Zum Projekt auf den Zeblaswiesen:
Ist in der Schweiz auch die liftmäßige Bedienung bereits bestehender Pisten verboten? Eine Anlage, welche die Wiederholung der tollen Abfahrten 80 und 81 (bis Beginn der Schlucht) ermöglichen würde, wäre noch ein sinnvoller Ausbau ohne große Neuerschließungen. Ist in der Schweiz so etwas erlaubt