Lösungen für Bergbahn-Angestellte in schneearmen Wintern

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Jay
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Lösungen für Bergbahn-Angestellte in schneearmen Wintern

Beitrag von Jay »

Die Basler Zeitung berichtet:
Lösungen für Bergbahn-Angestellte in schneearmen Wintern

Bern. AP/baz. Die Grundlagen und Weisungen des Bundes über die Kurzarbeit bei Schneemangel sollen angepasst werden. Dies fordern der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal Verband (SEV) und der Verband Seilbahnen Schweiz (SBS) in einer Eingabe an das Staatssekretariat für Wirtschaft, wie das SEV-Organ «Arbeit und Verkehr» in seiner jüngsten Ausgabe vom Samstag schreibt.

Eine Entschädigung über die Arbeitslosenkasse sei schwierig. Eine sinnvolle Lösung sei deshalb eher über Kurzarbeit möglich. Dort gebe es aber ebenfalls Mängel in der Anwendung. Die Verbände nennen dabei unter anderem die Voranmeldefrist und die Karenzfrist. Die Verbände schlagen vor, in diesen Fällen für die Seilbahnen Regeln anzuwenden, die für andere Branchen bei der Schlechtwetterentschädigung gelten.

Während eine Schlechtwetterentschädigung im Nachhinein geltend gemacht werde, müsse die Kurzarbeit im Voraus angemeldet werden. Dies sei bei Schneemangel schwierig und führe vor allem dann zu Leerläufen, wenn der Schnee plötzlich doch noch falle. Bezüglich Karenzfrist, also der Vorlaufzeit bis eine Zahlung überhaupt berechtigt ist, schlagen der SEV und SBS eine Reduktion der bisher geltenden Dauer von zehn auf drei Tage vor.

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