§ 20 Personen

Fachforum für Seilbahntechnik: Technische Diskussionen zu Kuppelsystemen, Steuerungen, Seilrechnung und Innovationen im Seilbahnbau.
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seilbahnverfechter
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§ 20 Personen

Beitrag von seilbahnverfechter »

Hallo,

kann mir jemand sagen wie man eine § 20 Person für die Leitung von Zu- und Umbauten oder Abtragungsmaßnahmen gemäß Seilbahngesetz in Österreich wird? Wer ist dafür zuständig bzw. an wen muss man sich wenden? Wo kann man die Anforderungen abrufen?

Danke.

markus
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Re: § 20 Personen

Beitrag von markus »

1. beim BMVit
2. WPK in Saalfelden
3. TÜV Süd in Jenbach
Die genannten Stellen werden Dir sicher weiterhelfen können.
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