Vorerhebungen nach tödlicher Lawine
Im April wurde eine 14-jährige Schülerin aus Wien bei einem Lawinenunglück in Obertauern getötet. Die Staatsanwaltschaft hat nun Vorerhebungen gegen vier Personen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet.
Lawine auf Piste
Die Nassschneelawine donnerte genau zu dem Zeitpunkt ins Tal, als eine Schülergruppe des Gymnasiums Hagenmüllergasse gegen 11.20 Uhr auf der roten Piste von der Bergstation Zehznerkar in Richtung Talstation fuhr.
Eine Lehrerin, eine Schulärztin und fünf Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 16 Jahren wurden verschüttet.
An Unterkühlung gestorben
Zunächst konnten alle lebend geborgen werden. Allerdings verstarb ein paar Stunden später die 14-jährige Lisa-Maria an den Folgen der Unterkühlung. Das Mädchen war am längsten unter den Schneemassen begraben.
Vorerhebungen gegen vier Personen
Die Staatsanwaltschaft Salzburg leitete gegen vier Personen Vorerhebungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ein.
Ermittelt wird gegen den Obmann der Lawinenwarn-Subkommision, von Beruf Hotelier in Obertauern, sowie den Betriebsleiter-Stellvertreter der Seilbahn, einen Maschinisten und einen Liftangestellten. Ob es zu einem Prozess kommst, steht noch nicht fest.
Lawinenabgang auf Piste in Obertauern
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Freispruch für Lawinenwarnkommission in OT
OBERTAUERN 16.05.2007
Freispruch nach Lawinentod auf der Piste
Mit einem Freispruch für die vier Mitglieder der Lawinenwarnkommission Obertauern hat am Mittwoch am Landesgericht der Prozess um den Lawinentod einer Schülerin Ende April 2006 geendet.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Den vier Männern sei kein Vorwurf zu machen, begründete der Richter, dass die von der Lawine betroffene Piste nicht gesperrt wurde.
Die Gefahr durch eine feuchte Schneeschicht in Bodennähe zwischen Zehnerkar und Gamsleiten sei nicht zu erkennen gewesen, in den Bergen gebe es nie eine hundertprozentige Sicherheit.
Der Freispruch der vier Lawinenexperten ist noch nicht rechtskräftig, der zuständige Staatsanwalt will noch überlegen.
Schülerin starb am 28. April 2006
Am 28. April 2006 ging die Neuschneelawine auf die nicht gesperrte Verbindungspiste zwischen dem Zehnerkar und Gamsleiten ab. Insgesamt 15 Schüler und Lehrer einer Wiener Gruppe versuchten noch bei einem Felsen Schutz zu finden. Dennoch wurden sie und und zwei Skitourengeher verschüttet.
100 Meter breit und bis zu sechs Meter hoch war der Lawinenkegel laut Polizei. Eine 14 Jahre alte Wienerin konnt erst nach drei Stunden Suche geborgen werden, sie starb im Spital.
"Piste hätte gesperrt werden müssen"
Laut Strafantrag sollten die vier angeklagten Mitglieder der Lawinensubkommission, die für den Abschnitt zuständig war, für den Tod der Schülerin verantwortlich sein.
"Es bestand absolute Lawinengefahr und diese Piste hätte gesperrt werden müssen", sagt Staatsanwaltschafts-Sprecherin Barbara Feichtinger. "Das haben diese vier Mitglieder der Lawinensubwarnkommission nicht gemacht. Deswegen sind sie auch für dieses tragische Unglück zur Verantwortung zu ziehen."
Den vier wird fahrlässige Gemeingefährdung und fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Gefängnis.
unfassbar
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Vier Freisprüche nach Lawinenabgang in Obertauern
16. Mai 2007 | 14:11 | Salzburg
Ein Jahr nach dem tödlichen Lawinenunglück in Obertauern, bei dem am 28. April 2006 eine 14-jährige Wiener Schülerin ums Leben kam, wurden am Mittwoch vier Mitglieder der Lawinenwarn-Subkommission der Zehnerkar-Seilbahn am Landesgericht Salzburg vom Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung freigesprochen. Die Beschuldigten gaben an, nach ihrem Wissensstand habe es keine Warnzeichen gegeben.
Nur vier Stunden dauerte der Prozess, dann fällte Einzelrichter Longitsch bereits den Freispruch. Die Beschuldigten - es handelte sich dabei um den Obmann der Subkommission, den stellvertretenden Betriebsleiter der Bahn und zwei Liftangestellte - hätten ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt. In den Bergen und auch bei der Einschätzung der Gefahrensituation von Lawinen gebe es keine 100-prozentige Sicherheit. Salzburger Liftbesitzer und die Leiter von Lawinenwarnkommissionen hatten befürchtet, dass im Falle eines Schuldspruches kaum jemand mehr die ehrenamtliche Tätigkeit als „Lawinenwarner“ übernehmen will.
Mehrere Faktoren haben zu dem Lawinenabgang am „breiten Hang“ über der Verbindungspiste zwischen der Zehnerkar- und Gamsleitenseilbahn geführt. Der rund zehn Zentimeter hohe Neuschnee habe sich durch die sinkenden Temperaturen verfestigt und die durchfeuchteten, bodennahen Schneeschichten belastet. Die Schneemassen erfassten eine 15-köpfige Schülergruppe des Wiener Gymnasiums Hagenmüllergasse und einen Tourengeher. Eine 14-Jährige starb drei Stunden später im Spital.
Innerhalb der vergangenen 30 Jahre sei an dieser Stelle keine Lawine in dieser Größe abgegangen, sagte der Chef der Lawinenwarn-Hauptkommission Obertauern, Dieter Kindl, im Zeugenstand aus. Hätte er am 28. April auch nur irgendeinen Anhaltspunkt für einen Lawinenabgang gehabt, wäre er nicht in der Früh aus dem Ort gefahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
© SN/SW
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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