Quelle: TTAlpbach: Akja mit verletztem Skifahrer machte sich selbstständig
Nachdem ein 57-jähriger Deutscher gestürzt war, wurde er im Akja abtransportiert. Aber auch der Pistenhelfer stürzte und konnte den Akja nicht mehr halten.
Nachdem er sich bei einem Sturz im Skigebiet der Alpbacher Bergbahnen bereits leicht verletzt hatte, wurde ein 57-jähriger Deutscher am Montag beim Abtransport noch weiter verletzt.
Der Akja, in dem der Deutsche abtransportiert wurde, rutschte seitlich weg. Der Pistenhelfer kam dadurch zu Sturz, der Akja machte sich auf der steilen Piste selbstständig.
Der Akja überschlug sich mehrmals und kam erst 60 Meter weiter unten zum Stehen. Der im Akja angeschnallte Mann erlitt dadurch noch weitere leichte Verletzungen.
Akja mit verletztem Skifahrer machte sich selbstständig
- snowflat
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Akja mit verletztem Skifahrer machte sich selbstständig
Puh ... muss ja echt übel sein, wenn man dann im Akja Fahrgast ist. Bis eh schon verletzt und bekommst dann noch zusätzlich welche
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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- snowflat
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ORF:
Verletzter stürzte im Akja 60 Meter ab
Gleich doppeltes Pech hatte am Montag ein deutscher Skifahrer im Skigebiet Alpbach. Erst verletzte sich der 57-Jährige bei einem Sturz am Becken - in den Akja geschnallt, stürzte dann der Pistenretter.
Führerloser Akja schoss bergab
Der Mann kam auf der eisigen und gesperrten Talabfahrt zu Sturz. Dabei zog sich der Deutsche leichte Beckenverletzungen zu und konnte nicht mehr selbstständig zu Tal fahren. Die alarmierten Pistenretter schnallten den Mann nach der Erstversorgung in einen Einmannakja.
Beim Abtransport rutschte das Heck des Akjas auf der steilen, eisigen Piste seitlich ab. Der Pistenretter kam dabei zu Sturz und konnte den Akja nicht mehr halten. Mitsamt dem Patienten schoss der Akja talwärts, überschlug sich mehrmals und blieb nach rund 60 Metern liegen.
Weitere Verletzungen - Pistenretter angezeigt
Trotz des Absturzes hatte der deutsche Skifahrer Glück. Er zog sich durch den Absturz nämlich nur leichte Verletzungen zu. Der Mann wurde ins Krankenhaus Kufstein eingeliefert.
Für den Pistenretter hat der Unfall nun ein Nachspiel. Laut Auskunft der Polizeiinspektion Kramsach wird der Helfer wegen fahrlässiger Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
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- Oscar
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Boah wie brutal da jagste dann den Hang runter ohne, dass du dich irgendwie wehren kannst weil du festgezurrt bist ... Krass
Aber warum wird der Pistenretter angezeigt wegen Fahrlässiger Körperverletzung? Ist das nicht einzukalkulieren, dass die Junga auch stürzen könnten? Also so schlimm das für den Patienten ist, der Pistenretter ist auchnur nen Mensch und kann eeben auch stürzen ....
Aber warum wird der Pistenretter angezeigt wegen Fahrlässiger Körperverletzung? Ist das nicht einzukalkulieren, dass die Junga auch stürzen könnten? Also so schlimm das für den Patienten ist, der Pistenretter ist auchnur nen Mensch und kann eeben auch stürzen ....
- thun
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Krass!
Ich denke auch, dass das ein gewisses Risiko ist, dass auch der Retter stürzen kann. Eigentlich trifft ihn da keine Schuld.
Aber denk mal drüber nach, wie klagefreudig manche Zeitgenossen mittlerweile auch bei uns sind, dann ist klar, dass das ein gerichtliches Nachspiel hat.
Das ist beim normalen Rettungsdienst auch sehr schlimm, wegen was manche Patienten die Sanitäter vor Gericht ziehen. Ein paar Leute die ich kenne und Rettungswagen fahren meinen, sie müssten eigentlich zum Selbstschutz immer Videodokumente ihrer Einsätze machen!
Ich denke auch, dass das ein gewisses Risiko ist, dass auch der Retter stürzen kann. Eigentlich trifft ihn da keine Schuld.
Aber denk mal drüber nach, wie klagefreudig manche Zeitgenossen mittlerweile auch bei uns sind, dann ist klar, dass das ein gerichtliches Nachspiel hat.
Das ist beim normalen Rettungsdienst auch sehr schlimm, wegen was manche Patienten die Sanitäter vor Gericht ziehen. Ein paar Leute die ich kenne und Rettungswagen fahren meinen, sie müssten eigentlich zum Selbstschutz immer Videodokumente ihrer Einsätze machen!
- Oscar
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Klagefreudigkeit stimmt schon, da hab ich auch gerade was am laufen, mit einem Unfall.
Zu Sanitätern, der berühmte Satz " Da stehst immer mit einem Bein im Gefängnis!" ist ziemlicher Unfug und wird in der Regel auch nicht von den Leuten selbst ausgesprochen, sondern von dritten.
Auch die Aussage mit der Videokamera ist etwas unqualifiziert, bisher kenn ich keine unberechtigte Verurteilung eines Sanitäters oder ähnlichem und habe doch mittlerweile einige Erfahrung in feuerwehr- und Rettungsdienst sammeln dürfen.
Anklagen schon aber Verurteilungen in meinem Wissensbereich keine unberechtigte.
Hier bei dem Fall würde ich sagen, es ist eben auch ein unfall des Helfers mit dem unglücklichen Verletzten als Leidtragendem. Das ist nichts anderes wie wenn du mit dem RTW einen Unfall hast, da ist meines Wissens noch keiner wegen Fahrläsigkeit verklagt worden, wenn der Patient dadurch ein paar Blessuren mehr bekommen hat
Zu Sanitätern, der berühmte Satz " Da stehst immer mit einem Bein im Gefängnis!" ist ziemlicher Unfug und wird in der Regel auch nicht von den Leuten selbst ausgesprochen, sondern von dritten.
Auch die Aussage mit der Videokamera ist etwas unqualifiziert, bisher kenn ich keine unberechtigte Verurteilung eines Sanitäters oder ähnlichem und habe doch mittlerweile einige Erfahrung in feuerwehr- und Rettungsdienst sammeln dürfen.
Anklagen schon aber Verurteilungen in meinem Wissensbereich keine unberechtigte.
Hier bei dem Fall würde ich sagen, es ist eben auch ein unfall des Helfers mit dem unglücklichen Verletzten als Leidtragendem. Das ist nichts anderes wie wenn du mit dem RTW einen Unfall hast, da ist meines Wissens noch keiner wegen Fahrläsigkeit verklagt worden, wenn der Patient dadurch ein paar Blessuren mehr bekommen hat
- thun
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@ Oscar: Gut, Du hast natürlich Recht. Ich kenne auch keine Storys von Verrteilungen. Die obige Aussage wurde von Sanis stets auch ironisch getätigt. Allerdings bringt sie die Zustände trotzdem treffend auf den Punkt.
Es geht ja nicht darum, dass Helfer verurteilt werden (Gott sei Dank sind die Richter da sehr zurückhaltend), sondern darum, dass irgend welche Deppen (Entschuldigung, aber das ist meine Meinung) Ihre Retter wegen ein paar Kratzern vorladen lassen. Traurig aber wahr.
Es geht ja nicht darum, dass Helfer verurteilt werden (Gott sei Dank sind die Richter da sehr zurückhaltend), sondern darum, dass irgend welche Deppen (Entschuldigung, aber das ist meine Meinung) Ihre Retter wegen ein paar Kratzern vorladen lassen. Traurig aber wahr.
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MrGaunt
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Re: Akja mit verletztem Skifahrer machte sich selbstständig
Das stelle ich mir auch echt übel vor, wenn man verletzt und frustiert plötzlich auf einen Höllenritt im herrenlosen Akja geschickt wird. Erstaunlich, dass trotz mehrfachen Überschlagens nur zusätzliche kleine Verletzungen aufgetreten sind.
Auf was hier noch keiner eingegangen ist:
Ich denke aber, dass er schlechte Karten haben wird, wenn die Piste aus Gründen des schlechten Pistenzustandes gesperrt war. Eigentlich müsste dieser I...t einen reingewürgt bekommen wegen Gefährdung des Rettungspersonals. Dafür gibt es aber wohl leider keine gesetzliche Grundlage. Leider.
Auf was hier noch keiner eingegangen ist:
Da ignoriert jemand die Sperrungen und ist dann noch dreist genug, seine Retter anzuzeigen, was schon selbst auf ungesperrter Piste dreist genug ist....Der Mann kam auf der eisigen und gesperrten Talabfahrt zu Sturz.
Ich denke aber, dass er schlechte Karten haben wird, wenn die Piste aus Gründen des schlechten Pistenzustandes gesperrt war. Eigentlich müsste dieser I...t einen reingewürgt bekommen wegen Gefährdung des Rettungspersonals. Dafür gibt es aber wohl leider keine gesetzliche Grundlage. Leider.
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MrGaunt
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Fahrlässige Körperverletzung ist in Deutschland ein Antragsdelikt, d.h. jemand (der Verletzte?) muß die Verfolgung beantragen. Ich nehme mal an das in Österreich ähnlich ist. Ein öffentliches Interesse zur Verfolgung würde ich mal verneinen.Jens hat geschrieben:Wo steht hier bitte irgendwo das der Verunglückte den Retter angezeigt hat?
- schifreak
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RettungmitHindernissen
Hi, iss tragisch sowas. Iss natürlich ganz klar, wer auf ner gesperrten Piste unterwegs iss, macht sich ja selber strafbar-- deswegen mein ich auch, daß der Verletzte nicht den Retter angezeigt hat, sondern eher die Polizei oder dergleichen. Was ich net ganz versteh, daß ma da net auf ne andere Art und Weise den Verunglückten Retten konnte-- seitens Pistenraupe oder Heli ( was natürlich einiges kostet)-- und deswegen denk ich mal die Anzeige, nicht weil er gstürzt iss, sondern weil ne Akia Bergung auf vereisten Steilpisten einfach unverantwortlich iss.
I red mich da leicht, bin nicht bei der Bergrettung, aber ich denk mal, die haben auch bestimmte Vorschriften wie man ne sichere Bergung durchführt, und die mittels Akia war einfach zu riskant.
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Fabi,alpiner Schifreak
TSC 2012-13, Stand 20.01.2013 - 17 Sektionen Bike, 20 Schitage in Tirol ; Zillertal, Stubaital, Ötztal, Kitzbühel,Schiwelt , Schijuwel Alpbach ;
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Das Unglück kann nur auf die Talabfahrt nach Inneralpbach passiert sein. War die einige Talabfahrt welche dieses Saison geöffnet war. Diese ist sicher nicht als Steilpiste zu bezeichnen.schifreak hat geschrieben:Was ich net ganz versteh, daß ma da net auf ne andere Art und Weise den Verunglückten Retten konnte-- seitens Pistenraupe oder Heli ( was natürlich einiges kostet)-- und deswegen denk ich mal die Anzeige, nicht weil er gstürzt iss, sondern weil ne Akia Bergung auf vereisten Steilpisten einfach unverantwortlich iss
Sehe Bilg 5jpg und 14jpg von mein Bericht http://www.alpinforum.com/forum/viewtop ... bergerhorn
- thun
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Naja, das kommt drauf an, was für Rettungsmittel zur Verfügung stehen. Du kannst ja nicht wegen jedem Schmarrn einen Heli holen.
Dass auf eisiger Piste ein Akja nicht die beste Wahl ist dürfte auch uns Laien klar sein. Das Vorgehen liegt aber im Ermessen der Retter (bzw. des Einsatzleiters).
Wie ist denn das bei Akjas, die sind wohl schon so gebaut (Höhe), dass einem Verletzten bei so einem Unglück nichts passiert (außer dass er ein wenig durchgeschüttelt wird)? Wenn der Patient nicht fixiert gewesen wäre wäre das sicherlich viel schlimmer ausgegangen!
Dass auf eisiger Piste ein Akja nicht die beste Wahl ist dürfte auch uns Laien klar sein. Das Vorgehen liegt aber im Ermessen der Retter (bzw. des Einsatzleiters).
Wie ist denn das bei Akjas, die sind wohl schon so gebaut (Höhe), dass einem Verletzten bei so einem Unglück nichts passiert (außer dass er ein wenig durchgeschüttelt wird)? Wenn der Patient nicht fixiert gewesen wäre wäre das sicherlich viel schlimmer ausgegangen!
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Olli
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MrGaunt hat geschrieben:Fahrlässige Körperverletzung ist in Deutschland ein Antragsdelikt, d.h. jemand (der Verletzte?) muß die Verfolgung beantragen. Ich nehme mal an das in Österreich ähnlich ist. Ein öffentliches Interesse zur Verfolgung würde ich mal verneinen.Jens hat geschrieben:Wo steht hier bitte irgendwo das der Verunglückte den Retter angezeigt hat?
Ist in Österreich ein Offizialdelikt, also kein Antrag des Verletzen zur amtswegigen Strafverfolgung notwendig.
- schifreak
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Skipiste
Ajax Fan, das weißt schon, auch ne blaue Piste kann im völlig vereisten Zustand plötzlich dunkelschwarz werdn...und ich kann mich erinnern, daß die Talpiste nach Inneralpbach ewig lang grad dahin geht, wenn ma da nimmer bremsen kann und die Kontrolle verliert...
und zwegs Heli, iss schon klar, daß ma net überall nen Heli einsetzt, evtl. gibts auch noch andere Methoden mittels Schidoo, oder Pistnraupe.
An manchen Stellen gibts vielleicht auch ne Strasse, wo ma mitm Geländefahrzeug hinkommt, so daß ma mitm Akja nur n kurzes Stück fahrn muss. i weiß ja auch net, wos genau passiert iss.
und zwegs Heli, iss schon klar, daß ma net überall nen Heli einsetzt, evtl. gibts auch noch andere Methoden mittels Schidoo, oder Pistnraupe.
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Fabi,alpiner Schifreak
TSC 2012-13, Stand 20.01.2013 - 17 Sektionen Bike, 20 Schitage in Tirol ; Zillertal, Stubaital, Ötztal, Kitzbühel,Schiwelt , Schijuwel Alpbach ;
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