Deutscher klagt Obergurgler Liftbetreiber
Ein deutscher Urlauber hat die Obergurgler Liftbetreiber auf Schmerzengeld geklagt. Er war vor zwei Jahren nach Betriebsschluss ins Seil einer angehängten Pistenraupe gefahren und hat sich dabei schwer verletzt.
Abfahrt ins Tal nach Betriebsschluss
Es war im April vor zwei Jahren. Der Deutsche ließ so wie auch andere Skifahrer den wunderbaren Frühlingstag auch auf der Terrasse der Festkogelbahn ausklingen. Erst gegen 18.00 Uhr fuhr er dann ins Tal und fand sich schließlich schwer verletzt im Seil einer Pistenraupe wieder.
Seil war 30 Zentimeter über Boden gespannt
Er hatte zuvor nichts gesehen und nichts gehört, was kein Wunder ist. Denn das Seil war rund 30 Zentimeter über dem Boden gespannt und etwa tausend Meter lang. Wenn dann die Pistenraupe auch noch hinter einer Geländekante ist, wird das Seil zum heimtückischen Hindernis.
Nicht ausreichend vor Gefahr gewarnt
Er sei nicht ausreichend vor dieser Gefahr gewarnt worden, sagte der Deutsche am Mittwoch vor einem Zivilgericht in Innsbruck. Dem widersprechen zahlreiche Bergbahn-Bedienstete als Zeugen. In den Tal- und Bergstationen werde auf den Betriebsschluss hingewiesen, auch neben der Festkogelhütte sei ein Warnschild angebracht, zudem werden die Hüttengäste aufgefordert, um halb fünf ins Tal abzufahren. Wer dennoch später fahre, der tue das auf eigene Gefahr, da könne die Liftgesellschaft nichts machen.
Will mehr als 12.000 Euro Schmerzensgeld
Der Deutsche will von der Liftgesellschaft Obergurgl mehr als 12.000 Euro an Schmerzengeld. Sein Anwalt, ein Schisachverständiger aus Kärnten, sagte am Rande der Verhandlung, er habe auch in Tirol schon einige solcher Prozesse gewonnen.
In diesem Fall ist indes noch alles offen. Bis zum Eintreffen zweier Gutachten wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
Obergurgl: Prozess wegen Seilwindenunfall
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