salzburg.ORF.atVerschütteter befreit sich selbst aus Lawine
Bei einem Lawinenabgang abseits der Piste in Sportgastein bei Bad Gastein (Pongau) wurde Mittwochvormittag eine Person verschüttet. Der Mann konnte sich aber unverletzt selbst befreien.
In etwa 2.000 Metern Schneebrett ausgelöst
Der Norweger war mit zwei anderen Freeridern vom Kreuzkogel über das Nassfeld abgefahren. In etwa 2.000 Metern Seehöhe dürfte er laut Bergrettungs-Notarzt Ludwig Lepka-Faber die 50 Meter breite und 200 Meter lange Lawine selbst ausgelöst haben - er dürfte mitgerissen worden sein.
Der Mann überstand den Abgang unverletzt - er konnte sich selbst befreien. Allerdings verlor er seine Ski. Der Norweger suchte daraufhin laut Lepka-Faber im Lawinenkegel nach den Ski, was andere Wintersportler beobachteten. Sie alarmierten die Rettungskräfte.
Im Roten Kreis: Der Norweger am Fuße des Lawinenkegels.
Einsatz abgebrochen, trotzdem Rechnung
Der Rettungshubschrauber Martin 1 flog ein erstes Notfallteam zum Lawinenkegel - dort stellte sich aber rasch heraus, dass der Lawinenabgang glimpflich ausgegangen war. Der Norweger wollte sich auch nicht vom Helikopter ins Tal bringen lassen.
Die bereitstehenden Bergrettung und der Hubschrauber konnten den Einsatz daraufhin abbrechen. Die Rechnung für die Hubschrauber wird der Norweger aber laut Lepka-Faber trotzdem bezahlen müssen. Er hatte es verabsäumt, den Rettungseinsatz per Handynotruf 112 abzubestellen.
Glimpflicher Lawinenabgang in Sportgastein
- lanschi
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Glimpflicher Lawinenabgang in Sportgastein
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vor allen dingen, wie hätte er denn den Rettungseinsatz abbestellen sollen, wenn er ihn nicht bestellt hat. Er konnte ja gar nicht wissen, dass jemand die Rettung alarmiert hat...
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ja gut, vielleicht wärs scho ganz sinnvoll, wenn man sich melden würde. Aber man kann ihn m.E. nicht dazu verpflichten den Rettungseinsatz abzublasen, den er nicht mal verlangt hat.
Den, der den Notruf losgeschickt hat, trifft natürlich überhaupt keine Schuld, der kanns ja ned wissen; er hat vollkommen richtig gehandelt.
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Doch, daß ist möglich - zumindest nach Deutschen recht.philipp23 hat geschrieben:ja gut, vielleicht wärs scho ganz sinnvoll, wenn man sich melden würde. Aber man kann ihn m.E. nicht dazu verpflichten den Rettungseinsatz abzublasen, den er nicht mal verlangt hat.
Nennt sich "Geschäftsführung ohne Auftrag" und ist im BGB ab §677 geregelt.
Siehe hierzu z.B.:
http://www.rechtslexikon-online.de/Gesc ... g_GoA.html
Ob das nun auf diesen Fall so anzuwenden ist, wage ich natürlich nicht zu beurteilen.
Aber ich denke schon, daß man bejahen kann, daß es im Interesse eines (vermeintlichen) Lawinen-Opfers ist, die Bergrettung zu rufen..
Im österreichischen Recht mag das natürlich noch wieder anders geregelt sein..
Gruß, Jens
- philipp23
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Es ist ja gut möglich, dass es theoretisch möglich ist. Aber ob es sinnvoll ist, steht ja wieder auf einem anderen Blatt...
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