Urteil wird am 19. Februar verkündet
Das Urteil im Kaprun-Prozess wird am 19. Februar 2004 verkündet. Das hat Richter Manfred Seiss jetzt festgelegt. Um das Datum einhalten zu können, wird das Verfahren etwas schneller abgewickelt als ursprünglich geplant.
Schlussplädoyers im Jänner
Die Gutachten sind präsentiert, die Beweisanträge sind eingebracht - der Prozess verläuft zurzeit schneller, als ursprünglich vorhergesehen. Deshalb hat Richter Seiss am Donnerstag festgelegt, dass die Urteile gegen die 16 Angeklagten am Donnerstag, dem 19. Februar, verkündet werden.
Am Tag vor der Urteilsverkündung haben die Beschuldigten das Schlusswort. Im Jänner halten Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat, die Verteidiger und die Anwälte der Hinterbliebenen die Schlussplädoyers. Auch die Angehörigen können sich noch einmal zu Wort melden.
Urteil dreieinviertel Jahre nach Unglück
Wenn der Zeitplan hält, dann wird das Urteil nach mehr als eineinhalb Jahren Prozess und dreieinviertel Jahre nach dem Unglück gefällt: Der Strafprozess rund um den Brand in der Standseilbahn in Kaprun mit 155 Toten hat im Juni 2002 begonnen.
Kaprun-Bericht
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Von seilbahn.net:
Kaprun Prozeß: Schlußplädoyers haben begonnen
Staatsanwältin: Serie von Mängeln vor Seilbahn-Brand in Kaprun
Ein billiger Heizstrahler hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Brand in der Standseilbahn von Kaprun ausgelöst, bei dem vor drei Jahren 155 Menschen starben. Zur Katastrophe habe aber eine ganze Serie von Sicherheitsmängeln geführt, sagte Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat. Sie hielt ihr Schlussplädoyer in dem Gerichtsverfahren, das im Juni 2002 begonnen hatte. Das Urteil wird Mitte Februar erwartet. Nur zwölf Menschen überlebten das Feuer, das im November 2000 in einem Tunnel bei der Bergfahrt zum Skigebiet ausgebrochen war. Ihnen war es gelungen, ein Fenster des Zuges einzuschlagen und über eine schmale Treppe aus der verqualmten Tunnelröhre zu entkommen. Bei dem Brand starben Österreicher und Touristen aus Deutschland und den USA. Den 16 Angeklagten wird fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst oder fahrlässiger Gemeingefährdung vorgeworfen. Unter ihnen sind die Betreiber der Gletscherbahnen Kaprun, Monteure und Techniker sowie Beamte des Verkehrsministeriums, die für die Überprüfung der Bahn zuständig waren. Keiner der Angeklagten bekannte sich schuldig. Ihnen drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Die Staatsanwältin bemängelte, dass sich die Türen des Zuges nicht öffnen ließen, nachdem er nach Ausbruch des Feuers im Tunnel zum Stillstand gekommen sei. In den Passagierkabinen hätten Feuerlöscher gefehlt. Der Heizstrahler in der Fahrerkabine sei in der Nähe von entflammbarer Hydraulikflüssigkeit angebracht gewesen. Ein Anwalt, der Hinterbliebene der Brandopfer vertritt, bezeichnete das Gerät als ungeeignetes Billigprodukt, das für Wohn- oder Badezimmer, aber nicht für Fahrzeuge geeignet gewesen sei.
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Quelle BaZ 17.02.2004 18:34Wien. AFP/BaZ. Drei Jahre und drei Monate ist es her, dass im österreichischen Kaprun am Kitzsteinhorn 155 Insassen einer Gletscherbahn auf grausame Weise zu Tode kamen. Ein durch eine Kette technischer Defekte verursachtes Feuer wurde den Alpen-Urlaubern zum Verhängnis; auch 37 Deutsche waren unter den Opfern.
Gegen die mutmasslichen Verantwortlichen wurde im Juni 2002 der Prozess eröffnet. Nach 20 Monaten Anhörungen, in denen 95 Zeugen geladen und 470 Seiten Expertengutachten gewälzt wurden, wird am Donnerstag nun in Salzburg das Urteil in dem wohl grössten Strafprozess der österreichischen Geschichte gefällt.
Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat will 15 der 16 Angeklagten hinter Gitter sehen. Die Verteidigung fordert den Freispruch aller Beschuldigten.
Einen kriminellen Hintergrund wie Brandstiftung schlossen die Experten und Juristen als Ursache für das schlimmste Unglück in der österreichischen Nachkriegsgeschichte aus. Den 16 Angeklagten wird aber Nachlässigkeit vorgeworfen. Verantworten müssen sich drei Mitarbeiter der Gletscherbahnen Kaprun, zwei Mitarbeiter der Firma Swoboda, die den Wagenaufbau vornahm, drei Mitarbeiter von Mannesmann-Rexroth, die die Hydraulikleitungen verlegten, drei Beamte des Verkehrsministeriums, die Gutachten zur Betriebsbewilligung erstellten, zwei Inspektoren des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) Österreich und weitere drei Menschen, die für die Mängel der Brandschutztür belangt werden sollen.
Abgeschlossen sein wird der Fall aber auch nach der Urteilsverkündung am Donnerstag nicht: US-Staranwalt Ed Fagan reichte bereits in New York eine Sammelklage von 120 Angehörigen der Opfer ein. Er fordert von drei US-Unternehmen und vier europäischen Firmen, die am Bau der Gletscherbahn beteiligt waren, zwischen sechs und 15 Millionen Euro Schadensersatz pro Opfer.
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Yeti01
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laßt doch die toten ruhen, von fagans geldgier werden sie auch nicht mehr lebendig!!!!!
abgesehen davon ist der gerichtsstand der Gletscherbahnen Kaprun in Salzburg und nicht in NY!!!
warten wir auf morgen, da gibz das urteil!
P.S.: ich habe zwei gute freunde im zug verloren, deren angehörige nicht an horrende Schadenersatz- und Schmerzengeldforderungen denken!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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