Zuständigkeit der Landeshauptfrau

... darf auch mal absolut nix mit dem Thema des Forums zu tun haben!
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Dresdner
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Zuständigkeit der Landeshauptfrau

Beitrag von Dresdner »

Finde ich, schon wegen der Gleichberechtigung, gut:
Zuständigkeiten:

Für Materialbahnen und Materialseilbahnen mit beschränkt-öffentlichem oder mit Werksverkehr ist die Landeshauptfrau zuständige Behörde.

Für Materialbahnen ohne beschränkt-öffentlichem oder ohne Werksverkehr sind die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.
Da schimpfe man keiner über die österreichische Gesetzgebung!
Pendolino
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