Deutsches Gericht spricht FIS-Regeln als Verkehrsrecht aus
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Deutsches Gericht spricht FIS-Regeln als Verkehrsrecht aus
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
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OnlineOlli
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Re: Deutsches Gericht spricht FIS-Regeln als Verkehrsrecht aus
Was für eine Überraschung.
ist schon lange herrschende Rechtsprechung, zumindest in Österreich. Nur der Redakteur hat das noch nicht überzuckert.
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- lanschi
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Re: Deutsches Gericht spricht FIS-Regeln als Verkehrsrecht aus
Ähnliches wollte ich auch gerade schreiben. Das ist ja nun bitte wirklich nix Neues. Erstaunlich nur, dass das von einem Redakteur in einem Medium kommt, das eigentlich schon länger intensiv über Skiunfälle berichtet...
- 3303
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Re: Deutsches Gericht spricht FIS-Regeln als Verkehrsrecht aus
Interessant.
Meines Wissens gilt öffentliches Verkehrsrecht nur auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen.
Nicht im Gelände, auf Privatgrundstücken, nicht auf dem Acker etc...
Bin mal gespannt, ob Klagen gegen Entscheidungen, die sich nach diesem Urteil richten, folgen werden und wie die eventuell von höheren Gerichten beschieden werden.
Mal sehen, ob es weiter so ohne Weiteres funktioniert oder ob im Bezug auf Skipisten eine verheerende Bürokratisierungswelle zurollt. Öffentliche Widmungen als Verkehrsfläche, gesetzliche Grundlagen, Verordnungen etc. wären unvermeidbar, wenn es sich bei den FIS-Regeln tatsächlich als Rechtsgrundlage festschreiben wollte.
OK, ich bin kein Jurist, aber ich schätze mal, dass es so wäre.
Interessant auch die Auswirkung des deutschen Urteiles offenbar auf Vorgänge im Ausland?
Reicht die Basis einer internationalen Regel da aus?
Vermutlich bzw. hoffentlich nutzen die Gerichte die Regeln eher nur als maßgebliche Entscheidungshilfe als als tatsächlich geltendes Recht, sonst wäre unser gesamtes Rechsstaatssystem ad absurdum geführt worden.
Die Alternative, alles juristisch und verwaltungstechnisch "sauber" festzuschreiben wäre meines Erachtens absolut verheerend und die Kapitulation des gesunden Menschenverstandes.
Fazit: Ich hoffe und glaube, dass es dabei bleibt und man die Regeln "nur" als offensichtlich richtig erachtet und zur Urteilsbegründung heranzieht.
Meines Wissens gilt öffentliches Verkehrsrecht nur auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen.
Nicht im Gelände, auf Privatgrundstücken, nicht auf dem Acker etc...
Bin mal gespannt, ob Klagen gegen Entscheidungen, die sich nach diesem Urteil richten, folgen werden und wie die eventuell von höheren Gerichten beschieden werden.
Mal sehen, ob es weiter so ohne Weiteres funktioniert oder ob im Bezug auf Skipisten eine verheerende Bürokratisierungswelle zurollt. Öffentliche Widmungen als Verkehrsfläche, gesetzliche Grundlagen, Verordnungen etc. wären unvermeidbar, wenn es sich bei den FIS-Regeln tatsächlich als Rechtsgrundlage festschreiben wollte.
OK, ich bin kein Jurist, aber ich schätze mal, dass es so wäre.
Interessant auch die Auswirkung des deutschen Urteiles offenbar auf Vorgänge im Ausland?
Reicht die Basis einer internationalen Regel da aus?
Vermutlich bzw. hoffentlich nutzen die Gerichte die Regeln eher nur als maßgebliche Entscheidungshilfe als als tatsächlich geltendes Recht, sonst wäre unser gesamtes Rechsstaatssystem ad absurdum geführt worden.
Die Alternative, alles juristisch und verwaltungstechnisch "sauber" festzuschreiben wäre meines Erachtens absolut verheerend und die Kapitulation des gesunden Menschenverstandes.
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Re: Deutsches Gericht spricht FIS-Regeln als Verkehrsrecht aus
Naja soo brisant finde ich das Urteil jetzt aber nicht. Das sowas jetzt im Zusammenhang mit dem Fall Althaus auch auf öffentliches Interesse stößt ist aber klar. Es war doch auch schon vorher so dass als Maßstab für Sorgfaltspflichtverletzungen bestimmte Alltagsnormen (wie z.B. DIN-Vorschriften) herangezogen worden sind. Daher mussten die FIS-Regeln auch schon vorher eine sehr starke Indizwirkung gehabt haben. Ich kann mir nicht vorstellen dass jetzt dieses Urteil in der Praxis irgend einen großen Unterschied macht.
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OnlineOlli
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Re: Deutsches Gericht spricht FIS-Regeln als Verkehrsrecht aus
3303 hat geschrieben:Interessant.
Meines Wissens gilt öffentliches Verkehrsrecht nur auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen.
Nicht im Gelände, auf Privatgrundstücken, nicht auf dem Acker etc...
Bin mal gespannt, ob Klagen gegen Entscheidungen, die sich nach diesem Urteil richten, folgen werden und wie die eventuell von höheren Gerichten beschieden werden.
Mal sehen, ob es weiter so ohne Weiteres funktioniert oder ob im Bezug auf Skipisten eine verheerende Bürokratisierungswelle zurollt. Öffentliche Widmungen als Verkehrsfläche, gesetzliche Grundlagen, Verordnungen etc. wären unvermeidbar, wenn es sich bei den FIS-Regeln tatsächlich als Rechtsgrundlage festschreiben wollte.
OK, ich bin kein Jurist, aber ich schätze mal, dass es so wäre.
Interessant auch die Auswirkung des deutschen Urteiles offenbar auf Vorgänge im Ausland?
Reicht die Basis einer internationalen Regel da aus?
Vermutlich bzw. hoffentlich nutzen die Gerichte die Regeln eher nur als maßgebliche Entscheidungshilfe als als tatsächlich geltendes Recht, sonst wäre unser gesamtes Rechsstaatssystem ad absurdum geführt worden.
Die Alternative, alles juristisch und verwaltungstechnisch "sauber" festzuschreiben wäre meines Erachtens absolut verheerend und die Kapitulation des gesunden Menschenverstandes.
Fazit: Ich hoffe und glaube, dass es dabei bleibt und man die Regeln "nur" als offensichtlich richtig erachtet und zur Urteilsbegründung heranzieht.
Der Redakteur hat mit seinem Stuss wie man sieht die Leute nur verwirrt gemacht.
1. Handelt es sich bei den FIS Regeln um kein öffentliches Verkehrsrecht vergleichbar mit der StVO. Maßgeblich sind diese nur, wenn es zu Unfällen kommt. Widmungen einer Piste als öffentliche Verkehrsflächen sind daher auch in Zukunft nicht nötig
2. Was der Redakteur mit den Auswirkungen auf Österreich meint, ist mir völlig unklar
Dein Fazit ist richtig
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Re: Deutsches Gericht spricht FIS-Regeln als Verkehrsrecht aus
Das ist wirklich interessant. Kann aber vermutlich nur funktionieren wenn beide Parteien aus dem gleichen Land kommen und sich geeinigt haben den Fall von einem Gericht im Heimatland beurteilen zu lassen ?Interessant auch die Auswirkung des deutschen Urteiles offenbar auf Vorgänge im Ausland?
Denn sonst würde es bei einem Zusammenstoss mit einem Amerikaner ziemlich teuer
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Re: Deutsches Gericht spricht FIS-Regeln als Verkehrsrecht aus
Ist nicht so klar wie es scheint. Ist eine Frage der Zugänglichkeit und der Kennzeichnung.3303 hat geschrieben: Meines Wissens gilt öffentliches Verkehrsrecht nur auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen.
Nicht im Gelände, auf Privatgrundstücken, nicht auf dem Acker etc...
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Re: Deutsches Gericht spricht FIS-Regeln als Verkehrsrecht aus
Ja und Nein, denn wenn ich nicht in den USA gemeldet bin, gilt für mich kein amerikanisches Recht.Ich kann also den Ami gefahrenlos in Österreich umrasen und werde nur nach Österreichischem Recht verurteilt. (Ist jetzt etwas überspitzt formuliert).TPD hat geschrieben:Das ist wirklich interessant. Kann aber vermutlich nur funktionieren wenn beide Parteien aus dem gleichen Land kommen und sich geeinigt haben den Fall von einem Gericht im Heimatland beurteilen zu lassen ?Interessant auch die Auswirkung des deutschen Urteiles offenbar auf Vorgänge im Ausland?
Denn sonst würde es bei einem Zusammenstoss mit einem Amerikaner ziemlich teuer
D.h. ich kann nicht für etwas verurteilt werden, was nicht auf dem Gebiet der USA geschehen ist.
Was meinst du warum das Supergefängnis Guantanamo auf Kuba liegt....
Diese ganzen Schadenersatzklagen gegen Firmen gehen auch nur, weil die Firmen einen Sitz bzw. Niederlassung in den USA haben.
Saison 2024/25:
Südtirol 6 Tage im Jan.
Zillertal 15 Tage in KW 12 und 13
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Re: Deutsches Gericht spricht FIS-Regeln als Verkehrsrecht aus
Eben. Dies bedingt ja auch in diesem Fall dass die Kollision zwischen zwei Deutschen statt gefunden hat.Ja und Nein, denn wenn ich nicht in den USA gemeldet bin, gilt für mich kein amerikanisches Recht.Ich kann also den Ami gefahrenlos in Österreich umrasen und werde nur nach Österreichischem Recht verurteilt. (Ist jetzt etwas überspitzt formuliert).
Denn sonst frage ich mich wirklich, weshalb da das Deutsche Gericht ein Urteil gefällt hat ?
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