Alkoholmißbrauch auf Skipisten?
- snowflat
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Wie die Versicherungen dazu stehen, wenn alkoholisiert ein Unfall verursacht wird:
Quelle: WELT.de/dpaVersicherungsschutz: Wenn der Fall zum Unfall wird
Gestürzt ist man beim Skifahren schnell. Und Leichtsinn in den Bergen kann teuer werden. Deshalb: nur gut versichert auf die Piste.
Dieser "Abschleppdienst" ist nocht vergleichsweise günstig, wehe, wenn der Heli kommt
Die Bergtour in Oberösterreich war eine Mordsgaudi. Der Abstieg fiel allerdings schwer - und einer der trinkfreudigen Freizeitsportler war so angeschlagen, dass er mit dem Rettungshubschrauber ins Tal geholt werden musste. Dumm gelaufen: Den Einsatz muss er aus eigener Tasche bezahlen. "Bergungskosten sind tatsächlich ein Problem", sagt Katrin Rüter vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
Mit Alkohol wird es problematisch
Wer sich angetrunken in Schwierigkeiten bringt, darf nicht darauf hoffen, ungeschoren davonzukommen. Auch für viele andere Fälle gilt: Wintersportler sollten vor dem Urlaub ihren Versicherungsschutz prüfen. Eine private Unfallversicherung hilft oft schon weiter: "Bergungskosten werden in der Regel übernommen", sagt Katrin Rüter - in Fällen, in denen sich ein Skiläufer auf der Piste ein Bein bricht oder ein Snowboarder die Schulter ausrenkt. Das gilt auch für Reisezusatzversicherungen.
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Aber auch solche Policen decken nicht alle Fälle ab, in denen Wintersportler, Bergwanderer oder Kletterer in die Verlegenheit kommen könnten, sich retten lassen zu müssen. Wer in der Wand hängt und sich nicht weitertraut oder wer sich im Hochgebirge verirrt und bei Tageslicht nicht zurückfindet, hat oft das Nachsehen. "In aller Regel tragen die Betroffenen die Kosten dann selbst."
Allein für den Einsatz des Rettungshubschraubers zur Bergung von der Hütte, wie im beschriebenen Fall, werden leicht 3000 Euro fällig. "Und das ist noch günstig", sagt Andreas König vom Deutschen Skiverband (DSV) in München. Insgesamt seien Freizeitsportler in den Bergen allerdings nicht leichtsinniger geworden, so Thomas Urban, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Alpenvereins (DAV) in München. Die Zahl der Unfälle sei in den vergangenen Jahren sogar leicht rückläufig gewesen. "Das liegt an der besseren Ausrüstung und der besseren Ausbildung." Andreas König sieht bei den Wintersportlern eine ähnliche Tendenz.
Hilfe per Handy?
Trügerisch sei allerdings die Vorstellung, mit dem Handy überall Hilfe rufen zu können. "Das bringt manche schon dazu, Gefahren zu unterschätzen." Nicht ernst genug genommen werde von Einzelnen immer wieder die Lawinengefahr - etwa beim Schneeschuhwandern.
Alkohol auf der Piste ist nach Königs Beobachtung heute weniger ein Problem als früher. "Gefeiert wird beim Après Ski im Tal." Leichtsinn auf der Piste kann aber schnell zu Kollisionen führen. Wer sich selbst oder andere dabei verletzt, kommt ebenfalls in Schwierigkeiten. "Behandlungskosten und Verdienstausfall können sich leicht auf mehr als 50.000 Euro summieren", sagt König. Nicht selten werde die Schuldfrage vor Gericht geklärt. Im Regelfall springt die private Haftpflicht ein.
Andreas König rät allerdings, die Police genau zu lesen: Einige Sportarten können ausgeschlossen sein. "Manche ältere gelten auch nur innerhalb Europas." Schon bei Unfällen in Österreich kann es unangenehme Überraschungen geben - etwa weil viele Rechtsschutzversicherungen nur bei Streitfällen in Deutschland greifen. Seinen Mitgliedern bieten der Deutsche Alpenverein und der Deutsche Skiverband Versicherungspakte an, die Schutz gegen die meisten der erwähnten Risiken bieten. DAV-Mitglieder sind sogar automatisch versichert. Wer sich bei der Hüttengaudi volllaufen lässt und mit dem Hubschrauber abgeholt werden muss, hat aber auch dann schlechte Karten, sagt Urban: "In solchen Fällen wird nicht gezahlt."
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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- snowflat
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Das Urteil ist heftig, keine Frage, aber so mancher wird sich nun reiflich überlegen nach übermäßigen Alk-Konsum auf die Bretter zu steigen, bzw. am Berg droben sich vollaufen zu lassen:
Quelle: TTRauschige Skiabfahrt endete mit Vorstrafe
Tiroler Skigebiete sind für ihre Hüttengaudi berühmt. Erstmals wurde jetzt aber ein betrunkener Skifahrer verurteilt, da er andere gefährdet hatte.
Letzten Februar übertrieb es ein Deutscher an einer Hüttenbar wohl mit dem Alkoholgenuss.
Denn schon während der Abfahrt vom Sölder Giggijoch stach er einer bebrettelten Pistenstreife ins Auge, die sich über den wackeligen Fahrstil wunderte. Und schon bald streifte der Urlauber einen Snowboarder und stieß in Folge mit einem Skifahrer zusammen.
Der Boarder blieb durch die Berührung unverletzt. Der Skifahrer erlitt jedoch Prellungen und eine Gehirnerschütterung.
Der Unfallverursacher, der der Pistenpolizei sofort durch seine strenge Fahne aufgefallen war, wurde angezeigt. Und musste sich nicht nur wegen der fahrlässigen Körperverletzung am Skifahrer, sondern in Tirol erstmalig auch wegen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit am unbekannten und völlig unverletzten Snowboarder verantworten.
Ermittlungen hatten nämlich ergeben, dass der Deutsche zumindest 0,8 Promille im Blut hatte.
4000 Euro zur Hälfte bedingte Geldstrafe wurden darauf über den Alk-Abfahrer rechtskräftig verhängt.
Doch auch die für Tirol typische Skibargaudi könnte durch das Urteil des Silzer Bezirksgerichtes nunmehr stark gedämpft worden sein. Denn wer berauscht Ski fährt, gefährdet die körperliche Sicherheit anderer. Und darauf stehen auch ohne Unfall bis zu drei Monate Haft.
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
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Quelle: ORFANNABERG: Mit 1,26 Promille anderen Skifahrer gerammt
Im Skigebiet Dachstein West bei Annaberg (Tennengau) hat Samstagnachmittag ein alkoholisierter Skifahrer einen anderen Wintersportler gerammt und verletzt. Der Pongauer hatte 1,26 Promille Alkohol im Blut.
Auf Steilhang von hinten niedergefahren
Der 25-Jährige war nach einem intensiven "Einkehrschwung" auf dem Guggsteilhang zu schnell unterwegs. Er rammte eine 32 Jahre alten Skifahrer aus dem Tennengau von hinten, der daraufhin mit Verletzungen ins Unfallkrankenhaus Salzburg gebracht werden musste.
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
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