aus ISR
Dieses Thema wurde im Forum schon am Rande angeschnitten. Nun fällt also Rumänien für den Aufbau von Gebrauchten Anlagen auch weg.Wohin mit Gebraucht-Seilbahnen?
Eines der wichtigsten Themen beim OITAF Round Table am 22. April 2004 in Grenoble war die Frage der Wiederaufstellung von abgebauten Altanlagen.
Solche Anlagen sind nicht nach den neuen Bestimmungen der EU-Seilbahnrichtlinie und der dazu gehörigen CEN-Normen errichtet worden.
Rechtlich gesehen stellt die Wiederaufstellung der Gebrauchtanlage einen Neubau dar, bei dem die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie einzuhalten sind. Das würde bedeuten, dass für diese Anlagen sowohl Sicherheitsanalysen und Sicherheitsbericht als auch die CE-Kennzeichnung der Sicherheitsbauteile und Teilsysteme erforderlich sind, eine wirtschaftlich und vielfach auch technisch kaum erfüllbare Anforderung.
Dieses Problem betrifft übrigens nicht nur die Wiederaufstellung von Gebrauchtanlagen in den alten EU-Mitgliedsländern, sondern auch in den neuen Beitrittsländern.
Und nicht nur diese: Wie uns unser Korrespondent für Rumänien mitgeteilt hat, soll in Hinkunft auch in Rumänien der Import von Seilbahnanlagen nur genehmigt werden, wenn es sich um Anlagen mit CE-Kennzeichnung handelt.
Wohin also mit Gebraucht-Seilbahnen?
Die Schweiz passt sich übrigens mit der neuesten Vernehmlassung der Vorschriften auch langsam der EU an. Für die Hersteller wäre es übrigens eine tolle Sache, wenn micht mehr bei jeder Normanlage unzählige Abweichungen von Vorschriften in den einzelnen Ländern beachtet werden müssten. Würde sich sicher auch positiv auf die Anlagekosten auswirken. Heutige Anlagen werden ja teilweise in Zehner - Serien auf Vorrat gefertigt.