest steht hier: https://www.bernerzeitung.ch/crans-mont ... 0287723390

Die Immobilie mit der Bar wird durch eine örtliche Hausverwaltung betreut.
Über eine mit PIN-Code gesicherte Seitentür gelangen Wohnungsbesitzer jederzeit in ihre Liegenschaft – und damit auch in die angrenzende Bar Le Constellation.

Quelle: https://www.blick.ch/wirtschaft/mit-cod ... 80452.html
abgerufen am 08.01.2026



Feuerwehrkommandant: «Um 1.30 sagten wir, zum Glück ist nichts passiert»
In der SRF-«Rundschau» hat David Vocat, seit elf Jahren Feuerwehrkommandant von Crans-Montana, über den Einsatz in der Brandnacht gesprochen, welchen er koordinierte. Um 1.30 Uhr nachts habe man im Stützpunkt eigentlich nach Hause gehen wollen. «Zum Glück ist nichts passiert», habe man sich gesagt. Dann folgte um 1.35 Uhr der rote Alarm: Feuer, Explosion im Le Constellation.

Der schnelle Einsatz der Feuerwehr beim Silvester-Inferno in Crans-Montana war eine Ausnahme, wie einige der Feuerwehrleute selbst gegenüber RTS aussagten. Für die Silvesternacht habe sich die Feuerwehr extra vorbereitet. «Wir hatten etwa ein Dutzend Leute auf der Wache. Normalerweise ist die Situation nicht so», erklärte David Vocat, Feuerwehrchef von Crans-Montana. «Das sind Menschen, die normalerweise zu Hause oder bei der Arbeit sind und extra zur Wache kommen müssen, um sich umzuziehen. Aber in jener Nacht waren sie da».

Auch andere Walliser Feuerwehrleute, mit denen RTS anonym gesprochen hat, kritisieren den Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen. Dies könnte dazu führen, dass ein Einsatz erst bis zu 25 Minuten nach Alarmierung beginne. In der Schweiz werden Einsatzzeiten von bis zu fünfzehn Minuten und eine Einsatzstärke von mindestens sechs Personen empfohlen. Im Wallis werde dies oft nicht erreicht.
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Seilbahnjunkie
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von Seilbahnjunkie »

Kakadu hat geschrieben: 08.01.2026 - 18:44 Sicher dient ein genügendes Strafmaß auch als deutlicher Mahnfinger. Diskussionen um Eventualvorsatz oder (ggf. bewußte) Fahrläßigkeit tauchen immer wieder auf. Ich zweifle, daß man hier dem Besitzer Eventualvorsatz nachweisen können wird – und nicht einmal zu bewußter Fahrläigkßeit dürfte es reichen. Anders sieht das bei den behördlichen Kontrollen aus – auch wenn (als solche benennbare) Korruption kein Thema sein dürfte – auch wenn die Konstellation, daß die Kontrolle auf Gemeindeebene passieren soll, ein Einfallstor für eine gewisse Befangenheit (genügend streng zu sein) darstellt. Für Eventualvorsatz müßte doch ein erkennbares Bewußtsein entweder für die Gefährlichkeit vorhanden sein, oder dann, sich deutlich in der Illegalität zu bewegen. Die vom Gemeindepräsident genannte "extreme Fahrläßigkeit" müßte in Relation zu den Vorgängen in anderen ähnlichen Betrieben gesetzt werden; und wenn vielerorts Billig-Akustikschaum verbaut ist, und vielerorts Bengal-Sprühfontänen auf Schaumweinflaschen gebunden werden, und nicht nur im Le Constel beides zusammenkam, und die Einhaltung maximaler Besucherzahlen kaum eingehalten oder überprüft wurden etc., dann wäre zu genennen, weshalb es hier "extrem fahrläßig" geween sein soll, anderswo aber nicht. Zufall allein (daß mal etwas passiert) reicht dazu nicht.
Sorry, aber deine Argumente werden immer absurder. Es ist dich schon das Video aufgetaucht das belegt, dass die Gefährlichkeit der Decke bekannt war.

Und nur, weil man überall nachlässig war mit den Kontrollen kann man daraus keine Billigung ableiten. Es ist (leider) ganz normal, dass Fahrlässigkeit erst bestraft wird, wenn was passiert. Selbst bei Vorsatzdelikten kommt das oft vor, weil es sonst einfach nicht rauskommt. Wenn es andernorts genauso zugeht, dann ist das genauso fahrlässig. Und wenn da jetzt so weiter gemacht wird, dann hagelt es sicher auch Strafen, weil die Behörden jetzt (zumindest vorübergehend) sensibilisiert sind. Dass die Strafen aber selbst dann nicht so hoch wie für die Betreiber des Le Constellation ausfallen ist auch sehr wahrscheinlich, wenn wirklich was passiert erhöht das immer das Strafmaß.
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von Liftler1976 »

Das sind schon extreme Anschuldigungen, die da im Fernsehen kursieren:

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa ... y26xxawhc/

Video soll Betreiberin bei Flucht mit Kassa zeigen...
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GMD
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von GMD »

Der Bund hat den heutigen Freitag zum nationalen Trauertag erklärt. An allen offiziellen Gebäuden werden die Fahnen auf Halbmast gesetzt. Um 14:00 findet eine Schweigeminute statt, gleichzeitig werden alle Kirchenglocken läuten. Schon zwei Minuten zuvor werden die Züge für eine Minute ihre Signalhörner ertönen lassen. Wer also zu dem Zeitpunkt in einem Bahnhof ist, nicht erschrecken!
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von gfm49 »

Liftler1976 hat geschrieben: 09.01.2026 - 11:03 Das sind schon extreme Anschuldigungen, die da im Fernsehen kursieren:

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa ... y26xxawhc/

Video soll Betreiberin bei Flucht mit Kassa zeigen...
Bislang ja nur ein Gerücht. Die Behauptung in einigen Berichten, dass dies strafverschärfend sein könne, weil damit auch unterlassene Hilfeleistung in Frage käme, verstehe ich nicht. Wenn sie hätte Hilfe leisten können, hätte sie das tun müssen und nicht schnellstens abhauen - egal ob mit oder ohne Kasse. Andererseits kann ich durchaus verstehen, dass man nicht auch noch selbst verbrennen will und in Panik das mitnimmt, was man krallen kann (und sie war ja wohl auch im Kassenbereich) - so wie es Fluggäste geben soll, die bei einer Notevakuierung noch schnell ihr Handgepäck aus den Overheadfächern nehmen.
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massatomba
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von massatomba »

gfm49 hat geschrieben: 09.01.2026 - 12:21
Liftler1976 hat geschrieben: 09.01.2026 - 11:03 Das sind schon extreme Anschuldigungen, die da im Fernsehen kursieren:

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa ... y26xxawhc/

Video soll Betreiberin bei Flucht mit Kassa zeigen...
Bislang ja nur ein Gerücht. Die Behauptung in einigen Berichten, dass dies strafverschärfend sein könne, weil damit auch unterlassene Hilfeleistung in Frage käme, verstehe ich nicht. Wenn sie hätte Hilfe leisten können, hätte sie das tun müssen und nicht schnellstens abhauen - egal ob mit oder ohne Kasse. Andererseits kann ich durchaus verstehen, dass man nicht auch noch selbst verbrennen will und in Panik das mitnimmt, was man krallen kann (und sie war ja wohl auch im Kassenbereich) - so wie es Fluggäste geben soll, die bei einer Notevakuierung noch schnell ihr Handgepäck aus den Overheadfächern nehmen.
Der Kameramann hätte allerdings auch helfend tätig werden können…
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von gfm49 »

massatomba hat geschrieben: 09.01.2026 - 14:43 Der Kameramann hätte allerdings auch helfend tätig werden können…
Es soll sich um Aufnahmen einer Überwachungskamera handeln. Da gibt es nicht so viele Kameraleute.
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von zonk »

massatomba hat geschrieben: 09.01.2026 - 14:43
gfm49 hat geschrieben: 09.01.2026 - 12:21
Liftler1976 hat geschrieben: 09.01.2026 - 11:03 Das sind schon extreme Anschuldigungen, die da im Fernsehen kursieren:

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa ... y26xxawhc/

Video soll Betreiberin bei Flucht mit Kassa zeigen...
Bislang ja nur ein Gerücht. Die Behauptung in einigen Berichten, dass dies strafverschärfend sein könne, weil damit auch unterlassene Hilfeleistung in Frage käme, verstehe ich nicht. Wenn sie hätte Hilfe leisten können, hätte sie das tun müssen und nicht schnellstens abhauen - egal ob mit oder ohne Kasse. Andererseits kann ich durchaus verstehen, dass man nicht auch noch selbst verbrennen will und in Panik das mitnimmt, was man krallen kann (und sie war ja wohl auch im Kassenbereich) - so wie es Fluggäste geben soll, die bei einer Notevakuierung noch schnell ihr Handgepäck aus den Overheadfächern nehmen.
Der Kameramann hätte allerdings auch helfend tätig werden können…
Beim Kassentragen?
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von joepert »

Vor genau fünfundzwanzig Jahren ereignete sich in Volendam in den Niederlanden eine ähnliche Katastrophe.
Eine kurze Beschreibung auf Deutsch finden Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Brandkata ... n_Volendam

(Der niederländische Wiki-Eintrag ist natürlich viel ausführlicher: https://nl.wikipedia.org/wiki/Cafébrand_Volendam)

Auch hier gab es Diskussionen über eine mögliche mangelnde Kontrolle durch die Gemeinde, schlecht zugängliche Notausgänge und Ähnliches. Und auch hier wurde das Feuer durch Feuerwerk ("Sternchen"; "sterretjes") verursacht, das (viel) häufiger in Innenräumen genutzt wird. Der Bürgermeister ist schließlich wegen der Katastrophe zurückgetreten. Der niederländische Staat hat einen Fonds in Höhe von 26 Millionen Euro eingerichtet, um die Opfer zu entschädigen.

Der Besitzer des Cafés würde strafrechtlich verfolgt und wegen folgender Delikte verurteilt:
- fahrlässige Brandstiftung, die den Tod einer Person zur Folge hatte und die eine Lebensgefahr für eine andere Person darstellte, mehrfach begangen
- fahrlässige Tötung, mehrfach begangen
- fahrlässige schwere Körperverletzung, mehrfach begangen.

Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung und eine Arbeitsstrafe von 240 Stunden. Außerdem durfte er seinen Beruf zwei Jahre lang nicht ausüben.

Die Opfer haben sich nicht als Zivilpartei beteiligt. Vermutlich, weil ihre Klage zu komplex gewesen wäre, um sie gleichzeitig mit dem Strafverfahren zu behandeln.

Der Geschäftsführer und die Tochter des Eigentümers wurden ebenfalls strafrechtlich verfolgt, aber das Gericht sprach sie frei.

Andere Personen wurden nicht strafrechtlich verfolgt.

Die Staatsanwaltschaft entschied sich damals, keine Anklage wegen vorsätzliche Straftaten zu erheben. Es gab also keine Strafverfolgung wegen vorsätzlicher Brandstiftung, Totschlag und schwerer Körperverletzung. Meiner Meinung nach (ich bin ein auf Strafrecht spezialisierter Jurist) wäre das auch ein Schritt zu weit gewesen: von Eventualvorsätz war m.M.n. kein Sprache. All dies natürlich nach niederländischem Recht, aber wenn ich mir das Schweizer Strafgesetzbuch anschaue, scheint die Auslegung von „eventualvorsätz“ weitgehend der niederländischen Auslegung von "voorwaardelijk opzet" zu entsprechen. Dementsprechend würde ich sagen, dass es sich auch im Fall von Crans-Montana wahrscheinlich nicht um vorsätzliche Straftaten handelt. Von Fahrlässigkeit könnte mann vielleicht doch sprechen. Abers sehr wichtig ist es selbstverständig um abzuwarten, bis wir alle Fakten zusammenhaben.

Für alle, die es interessiert, hier der wichtigste Auszug aus dem Urteil des Gerichts. Übersetzt mit Deepl, anschließend habe ich einige kleine Korrekturen vorgenommen.
Das gesamte Urteil (natürlich auf Niederländisch) kann hier nachgelesen werden:
https://uitspraken.rechtspraak.nl/detai ... 003:AI0129.
Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte als Betreiber der Bar „De Hemel” eine besondere Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der Besucher dieser Bar während ihres Aufenthalts dort hatte. Diese besondere Verantwortung kommt auch in Artikel 24 des zum Zeitpunkt des Brandes geltenden Gesetzes über den Ausschank von alkoholischen Getränken und die Gastronomie (Drank- en Horecawet) zum Ausdruck. Dieser Artikel verpflichtete den Angeklagten, der nach seiner eigenen Aussage als Betreiber der einzige Verantwortliche der Bar „De Hemel” war, während der Öffnungszeiten der Bar in dieser Bar anwesend zu sein.
Zuerst hat der Angeklagte als Gastronom gegen die örtlichen Vorschriften (Artikel 2 Absatz 4 des Anhangs 4 der Bauverordnung Edam-Volendam) verstossen, indem er an einigen Stellen in der Bar De Hemel Weihnachtsdekorationen in einer Höhe von weniger als 2,50 Metern über dem Boden anbringen ließ, obwohl diese Dekorationen zudem leicht entflammbar waren.

Auch im Übrigen hat der Angeklagte nicht ausreichend dafür gesorgt, dass die in großer Menge angebrachten Weihnachtsdekorationen nicht relativ leicht mit von Barbesuchern entzündetem offenem Feuer in Berührung kommen konnten. Dabei berücksichtigt das Gericht, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass Besucher von Gaststätten mit über dem Kopf gehaltenen brennenden Feuerzeugen oder – um Neujahr herum – mit brennenden Sternchen zur Musik mitwippen, was laut einer in den Akten enthaltenen Erklärung offenbar auch in der Bar De Hemel der Fall war. Darüber hinaus berücksichtigt das Gericht, dass der Angeklagte unzureichende Anweisungen gegeben und unzureichende Aufsicht ausgeübt hat, um zu verhindern, dass – auch durch eigenes Personal – Sternchen ausgegeben und angezündet wurden.

Darüber hinaus ist dem Verdächtigen insbesondere vorzuwerfen, dass er gerade an einem Abend wie Silvester, an dem in einem Gastronomiebetrieb wie einer Jugendbar im Zentrum von Volendam viele unerwartete und unerwünschte Ereignisse eintreten können, genau zu dem Zeitpunkt, zu dem solche Ereignisse besonders häufig vorkommen, nicht in dieser Bar anwesend war.
Damit hat er sich vor Ausbruch des Brandes die Möglichkeit genommen, eine ausreichende Aufsicht auszuüben.

Der Angeklagte hat außerdem keine ausreichenden Maßnahmen getroffen, um zu verhindern, dass sich zum Zeitpunkt des Brandausbruchs deutlich mehr Gäste in der Bar „De Hemel” befanden, als aus Sicherheitsgründen vertretbar war.
Darüber hinaus hat er keine ausreichenden Maßnahmen getroffen, um zu verhindern, dass sich zu viele Jugendliche ohne Begleitung von Erwachsenen in dieser Bar aufhielten.

Auch hier gilt, dass der Angeklagte angesichts seiner oben genannten besonderen Verantwortung in erheblichem Maße seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, dafür zu sorgen, dass ein zu großzügiger Zutritt eines teilweise noch zu jugendlichen Publikums verhindert wurde. Denn der Angeklagte hat die Bar kurz vor dem Zeitpunkt verlassen, zu dem – aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit zu erwarten – sehr viele Jugendliche Zugang zur Bar De Hemel wollten.
Die zu große Anzahl von – teilweise zu jungen – Personen in der Bar „De Hemel” hatte zur Folge, dass es deutlich mehr Opfer zu beklagen gab, darunter auch Personen unter 16 Jahren, als wenn der Angeklagte für eine verantwortungsvolle Zulassungspolitik gesorgt hätte.
Auch dies ist dem Angeklagten in erheblichem Maße vorzuwerfen.

Aus den Akten und den Aussagen während der Verhandlung geht hervor, dass der Angeklagte im Laufe der Zeit gezeigt hat, dass er selbst entscheidet, welche Regeln er zu befolgen hat.
Diese eigenwillige Haltung hat wesentlich dazu beigetragen, dass zum Zeitpunkt der Katastrophe in der Bar „De Hemel” keine ausreichend gut nutzbaren Fluchtwege vorhanden waren. Obwohl er aufgrund seiner oben genannten besonderen Sorgfaltspflicht dazu verpflichtet war, hat der Angeklagte nicht dafür gesorgt, dass der Notausgang an der Seite der Bar leicht zu benutzen war. Ebenso wenig hatte er – aufgrund der Art und Weise, wie der Notausgang an der Rückseite konstruiert und gekennzeichnet war, sowie aufgrund des Fehlens einer Treppe nach unten – für einen leicht benutzbaren Fluchtweg an der Rückseite der Bar gesorgt.
Auch dies wird dem Angeklagten vom Gericht schwer angelastet, zumal er in Schreiben der Gemeinde darauf hingewiesen worden war, dass sein Gastronomiebetrieb nicht den Brandschutzanforderungen entsprach. Diese schwer nutzbaren Fluchtwege führten in Kombination mit der zu hohen Anzahl zugelassener Jugendlicher dazu, dass weniger Menschen als sonst möglich gewesen wären die Bar De Hemel ohne die schwerwiegenden Folgen, die sich für sie aufgrund des entstandenen Brandes ergeben haben, schnell verlassen konnten.
Somit hat der Angeklagte auch in dieser Hinsicht seine Pflicht, für einen sicheren Aufenthalt und eine sichere Fluchtmöglichkeit für das in die Bar eingelassene Publikum und Personal zu sorgen, erheblich verletzt.
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von snowflat »

Betreiber wegen Fluchtgefahr in U-Haft.

Um den Schwerstverletzten ein Überleben zu sichern wurden wohl schon 9,3 Quadratmeter Spenderhaut in die behandelten Krankenhäuser entsandt.
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von schneesucher »

Bemerkenswert finde ich auch, dass der Notausgang veriegelt war und eine Person des Personals direkt vor dem Notausgang verstorben ist. Angesichts dessen finde ich es verwunderlich, dass die Staatsanwaltschaft nicht auch den Eventualvorsatz als Anklagepunkt mitaufgenommen hat. Wer einen Notausgang handelt im Bewusstsein dessen, das im Fall eines Unglücks ein fehlender Fluchtweg zum Tod von Menschen führen kann. Möglicherweise war dieser Aspekt aber bis vor kurzem noch nicht bekannt und hat jetzt auch zur Inhaftierung geführt. Aber das ist natürlich jetzt Spekulation.
Jedenfalls ist das noch etwas anderes, als einfach eine brennbare Deckenverkleidung zu installieren. Das setzt nämlich ein gewisses Bewusstsein voraus. Auch tritt ja ein Brand nicht automatisch ein. Da waren ja noch andere Menschen beteiligt.
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von Chlosterdörfler »

Auf Wikipedia gibt es zum Ereignis Le Constellation Einträge

https://de.wikipedia.org/wiki/Brandkata ... ns-Montana

https://fr.wikipedia.org/wiki/Incendie_ ... stellation
Produktinformationen "Tortenfontäne 4 Stück, 60 Sekunden"

Bei den Zaubersternen handelt es sich um klassische, kleine Fontänen mit kaltem Funkenregen. Man könnte es als Wunderkerzen der Profis bezeichnen. Umgangssprachlich werden diese Gegenstände auch als Eisfontänen oder Zaubersterne bezeichnet.

Zaubersterne eignet sich hervorragend als Geburtstagskerze, als Jugendfeuerwerksspass oder zur Dekoration von Torten (z.B. für eine Hochzeit) oder Eisbuffets.
Diese Fontänen können auch für die Erstellung von Lichterschriften verwendet werden.

Den roten Schutz entfernen und aufs andere Ende setzen. Entzünden und schon sprüht die Fontäne ca. 50 Sek lang.

Zur Verwendung in Innenräumen zugelassen.

Sicherheitsabstand: 1 m
Kategorie: Kat. F1 - ab 12 Jahren
NEM: 13 g
Gewicht: 0.065 kg

Direktlink
Produktinformationen "Traumsterne, 12 Stück"

Dieses Set enthält zwölf Fontänen, die speziell für die Verwendung auf Kuchen und Torten konzipiert wurden. Jede Fontäne bietet einen spektakulären Effekt, der bis zu 60 Sekunden anhält.

Die Traumsterne sind in die Kategorie F1 eingestuft. Der Sicherheitsabstand beträgt einen Meter.

Sicherheitsabstand: 1 m
Effektdauer: 50 - 60 Sekunden
Effekthöhe: 20 cm
Kategorie: Kat. F1 - ab 12 Jahren
Textquelle: weco-shop.ch

PS: Im ZDF-Traumschiff werden in der letzten Szene vergleichbare Produkte eingesetzt.
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von Kakadu »

snowflat hat geschrieben: 09.01.2026 - 15:56 Betreiber wegen Fluchtgefahr in U-Haft.
Das ist die offizielle Begründung, die kaum jemand ernsthaft hinterfragen wird. Viel mehr könnte aber auch etwas dran sein sein, daß die Unterbringung von JM in U-Haft für die Behörden einfacher ist, als sein Haus längere Zeit unter Polizeischutz halten zu müssen
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stefan1893
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von stefan1893 »

snowflat hat geschrieben: 09.01.2026 - 15:56 Betreiber wegen Fluchtgefahr in U-Haft.
Für diese Entscheidung haben sie jetzt 8 Tage gebraucht, Respekt. :?
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von TPD »

Für diese Entscheidung haben sie jetzt 8 Tage gebraucht, Respekt. :?
Recht und Gerechtigkeit sind zwei unterschiedlich Paar Schuhe!
Und es ist äusserst wichtig dass die Strafverfolgungsbehörden nun unabhängig arbeiten können ohne dass ihnen die Politik, Bevölkerung und Presse andauernd reinredet.
Sonst haben wir dann ziemlich rasch einen Fall FIFA 2.0
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von Kakadu »

schneesucher hat geschrieben: 09.01.2026 - 17:45 Bemerkenswert finde ich auch, dass der Notausgang veriegelt war und eine Person des Personals direkt vor dem Notausgang verstorben ist. Angesichts dessen finde ich es verwunderlich, dass die Staatsanwaltschaft nicht auch den Eventualvorsatz als Anklagepunkt mitaufgenommen hat. Wer einen Notausgang handelt im Bewusstsein dessen, das im Fall eines Unglücks ein fehlender Fluchtweg zum Tod von Menschen führen kann. Möglicherweise war dieser Aspekt aber bis vor kurzem noch nicht bekannt und hat jetzt auch zur Inhaftierung geführt. Aber das ist natürlich jetzt Spekulation.
Jedenfalls ist das noch etwas anderes, als einfach eine brennbare Deckenverkleidung zu installieren. Das setzt nämlich ein gewisses Bewusstsein voraus. Auch tritt ja ein Brand nicht automatisch ein. Da waren ja noch andere Menschen beteiligt.
Der Notausgang sei nur "bedingt geschlossen" gewesen: mit einem PIN hätte man da öffnen können – und der PIN geistere in Kreisen herum, die diesen PIN gar nicht wissen sollten Zudem War das ein Zugang in den Rest des Hauses, der von der anderen Seite zugänglich sei o.ä.; insgesamt ziemlich undurchsichtig. Das wird sicher noch zu reden geben – aber ob daraus Eventualvorsatz abzuleiten sei, ist dann nochmal eine andere Frage. Hier spielt dann auch die (nicht erfolgte) Kontrolle mit hinein.
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von F. Feser »

Ein Notausgang der mit einem Zahlenschloss oder PIN Feld gesichert ist, ist verschlossen und damit kein Notausgang.
Ein Notausgang der mit einem Griff oder Riegel zu betätigen ist, ist ein Notausgang.
Punkt aus fertig.
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von GMD »

br403 hat geschrieben: 07.01.2026 - 18:23 Das ist zu pauschal GMD. Siehe Luftfahrt, da wird alles aufgearbeitet und alles unternommen, dass Fehler nicht mehr passieren.
Weil das in der Regel die Gesellschaft als Ganzes nicht direkt betrifft bzw. man sein eigenes Verhalten nicht hinterfragen und allenfalls ändern muss. Wobei: Wer hat sich am Flughafen nicht schon über die nach 9/11 massiv verschärften Sicherheitskontrollen geärgert? QED!
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von snowflat »

Wie der Schweizer öffentlich-rechtliche Sender "RTS" berichtet, hat Jacques Moretti zugegeben, dass der Notausgang der "Le Constellation" zum Zeitpunkt des Unglücks verschlossen war. Ebenfalls gab er im Rahmen der Ermittlungen zu, dass er die Deckenverkleidung aus Schaumstoff, die dem Brand als Zunder dienten, eigenhändig ersetzt habe.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/expl ... a9634.html
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von Seilbahnjunkie »

TPD hat geschrieben: 10.01.2026 - 08:47
Für diese Entscheidung haben sie jetzt 8 Tage gebraucht, Respekt. :?
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Bei Fluchtgefahr geht's nicht um Recht oder Gerechtigkeit. Die könnten auch schon längst weg sein. Dass sie es nicht sind könnte man fast schon wieder als Argument gegen die Fluchtgefahr werten.

Diesen Artikel finde ich noch sehr interessant: Neue Zürcher Zeitung

Das wirft doch ein besonderes Licht auf die Region und zeigt, dass man eben nicht einfach die Justiz vor Ort machen lassen kann und dann kommt schon das richtige Ergebnis raus. Vielleicht sollte man das Wort Bananenrepublik mal durch Käserepublik ersetzen, immerhin hat Österreich mit Kaprun und weiteren Fällen auch bewiesen, dass sie da mithalten können.

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