Quelle: ORFFinderlohn umstritten: Etappensieg vor Gericht für Ötzi-Entdecker
Im Streit um einen Finderlohn für die Entdeckung der Gletschermumie Ötzi hat die Nürnberger Familie Simon einen Etappensieg errungen. Die Höhe des Finderlohns bleibt allerdings nach wie vor umstritten.
Berufungsklage abgewiesen
Das Landesgericht Bozen hatte das Ehepaar Simon bereits im Oktober 2003 als rechtmäßige Finder anerkannt. Mit der Abweisung der Berufungsklage verurteilte das Oberlandesgericht die Provinz Bozen jetzt auch zur Erstattung der Prozesskosten von mehr als 25.000 Euro.
Rechtsanwalt Rudolph schloss nicht aus, dass die italienischen Behörden gegen diese Entscheidung Revision beim Kassationsgericht in Rom einlegen werden.
50.000 Euro für Familie zu wenig
Knapp 15 Jahre nach der spektakulären Entdeckung geht der Streit um die Höhe des Finderlohnes weiter. "50.000 Euro Finderlohn sind ein bisschen wenig", sagte Anwalt Rudolph.
Will zumindest das Dreifache
"Mit 150.000 Euro könnten wir leben, das wären jeweils 50.000 Euro für die Witwe und ihre beiden Söhne." Zugleich bekundete Rudolph sein Interesse an einem Ende des Jahre langen Streits. "Wir wollen endlich Ruhe haben und nicht ständig den dornigen Rechtsweg gehen", betonte der Anwalt.
Leiche im September 1991 entdeckt
Das Ehepaar Simon hatte die 5.300 Jahre alte Leiche im September 1991 bei einer Bergwanderung in den Ötztaler Alpen entdeckt. Der 67-jährige Helmut Simon war im Oktober 2004 selbst bei einem Bergausflug in den Alpen in der Nähe von Hofgastein ums Leben gekommen.
Finderlohn: Etappensieg vor Gericht für Ötzi-Entdecker
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Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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