www.tirol.comHorrrorunfall in Tulfes: 13-Jährige gerät unter Pistenraupe
Ein 13-jähriges Mädchen ist am Dienstag im Glungezer Skigebiet mit Beinen unter eine Pistenraupe geraten.
Es sollte eine schöne Erinnerung an den Schulschikurswerden und endete als Horrorunfall: Während der Aufnahme eines Gruppenfotos im Skigebiet Glungezer am Dienstagnachmittag stolperte ein zwölfjähriges Mädchen und rutschte unter die Fräse eines Pistenraupe.
Der Lenker, der im Schritttempo und mit aktivierten Signalanlagen am Hang vorbei fuhr, drückte sofort den Notaus-Knopf. Die Klassenkameraden, die sich auf einem für Skifahrer abgesperrten Hügel neben der Piste aufgestellt hatten, mussten den Unfall mitansehen.
„Das Mädchen wurde an beiden Beinen unterhalb des Beckens von der Fräse erfasst und schwer verletzt,“ schildert Christophorus-1-Pilot Jochen Tiefengraber, der die Verletzte in die Innsbrucker Klinik flog.
Dort wurde das Mädchen sofort operiert. „Hätte er nicht so geistesgegenwärtig reagiert, wäre mehr passiert“, vermutete Alpinpolizist Florian Greil.
Der Raupenfahrer und die Schüler erlitten einen Schock und wurden von zwölf Mitarbeitern des alarmierten Rot-Kreuz-Kriseninterventionsteams (KIT) betreut. „Den Kindern geht es schon ein wenig besser“, berichtete KIT-Einsatzleiter Christian Schönherr am Abend.
Horrrorunfall in Tulfes: 13-Jährige gerät unter Pistenraupe
- Jens
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Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke wenn man dem Kind keine Fahrlässigkeit vorwerfen kann, wird wohl der Pistenraupenfahrer der Schuldige sein (Kausalhaftung).Wer ist bei solchen Unfällen eigentlich Schuld?
Aber mich irritiert der folgende Satz:
Somit könnte die Suche nach dem Schuldigen noch recht interessant werden.Die Klassenkameraden, die sich auf einem für Skifahrer abgesperrten Hügel neben der Piste aufgestellt hatten, ...
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In den Skiatlanten steht aber immer drin, dass man sich von den Pistenraupen fernhalten muss. Das Kind ist sicherlich nicht mit Absicht unter die Pistenraupe gerutscht. Aber der Fahrer hat ja sofort gestoppt, mehr kann der ja eigentlich nicht machen, weil wenn ich es richtig verstehe kam das Kind von der Seite gerutscht und war somit nicht unbedingt im Blickfeld des Fahrers.
Wegen dem Satz. Ist damit gemeint, dass der Hang für Skifahrer gesperrt war, diese sich dort also nicht aufhalten hätten dürfen, oder dass der Hang gesperrt war für alle anderen außer Skifahrern?
Wegen dem Satz. Ist damit gemeint, dass der Hang für Skifahrer gesperrt war, diese sich dort also nicht aufhalten hätten dürfen, oder dass der Hang gesperrt war für alle anderen außer Skifahrern?
- hebi
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hm... das kommt drauf an, wie der gesperrt war. Wenn da nur 'n Absperrband war, dann darf man da rein, wenn da dieses schwarz/gelbe Gesperrt-Schild war, dann dürfen die da nicht rein und sind schuld, wenn was passiert. So hat und das zumindest mal ein Ausbilder erzählt.
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Bei Absperrband darf man rein? Das halte ich aber für ein Gerücht! Wozu dann das Absperrband, dann dürftest ja in jede Baustelle, Einsatzstelle usw rein.
Ich denke da hast was falsch verstanden.
Ich weiss es auch nur aus Erfahrungen und Kurz-Lehrgängen wie man absperrt aber da gibts sone Regel, alles was man ohne spürbare Hindernisse betreten kann ist freigegeben, gegebenefalls nur mit Eigener Haftung (Schilder usw). Alles was nen Hinderniss darstellt, also Flatterbänder Barrieren, Zäune, gespannte Netze, Verkehrsleitkegel usw darf nicht von unbefugten betreten werden.
Ich denke da hast was falsch verstanden.
Ich weiss es auch nur aus Erfahrungen und Kurz-Lehrgängen wie man absperrt aber da gibts sone Regel, alles was man ohne spürbare Hindernisse betreten kann ist freigegeben, gegebenefalls nur mit Eigener Haftung (Schilder usw). Alles was nen Hinderniss darstellt, also Flatterbänder Barrieren, Zäune, gespannte Netze, Verkehrsleitkegel usw darf nicht von unbefugten betreten werden.
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In dem Fall, bei dem uns der Ausbilder das erzählt hatte, gings um folgendes:
Hang abseits, durch ein Absperrband abgesperrt, keine weiteren Schilder. Die Ausbilder sind in diesen Tiefschneehang rein und runtergefahren, gefolgt von 2 Snowboardern. Die beiden Snowboarder haben dann eine Lawine hinter ihnen ausgelöst, einer der Ausbilder kam zu Sturz, wurde aber Gott sei dank nicht verschüttet. Unten am Hang angekommen, wartete schon die Polizei auf sie, die Snowboarder hatten sich aus dem Staub gemacht. Dann ging es um die Schuldfrage.
Polizei sagt: Der Hang war gesperrt, ihr durftet da nicht rein
Ausbilder sagen: es war kein "Gesperrt"-Schild, nur ein Band => wir dürfen da rein.
Polizei sagt: Da war ein Schild => ihr seid schuld => ihr müsst Strafe zahlen.
Ausbilder sagen: fahr'ma rauf und schauen nach.
Oben angekommen war da tatsächlich kein Schild, somit haben sie den Hang nicht verbotswiedrigerweise befahren und somit mussten Sie auch keine Strafe zahlen. Wäre da ein Schild gewesen, hätte es anders ausgesehen. Das Absperrband ist in diesem Fall nur eine Pistenbegrenzung, kein Verbot der Durchfahrt. Letzteres stellt nur das "Gesperrt"-Schild dar.
Soweit die Informationen, die wir von unseren Ausbildern bekommen haben. Ich bin Ende April wieder auf einem Lehrgang, da kann ich gern nochmal nachfragen.
Hang abseits, durch ein Absperrband abgesperrt, keine weiteren Schilder. Die Ausbilder sind in diesen Tiefschneehang rein und runtergefahren, gefolgt von 2 Snowboardern. Die beiden Snowboarder haben dann eine Lawine hinter ihnen ausgelöst, einer der Ausbilder kam zu Sturz, wurde aber Gott sei dank nicht verschüttet. Unten am Hang angekommen, wartete schon die Polizei auf sie, die Snowboarder hatten sich aus dem Staub gemacht. Dann ging es um die Schuldfrage.
Polizei sagt: Der Hang war gesperrt, ihr durftet da nicht rein
Ausbilder sagen: es war kein "Gesperrt"-Schild, nur ein Band => wir dürfen da rein.
Polizei sagt: Da war ein Schild => ihr seid schuld => ihr müsst Strafe zahlen.
Ausbilder sagen: fahr'ma rauf und schauen nach.
Oben angekommen war da tatsächlich kein Schild, somit haben sie den Hang nicht verbotswiedrigerweise befahren und somit mussten Sie auch keine Strafe zahlen. Wäre da ein Schild gewesen, hätte es anders ausgesehen. Das Absperrband ist in diesem Fall nur eine Pistenbegrenzung, kein Verbot der Durchfahrt. Letzteres stellt nur das "Gesperrt"-Schild dar.
Soweit die Informationen, die wir von unseren Ausbildern bekommen haben. Ich bin Ende April wieder auf einem Lehrgang, da kann ich gern nochmal nachfragen.
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MAg sein, dass es dann da anders ist als im Restleben mir egal, abgesperrt ist abgesperrt.
Aber da kommt mir ein Gedanke: Villeicht ist es ein Unterschied was für eine Farbe das Band hat!? Bei Rot-weisem Flatterband ist definitiv jedes übertreten Rechtswiedrig, aber was iat wenn da nen Band mit Werbeaufschrift ist???? Hmm Kein Plan egal also im Verkehr und so scheints auf jeden Fall anders zu sein wie auf der Piste
Aber da kommt mir ein Gedanke: Villeicht ist es ein Unterschied was für eine Farbe das Band hat!? Bei Rot-weisem Flatterband ist definitiv jedes übertreten Rechtswiedrig, aber was iat wenn da nen Band mit Werbeaufschrift ist???? Hmm Kein Plan egal also im Verkehr und so scheints auf jeden Fall anders zu sein wie auf der Piste
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Da es das Gesetz der Kausalhaftung gibt.Und ganz hart gesagt: wenn das Kind unter den Bully springt, warum sollte der Bullyfahrer schuld sein?
P.S
Alle die den Begriff Kausalhaftung nicht kennen, können auf
Wikipedia die Definition nachlesen.
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@TPD: Zum klarstellen: haftbar sein heisst nicht automatisch auch schuld sein. Haftbar kann man aus gesetzlichen Gründen (z.B. Kausalhaftung) gemacht werden. Bei reiner Kausalhaftung trifft die Person keine schuld. Von Schuld kann man nur sprechen, wenn die Person fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bitte Haftung und Schuld nicht durcheinanderbringen.
Im vorliegenden Fall werden die Bergbahnen als Halter der Pistenraupe wohl haftbar sein. Ob den Fahrer eine Schuld trifft oder nicht hängt von den Vorschriften ab, welche ich nicht kenne.
(bezieht sich alles auf Schweizer Recht)
Im vorliegenden Fall werden die Bergbahnen als Halter der Pistenraupe wohl haftbar sein. Ob den Fahrer eine Schuld trifft oder nicht hängt von den Vorschriften ab, welche ich nicht kenne.
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Stimmt, das ist ein Unterschied.Bitte Haftung und Schuld nicht durcheinanderbringen.
Aber ob schuldig oder haftbar dieser Unfall gibt ziemlich viel Ärger für den Fahrer und Bergbahngesellschaft.
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Ich denke, dass die Aufsichtsperson(en) der Gruppe einiges an Problemen zu erwarten haben ... v.a. der Hinweis auf eine Absperrung deutet ja in die Richtung.
Aufsichtsperson einer Gruppe Kinder/Jugendlicher zu sein ist immer eine Gratwanderung zwischen aus Vorsicht alles mögliche verbieten (und den Frust der Beaufsichtigten zu ernten) und den möglichen Folgen im Falle eines (seltenen) Unfalles ... (ich denke da jetzt auch an unsere Tiefschneeausflüge damals in den Schulskikursen ... die Lehrer sind da schon einiges an Risiko eingegangen und tatsächlich passierte in unserer Schule mal ein gröberer Unfall --> (Vor-)Verurteilung durch Medien, Gerichtsverfahren, Kündigung etc.)
Aufsichtsperson einer Gruppe Kinder/Jugendlicher zu sein ist immer eine Gratwanderung zwischen aus Vorsicht alles mögliche verbieten (und den Frust der Beaufsichtigten zu ernten) und den möglichen Folgen im Falle eines (seltenen) Unfalles ... (ich denke da jetzt auch an unsere Tiefschneeausflüge damals in den Schulskikursen ... die Lehrer sind da schon einiges an Risiko eingegangen und tatsächlich passierte in unserer Schule mal ein gröberer Unfall --> (Vor-)Verurteilung durch Medien, Gerichtsverfahren, Kündigung etc.)
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[quote="TPD]Aber ob schuldig oder haftbar dieser Unfall gibt ziemlich viel Ärger für den Fahrer und Bergbahngesellschaft.[/quote]
Was für mich total unverständlich ist.
Ein Zugführer bekommt auch keinen Ärger, wenn ihm jemand vor den Zug springt.
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Nur ein Selbstmord ist nicht das Selbe wie ein Unfall.
Abgesehen davon ist es fraglich, ob man trotz Unschuld einen solchen Zwischenfall einfach "vergessen" kann. Da ist man fast für das ganze Leben "gestraft".
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Abgesehen davon ist es fraglich, ob man trotz Unschuld einen solchen Zwischenfall einfach "vergessen" kann. Da ist man fast für das ganze Leben "gestraft".
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Hast du falsch formuliert. Sollte vermutlich heißen: Ein Lokführer bekommt auch keinen Ärger, wenn im jemand vor den Zug fällt.Enigma hat geschrieben:Was für mich total unverständlich ist.TPD hat geschrieben:Aber ob schuldig oder haftbar dieser Unfall gibt ziemlich viel Ärger für den Fahrer und Bergbahngesellschaft.
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MFG Dachstein
Skitage 2012/13: 62 Stubaier Gletscher 11.10.12 Kurzbesuch, Hintertuxer Gletscher - 8.11.12 - Nach getaner Arbeit..., KSH 15.11.12 - Überm Nebelmeer, Obertauern (S) / 26.11.2012 / (Noch) klein, aber fein, Loferer Alm 8.12.12 - 8er Schwarzeck, Flachauwinkl - Kleinarl 9.12.12 - eine unbekannte Seite...,Schiwelt 13.12.12 - ein kalter Skinachmittag, Verbindungsbahn Alpbachtal 14.12.12,Dachstein West - 24.12.12 Antiweihnachtsstressski, Zinken, 31.12.12 --Jahresendski--, Heutal, 9.1.13 - Spaß im Schnee in der Näh', Rauris 9.1.13, Gemischte Gefühle, Gaißau Hintersee - 16.1.13 *Nebelflucht* Zauchensee 23.1.13, Reitherkogel 24.1.13 - Nachtschi überm Inntal, SFL - Ersatz Stubaier Gletscher 25.1.13, Fanningberg 2.3.13, Silvretta - Arena 24. / 25. 4. 13 - Ischg(ei)l, Sölden 5.5.13 - und die wollen wirklich zusperren?!
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Ich glaube das grösste Problem für den Fahrer sind die langen Diskussionen über die Schuldfrage. Der Fahrer muss sich den Vorfall immer wieder in Erinnerung rufen und sich Vorwürfe anhören. Am Schlimmsten wird es wenn sich noch ein Anwalt beteiligt der dem Fahrer unbedingt ein Verschulden nachweisen möchte. Leider wird bei solchen Unfällen häufig eine gewisse Zermürbungstechnik angewendet. Es wird solange Druck gemacht, bis ein Beteiligter sich ein gewisses Fehlverhalten
eingesteht. Wie ich aus meiner Berufserfahrung weiss sind es leider häufig Deutsche beteiligte die auf Teufel komm raus versuchen ein paar Euro rauszuholen. Dabei werden oft nicht einmal die gesetzlichen Bestimmungen des Landes in dem der Vorfall passiert berücksichtigt.
eingesteht. Wie ich aus meiner Berufserfahrung weiss sind es leider häufig Deutsche beteiligte die auf Teufel komm raus versuchen ein paar Euro rauszuholen. Dabei werden oft nicht einmal die gesetzlichen Bestimmungen des Landes in dem der Vorfall passiert berücksichtigt.
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Es würde mich aber nicht erstaunen, wenn ein Gericht zum Schluss kommt, dass die Absperrung mangelhaft war.Ich denke, dass die Aufsichtsperson(en) der Gruppe einiges an Problemen zu erwarten haben ... v.a. der Hinweis auf eine Absperrung deutet ja in die Richtung.
Zum Teil muss man ja fast eine 10 Meter hohe Betonmauer mit Stacheldraht hinstellen, damit die Absperrung ausreichend ist
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