dazu:
§ 40 (2) Salzburger Jugendgesetz hat geschrieben:Von Jugendlichen ab Vollendung des 14. Lebensjahres begangene Übertretungen sind mit Geldstrafe bis zu 220 € zu bestrafen.
§ 40 (2) Salzburger Jugendgesetz hat geschrieben:Von Jugendlichen ab Vollendung des 14. Lebensjahres begangene Übertretungen sind mit Geldstrafe bis zu 220 € zu bestrafen.