Wer hat Schuld?
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HansPeter123
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Wer hat Schuld?
Hallo Community,
bräuchte mal eine kurze Einschätzung von Euch Profis. Folgende Situation und ich würde gerne wissen wer was für eine Schuld trägt.
2 Personen fahren hintereinander Schlepplift. Erste Person steigt oben aus und bleibt oben stehen. Dann kommt die hintere Person und beim Aussteigen und loslassen fängt der Bügel an zu schlingern und trifft den wartenden Skifahrer an der Nase = Nasenbruch.
Wer hat in dieser Situation Schuld? Der wartende Skifahrer stand nicht direkt in der Fahrrinne und der Lift ist schon etwas weiter ausgeschlagen als normal.
Liebe Grüße
bräuchte mal eine kurze Einschätzung von Euch Profis. Folgende Situation und ich würde gerne wissen wer was für eine Schuld trägt.
2 Personen fahren hintereinander Schlepplift. Erste Person steigt oben aus und bleibt oben stehen. Dann kommt die hintere Person und beim Aussteigen und loslassen fängt der Bügel an zu schlingern und trifft den wartenden Skifahrer an der Nase = Nasenbruch.
Wer hat in dieser Situation Schuld? Der wartende Skifahrer stand nicht direkt in der Fahrrinne und der Lift ist schon etwas weiter ausgeschlagen als normal.
Liebe Grüße
- Oscar
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Re: Wer hat Schuld?
Würd einfach sagen: Dumm gelaufen!
Beide den Menschenverstand benutzen dann kommt es wahrscheinlich gar net dazu!
Beide den Menschenverstand benutzen dann kommt es wahrscheinlich gar net dazu!
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HansPeter123
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Re: Wer hat Schuld?
Und was meinst du von der rechtlichen Seite her? In Sachen Versicherung und Schmerzensgeld?
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Nitram70
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Re: Wer hat Schuld?
Hallo,
bin kein Jurist, aber ich würde sagen wer im Ausstiegsbereich eines Schleppliftes stehen bleibt selbst schuld.
Nix mit Schmerzensgeld, eher Lehrgeld
Gruss Nitram
bin kein Jurist, aber ich würde sagen wer im Ausstiegsbereich eines Schleppliftes stehen bleibt selbst schuld.
Nix mit Schmerzensgeld, eher Lehrgeld
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Re: Wer hat Schuld?
eigentlich steht doch an jedem Aussteig ein Schild "Ausstiegsstelle zügig verlassen" o.ä.?!
Dir blieb ja nix anderes übrig, als an einer Abbügelstelle abzubügeln. Du kannst das Geschehen ja nicht kontrollieren, der Lift läuft ja weiter. Wenn der Dir jetzt mit Anzeige und Anwalt kommt, würde ich auch einen Rechtsanwalt einschalten. Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass Dir jemand einen Vorwurf machen kann, da Du Dich korrekt verhalten hast.
Was ist eigentlich mit dem Liftler? Der hat ja auch eine Verantwortung und muss den Lift dann halt abstellen, wenn sich jemand in einer Gefahrenstelle aufhält, auch wenn die Person da nix zu suchen hat.
Dir blieb ja nix anderes übrig, als an einer Abbügelstelle abzubügeln. Du kannst das Geschehen ja nicht kontrollieren, der Lift läuft ja weiter. Wenn der Dir jetzt mit Anzeige und Anwalt kommt, würde ich auch einen Rechtsanwalt einschalten. Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass Dir jemand einen Vorwurf machen kann, da Du Dich korrekt verhalten hast.
Was ist eigentlich mit dem Liftler? Der hat ja auch eine Verantwortung und muss den Lift dann halt abstellen, wenn sich jemand in einer Gefahrenstelle aufhält, auch wenn die Person da nix zu suchen hat.
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Re: Wer hat Schuld?
Und gleich wieder die Dollars in den Augen, zum kotzen! Wer zu blöd ist ausm Lift auszusteigen und den Ausstieg nicht gleich verlässt sollte Schmerzensgeld an den armen Bügel bezahlen müssen
Dass manche Bügel beim Einzug etwas hin und her schlagen ist IMHO völlig normal. Aber ist natürlich auch ungewohnt aus nem Schlepper auszsteigen, wenn man nur KSB und EUBs kennt...
Wenn derjenige auf die paar Euros für ne Nasenbeifraktur angewiesen bist, sollte er eh besser Schach spielen gehen
So ums jetzt noch versicherungstechnisch zu klären: Wo liegt Deiner Meinung nach das Verschulden des hinteren ? Nicht mal ne Gefährdungshaftung des SL käme hier meiner Meinung nach zum Tragen.
Warum kann man nicht einfach mal sagen, scheiss Unfall, blöd gelaufen, erledigt. Wenn ich jeden Funparkbetreiber nach meinen diversen Rippen und Nasenbrüchen verklagt hätte, weil ich zu doof zun Landen war oder in ne Box gebissen hab, wäre ich jetzt bestimmt Millionär...
Dass manche Bügel beim Einzug etwas hin und her schlagen ist IMHO völlig normal. Aber ist natürlich auch ungewohnt aus nem Schlepper auszsteigen, wenn man nur KSB und EUBs kennt...
Wenn derjenige auf die paar Euros für ne Nasenbeifraktur angewiesen bist, sollte er eh besser Schach spielen gehen
So ums jetzt noch versicherungstechnisch zu klären: Wo liegt Deiner Meinung nach das Verschulden des hinteren ? Nicht mal ne Gefährdungshaftung des SL käme hier meiner Meinung nach zum Tragen.
Warum kann man nicht einfach mal sagen, scheiss Unfall, blöd gelaufen, erledigt. Wenn ich jeden Funparkbetreiber nach meinen diversen Rippen und Nasenbrüchen verklagt hätte, weil ich zu doof zun Landen war oder in ne Box gebissen hab, wäre ich jetzt bestimmt Millionär...
Es grüsst der Oli
- mic
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Re: Wer hat Schuld?
Du solltest es doch wissen das es manchmal nicht so einfach ist!ChaosB99 hat geschrieben:Warum kann man nicht einfach mal sagen, scheiss Unfall, blöd gelaufen, erledigt...
Es hat einen Unfall gegeben und alle Seiten haben keinen Bock den "Schaden" zu zahlen! Das sollte gerade Dir "hoffentlich" nichts neues sein. Das fängt schon beim Unfallbogen der Krankenkasse an das man gefragt wird wie das passiert ist!!
Der "Liftwart" bzw. wird hier eventuell auch "ein Problem" bekommen ob ihr wollt oder nicht.
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Re: Wer hat Schuld?
Aus genau zwei Gründen:ChaosB99 hat geschrieben:...
Warum kann man nicht einfach mal sagen, scheiss Unfall, blöd gelaufen, erledigt. ...
1. Um zusätzliche Geschäftsfelder für die Rechtsanwaltsbranche zu schaffen und zu erhalten. Da hängen schließlich Arbeitsplätze dran.
2. Weil unsere Peter2Hans123s ja irgendwie gefüttert werden wollen ;)
- OliK
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Re: Wer hat Schuld?
@mic
Ja ich hab fast täglich mit solchen Vollhorsten zu kämpfen, dass dann auf einmal Opas kaputte Videokamera von ´87 mindestens noch 2000.- € wert sein soll
@3303
Das hast recht. Mittlerweile häufen sich solche Trollaccounts. Und das nicht nur hier im Forum
Ja ich hab fast täglich mit solchen Vollhorsten zu kämpfen, dass dann auf einmal Opas kaputte Videokamera von ´87 mindestens noch 2000.- € wert sein soll
@3303
Das hast recht. Mittlerweile häufen sich solche Trollaccounts. Und das nicht nur hier im Forum
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- TPD
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Re: Wer hat Schuld?
Denke anhand der oben genannten Schilderung ist es schlichtweg unmöglich eine präzise Beurteilung abgeben zu können. Da sind noch zu viele Fragen offen.
- Weshalb ist die Person A im Gefahrenbereich stehen geblieben ?
- Hätte die Person B die Möglichkeit gehabt den Unfall zu vermeiden ? Denn man kann den Bügel einfach blind fort werfen oder kontrolliert los lassen.
- Hätte das Aufsichtspersonal eingreifen müssen ?
- Faktoren wie z.B. Alter, Erfahrung usw.
- Ort des Unfalls.
- Zustand der Anlage. Entsprach die Anlage den gesetzlichen Bestimmungen. Und hier geht es nicht nur um den technischen Zustand, sondern auch um die korrekte Beschilderung und Sicherung der Gefahrenbereiche.
Sowas wäre dann ein Fall für die Gefährdungshaftung des Anlagenbetreibers.
- Weshalb ist die Person A im Gefahrenbereich stehen geblieben ?
- Hätte die Person B die Möglichkeit gehabt den Unfall zu vermeiden ? Denn man kann den Bügel einfach blind fort werfen oder kontrolliert los lassen.
- Hätte das Aufsichtspersonal eingreifen müssen ?
- Faktoren wie z.B. Alter, Erfahrung usw.
- Ort des Unfalls.
- Zustand der Anlage. Entsprach die Anlage den gesetzlichen Bestimmungen. Und hier geht es nicht nur um den technischen Zustand, sondern auch um die korrekte Beschilderung und Sicherung der Gefahrenbereiche.
Nein, das gibt es in der Rechtsprechung und Versicherungswesen nicht !Würd einfach sagen: Dumm gelaufen!
Sowas wäre dann ein Fall für die Gefährdungshaftung des Anlagenbetreibers.
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Re: Wer hat Schuld?
Hhmmmm, wenn man den Fall nur lang genug durch irgendwelche weltfremden Paragraphen zieht, könnte man die Schuld dem Typen anhängen der den Bügel ans Seil montiert hat, oder noch besser, dem Typen der den Bügel selbst fabriziert hat.
Oder dem Pistenraupenfahrer, weil die Spur nicht ordentlich präpariert war und der Bügelloslasser durch die schlechte Spur das Gleichgewicht nicht halten konnte und nur dadurch hat der Bügel so geschlingert.
Ich empfehle Herrn Podovsovnik als Rechtsanwalt.
Die EU kann bei den Schleppern nicht mehr tatenlos zusehen.
Alle abreißen lassen... SOFORT!
Hermann ist der Skilehrer für uns alle (Aksel Lund Svindal über Hermann Maier)
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Re: Wer hat Schuld?
Es geht doch nicht darum diesen Fall mit komischen Winkelzügen ad absurdum zu führen.Hhmmmm, wenn man den Fall nur lang genug durch irgendwelche weltfremden Paragraphen zieht, könnte man die Schuld dem Typen anhängen der den Bügel ans Seil montiert hat, oder noch besser, dem Typen der den Bügel selbst fabriziert hat.
Fakt ist mit der doch recht oberflächlichen Schilderung ist es schlichtweg nicht möglich die Schuld- oder Teilschuld zu klären.
Und wenn es schlussendlich gar keinen Schuldigen gibt, dann kommt dann eben die Gefährdungshaftung des Anlagenbetreibers zur Anwendung...
Ich denke da müsste man eher die Menschheit ausrottenDie EU kann bei den Schleppern nicht mehr tatenlos zusehen.
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Re: Wer hat Schuld?
ok also her mit den Gesetzen und weg mit dem Menschenverstand!!!!!TPD hat geschrieben:....
Nein, das gibt es in der Rechtsprechung und Versicherungswesen nicht !Würd einfach sagen: Dumm gelaufen!
Sowas wäre dann ein Fall für die Gefährdungshaftung des Anlagenbetreibers.
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Re: Wer hat Schuld?
Gilt die Gefährdungshaftung auf für Schlepplifte?
Wenn ja: Würde ich meinen Gefährdungshaftung!
Wenn nein: Dann meine ich "blöd gelaufen!"
Aber natürlich ist der Sachverhalt genauer zu erheben.
Wenn ja: Würde ich meinen Gefährdungshaftung!
Wenn nein: Dann meine ich "blöd gelaufen!"
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Darf ich die Gelegenheit nutzen, allen Usern dieses Forums bereits jetzt ein gesegnetes Weihnachtsfest und Alles Gute für 2027 zu wünschen!
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HansPeter123
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Re: Wer hat Schuld?
Folgende Details:
-verletzter Skifahrer hat oben gewartet um die Seite zu wechseln, sprich einmal durch die Fahrrinne des Liftes zu fahren.
-Verursacher hatte Probleme den Lift unter hintern rauszubekommen, da er auf Spannung war.
-Lifthäusschen gab es am oberen Ende keines, nur unten
-verletzter Skifahrer hat oben gewartet um die Seite zu wechseln, sprich einmal durch die Fahrrinne des Liftes zu fahren.
-Verursacher hatte Probleme den Lift unter hintern rauszubekommen, da er auf Spannung war.
-Lifthäusschen gab es am oberen Ende keines, nur unten
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Re: Wer hat Schuld?
Problem ist, wir wissen ja nicht einmal in welchem Land es zu diesem Unfall kam.Gilt die Gefährdungshaftung auf für Schlepplifte?
Das Queren eines Schlepplifts im Ausstiegsbereich ist nun mal gefährlich. Da muss man ja fast damit rechnen, dass man einen Bügel an den Kopf kriegt.
Von dem her fraglich ob da noch die Gefährdungshaftung zur Anwendung kommt, oder ob es ein Selbstverschulden des verunfallten Skifahrers war ?
Spielt dann sicher auch noch eine wesentliche Rolle, ob es beim entsprechenden Lift üblich ist, dass die Leute im Ausstiegsbereich den Lift kreuzen.
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Re: Wer hat Schuld?
Nach österreichischer Rechtslage sag ich einmal, dass ein allfälliges Mitverschulden des Geschädigten für das Bestehen einer Gefährdungshaftung nicht von Belang ist; das wirkt sich nur insoferne aus, als es bei der Bemessung eines Ersatzbetrages in Anrechnung gebracht wird.
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Re: Wer hat Schuld?
Also ich würde auch sagen, derjenige welcher oben einfach stehenbleibt is auf jeden Fall Schuld, der hintere kann nix dafür. Das is im übrigen genauso wie auf Rolltreppen, da hatt ich mal ein Problem daß der vordere einfach am Ende stehenblieb, und mich dann noch saublöd angeredet hat ... ja die Treppe bleibt genausoweinig stehn wie ein Lift, und ne Rolltreppenaufsichtsperson gibts auch net ; ... und wenn jemand der Meinung is, man muß alle Schlepper abreissen und durch Sesselbahnen ersetzen ... es gibt auch Sesselbahnen wo am End die Leut stehn bleiben oder noch schlimmer -- gleich hinsetzen ; hab das mal in Kaltenbach erlebt.
Es stimmt schon, man müßte die Situation kennen, manche Ausstiege sind großflächig, bei manchen isses absolut eng und ma hat gar keine Chance irgendwie auszuweichen . Ich jedenfalls fahr bald über 40 jahre Schlepplift, Problem gabs nur ein paarmal mit querenden Schifahrern auf der Strecke ( Holzalm in Brixen i. Thale / Braunerlift am Wildkogel - Neukirchen ) , am Ausstieg gings immer glatt .
Es stimmt schon, man müßte die Situation kennen, manche Ausstiege sind großflächig, bei manchen isses absolut eng und ma hat gar keine Chance irgendwie auszuweichen . Ich jedenfalls fahr bald über 40 jahre Schlepplift, Problem gabs nur ein paarmal mit querenden Schifahrern auf der Strecke ( Holzalm in Brixen i. Thale / Braunerlift am Wildkogel - Neukirchen ) , am Ausstieg gings immer glatt .
Fabi,alpiner Schifreak
TSC 2012-13, Stand 20.01.2013 - 17 Sektionen Bike, 20 Schitage in Tirol ; Zillertal, Stubaital, Ötztal, Kitzbühel,Schiwelt , Schijuwel Alpbach ;
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Re: Wer hat Schuld?
Es gilt mal zu prüfen, ob überhaupt eine Gefährdungshaftung vorliegt.Nach österreichischer Rechtslage sag ich einmal, dass ein allfälliges Mitverschulden des Geschädigten für das Bestehen einer Gefährdungshaftung nicht von Belang ist; das wirkt sich nur insoferne aus, als es bei der Bemessung eines Ersatzbetrages in Anrechnung gebracht wird.
In der Schweiz gibt es Urteile, wo das Gericht nicht der Argumentation der Gefährdungshaftung gefolgt ist.
Denke da können dann auch noch Faktoren wie z.B. hat es auf beiden Seiten des Ausstiegs eine markierte Skipiste durchaus von Relevanz sein.
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Re: Wer hat Schuld?
Ich habe es oben schon geschrieben, Gefährdungshaftung liegt hier nicht vor. Zumindest wenn der Unfall in AT oder D - in denen im übrigen ein sehr ähnliches Haftpflichtrecht gilt - passiert ist.
Bei den Infos vom peterchen kann man eh nur beiden den Rat geben Schlepper fahren zu lernen, wenn überhaupt jemals etwas in der Art passiert sein sollte...
Bei den Infos vom peterchen kann man eh nur beiden den Rat geben Schlepper fahren zu lernen, wenn überhaupt jemals etwas in der Art passiert sein sollte...
Es grüsst der Oli
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Re: Wer hat Schuld?
Wieso nicht ?Ich habe es oben schon geschrieben, Gefährdungshaftung liegt hier nicht vor. Zumindest wenn der Unfall in AT oder D
Müsste da nicht der Beweis erbracht werden, dass die verunfallte Person fahrlässig gehandelt hat ?
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Re: Wer hat Schuld?
2 Personen fahren hintereinander Schlepplift. Erste Person steigt oben aus und bleibt oben stehen.
Für mich komm ich zu folgendem Schluss:verletzter Skifahrer hat oben gewartet um die Seite zu wechseln, sprich einmal durch die Fahrrinne des Liftes zu fahren
Vorfahrender steigt zur falschen Seite aus,und steht da wo er nicht stehen soll.
Und kriegt den Bügel vom nächsten auf die Nase ,dumm gelaufen.
Nächste mal besser aufpassen beim Schlepplift fahren.
Denke mal der Threadstarter ist der mit der dicken Nase.
Ich bleib dabei ; nix mit Schmerzensgeld!
Gruss Nitram
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Re: Wer hat Schuld?
Schmerzensgeld wird es vermutlich nicht geben.
Aber es ist natürlich noch die Frage offen, wer für die Unfallkosten und Folgekosten aufkommen muss.
Aber am einfachsten ist es wohl den Schadensfall der eigenen Unfallversicherung zu melden. Deren Rechtsabteilung wird dann schon bei der Haftpflichtversicherung der Bergbahnen anklopfen, falls es dort etwas zu holen gibt.
Aber es ist natürlich noch die Frage offen, wer für die Unfallkosten und Folgekosten aufkommen muss.
Aber am einfachsten ist es wohl den Schadensfall der eigenen Unfallversicherung zu melden. Deren Rechtsabteilung wird dann schon bei der Haftpflichtversicherung der Bergbahnen anklopfen, falls es dort etwas zu holen gibt.
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Re: Wer hat Schuld?
Am einfachsten ist es, wenn Du erst mal auf dem .de Wikipedia die Ausführungen zur Gefährdungshaftung nachliest, dann muss ich hier nicht ewig lang rumtippenTPD hat geschrieben:Wieso nicht ?Ich habe es oben schon geschrieben, Gefährdungshaftung liegt hier nicht vor. Zumindest wenn der Unfall in AT oder D
Müsste da nicht der Beweis erbracht werden, dass die verunfallte Person fahrlässig gehandelt hat ?
Wichtigster Punkt
Quelle: Wikipedia.deWeil die Gefährdungshaftung nur Schäden erfassen soll, die sich aus dem eigentümlichen Risiko der gefährlichen Handlung ergeben, ist die Haftung für Schäden, für welche die gefährliche Handlung zwar (mit)ursächlich ist, aber nicht die spezifische Gefahr der Handlung betrifft (z. B. betriebsfremde Gefahren, höhere Gewalt), ausgeschlossen
Auf ganz einfach erklärt: Der Lift kann in diesem Fall nichts dafür, dass jemand seinen Bügel ins Gesicht bekam. Anders wäre es wenn bspw. ne Einzugsfeder gebrochen wäre und deswegen unser Protagonist den Bügel abbekommen hätte.
Bzgl. Kosten, diese übernimmt die Krankenkasse und würde bei evtl. Haftungsansprüchen den Verursacher (bzw. dessen Haftpflichtversicherung sofern vorhanden
Dies ist im übrigen meine private Meinung und stellt keine verbindliche Rechts-/Versicherungsberatung da (man weiss ja nie
Es grüsst der Oli
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Re: Wer hat Schuld?
Genau in diesem Passus ist ja der Hund begraben.Wichtigster PunktQuelle: Wikipedia.deWeil die Gefährdungshaftung nur Schäden erfassen soll, die sich aus dem eigentümlichen Risiko der gefährlichen Handlung ergeben, ist die Haftung für Schäden, für welche die gefährliche Handlung zwar (mit)ursächlich ist, aber nicht die spezifische Gefahr der Handlung betrifft (z. B. betriebsfremde Gefahren, höhere Gewalt), ausgeschlossen
Gerade bei einem Schlepplift muss ja der Betreiber fast damit rechnen, dass irgendwann mal ein Passagier einen Bügel an den Kopf kriegt.
Von dem her fraglich, ob ein unachtsamer Passagier als "betriebsfremde Gefahr" gilt ?
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