trinkwasser aus schneekanonen

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berg
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trinkwasser aus schneekanonen

Beitrag von berg »

Neues Verfahren gegen Hotelier
Im Prozess gegen einen St.Johanner Hotelier, der keimverseuchtes Schneekanonenwasser in die Trinkwasserleitungen seiner Hotels gepumpt haben soll, gibt es jetzt doch ein neues Verfahren.

Wegen Geldstrafe zunächst kein Strafprozess
Der Hotelier wird sich vor Gericht wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten müssen.

Ein Strafprozess gegen den Hotelier scheiterte vergangenen Sommer wegen einer bereits in diesem Fall verhängten Geldstrafe, nun aber ist ein zweites Verfahren doch möglich.

Kolibakterien in Trinkwasserleitungen
In den Trinkwasserleitungen des Wellnessbetriebs waren Kolibakterien festgestellt worden - Keime aus dem menschlichen oder tierischen Darm.
Die Bezrikshauptmannschaft St. Johann verhängte deswegen 2.200 Euro Geldstrafe.

Ein zusätzlicher Strafprozess wegen Gemeingefährdung und Betrugs war aber nicht möglich, weil das Doppelbestrafung gewesen wäre. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat aber vor kurzem ein Machtwort gesprochen, bestätigt Staatsanwaltschafts-Sprecher Thomas Wegleiter:

OLG Linz hat gab Beschwerde statt
"Das Oberlandesgericht Linz hat einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen den Einstellungsbeschluss des Landesgerichtes Folge gegeben und dem Landesgericht die Fortsetzung des Verfahrens aufgetragen."

OLG schließt sich Staatsanwaltschaft an
Im Klartext heißt das, dass es nun doch einen Strafprozess gegen den St. Johanner Hotelier gibt, der sich mit dem Anzapfen des Schneekanonen-Teichs der St. Johanner Bergbahnen laut Anklage 59.000 Euro an Wasser- und Kanalgebühren gespart haben soll.

Die Staatsanwaltschaft hatte stets die Meinung vertreten, mit 2.200 Euro Geldstrafe sei diese Sache nicht erledigt. Dieser Ansicht ist nun eben auch das Oberlandesgericht in Linz. Nun drohen dem Hotelier im Fall eines Schuldspruchs doch zwei Strafen, sagt Wegleiter:


"Straferkenntnis nicht aufgehoben"
"Meines Wissens hat die Verwaltungsbehörde ihr Straferkenntnis nicht aufgehoben. Wenn dieses Straferkenntnis rechtskräftig ist, dann bleibt es auch aufrecht - unabhängig von der Fortsetzung und vom Fortgang des Gerichtsverfahrens."

Hotelgäste haben keine Schäden erlitten
Hotelgäste und deren Gesundheit hatten durch das Wasser aus der Beschneiungsanlage keine gesundheitliche Schäden erlitten. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.
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Downhill
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Beitrag von Downhill »

Cool, fast wie in Piefke Saga Teil III :lol:
Dove vai senza sci?
Wege entstehen, indem man sie geht.
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