Brand: Betrunkener raste mit Skidoo über die Piste

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SkiMan
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Brand: Betrunkener raste mit Skidoo über die Piste

Beitrag von SkiMan »

http://vorarlberg.orf.at/stories/347093/

sry aber so was geht mal gar nich :x :evil:

zu mal es
ein leitender Angestellter
gewesen sein soll... :!: :!:

Rüganer
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Re: Brand: Betrunkener raste mit Skidoo über die Piste

Beitrag von Rüganer »

Na was soll man machen, wenn man nicht mehr laufen kann - muss man eben fahren. :mrgreen: In China kam es daraufhin zu zwei folgenschweren Reis-Sack-Umfallern.
Danke Schweiz und Bulgarien !
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TPD
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Re: Brand: Betrunkener raste mit Skidoo über die Piste

Beitrag von TPD »

Wie ist das in Österreich ?
Könnte in einem solchen Fall der Führerschein (für das Auto) entzogen werden ?

z.B in der Schweiz kann einem betrunkenen Radfahrer der Führerschein entzogen werden.
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skwal
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Re: Brand: Betrunkener raste mit Skidoo über die Piste

Beitrag von skwal »

TPD hat geschrieben:Wie ist das in Österreich ?
Könnte in einem solchen Fall der Führerschein (für das Auto) entzogen werden ?

z.B in der Schweiz kann einem betrunkenen Radfahrer der Führerschein entzogen werden.

Da ist ein Unterschied. Der Radler ist auf öffentlichen Straßen unterwegs (dafür gibt man in D auch den Führerschein ab)
Das ist aber eine Skipiste, also kein öffentliche Straße. Den Führerschein wird er dafür nciht abgeben, musste der Hansl der vor ein paar Jahren in Ischgl, besoffen mit seinm SUFF auf der Skipiste auch nicht
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jens.f
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Re: Brand: Betrunkener raste mit Skidoo über die Piste

Beitrag von jens.f »

skwal hat geschrieben: Da ist ein Unterschied. Der Radler ist auf öffentlichen Straßen unterwegs (dafür gibt man in D auch den Führerschein ab)
Das ist aber eine Skipiste, also kein öffentliche Straße. Den Führerschein wird er dafür nciht abgeben, musste der Hansl der vor ein paar Jahren in Ischgl, besoffen mit seinm SUFF auf der Skipiste auch nicht
Das stimmt so nicht.

Zumindest in Deutschland könnte jemand sehr wohl, der sehr stark besoffen Skidoo fährt, durchaus einen Führerschein verlieren.
Ich würde mal vermuten, das die Regelungen in Ö ähnlich sind.
Ich vermute mal, daß bei dem Fall in Ischgl der Fahren eben nicht so sehr besoffen war, dass das für einen Entzug des Auto-Führerscheins "reichte" (siehe unten).

Zwei Punkte sind hierbei wichtig:

a) Die Ski-Pisten sind ja idR. nicht abgesperrt - und somit "allgemein zugänglich" - und somit "öffentlicher Raum". Hiermit gelten die meisten Regeln trotzdem!
Wer auf einem (nicht abgesperrten) Privat-Parkplatz besoffen Auto fährt, kann auch seinen Führerschein verlieren.
Das gleiche würde auf einem Acker gelten.
Was anderes wäre aber eine abgesperrte Rennstrecke!

b) Zur Abnahme des Führerscheins beim besoffen Fahradfahrern/Fußgänger (oder auch Skidoos)....
In D kann der Führerschein entzogen werden, wenn das Gericht eine "mangelnder charakterlicher Eignung" zum Führen eines Fahrzeugen feststellt.
Hier ist es also prinzipiell völlig unerheblich, ob das nun öffentliche Straßen oder Ski-Pisten waren.

Natürlich ändern sich die Maßstäbe - aber wer auf einer öffentlich zugänglichen Ski-Piste völlig besoffen fährt und hierbei Menschen gefährdet, kann das Gericht auch dann die "mangelnder charakterlicher Eignung" feststellen und den Führerschein einbehalten.

Der einzige Unterschied ist, dass es hier nicht (wie im Straßenverkehr) feste Promillegrenzen gibt.

D.h. es kann natürlich passieren, das jemand einen Promillepegel hat, der ihm im Straßenverkehr den Führerschein kosten würde, aber eben noch nicht ausreicht, um die "mangelnde charakterlicher Eignung" festzustellen - und er somit den Führerschein behält..

Siehe hierzu:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVG
http://bundesrecht.juris.de/stvg/__3.html:
(1) 1Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Gruß, Jens
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