Hallo,
kann mir jemand sagen wie man eine § 20 Person für die Leitung von Zu- und Umbauten oder Abtragungsmaßnahmen gemäß Seilbahngesetz in Österreich wird? Wer ist dafür zuständig bzw. an wen muss man sich wenden? Wo kann man die Anforderungen abrufen?
Danke.
§ 20 Personen
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Re: § 20 Personen
1. beim BMVit
2. WPK in Saalfelden
3. TÜV Süd in Jenbach
Die genannten Stellen werden Dir sicher weiterhelfen können.
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