Fanningberg: Skihüttenpächter zahlten Lieferanten nicht (ORF.at)

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maba04
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Fanningberg: Skihüttenpächter zahlten Lieferanten nicht (ORF.at)

Beitrag von maba04 »

Mehr als 150.000 Euro Schaden haben zwei Hüttenpächter aus Italien im Lungau verursacht. Die beiden Männer hatten eine Skihütte im Skigebiet Fanningberg in Weißpriach gepachtet und sind nach der Saison einfach verschwunden, ohne ihre Lieferanten zu bezahlen.
https://salzburg.orf.at/stories/3204139/
Winter 2025/26 (11x Ski): 4x SkiWelt, je 2x SHLF, Kitzbühel, je 1x St. Johann/T, KSH, Schmitten Winter 2022/23 (34x Ski): 8x SHLF, 4x Katschberg-Aineck, je 3x Snowspace Salzburg, Obertauern, Fanningberg, Schmitten, Hochkönig, je 2x Zauchensee, KSH, Großeck-Speiereck, 1x 4-Berge Winter 2021/22 (33x Ski): 4x Sölden, je 3x Hintertux, SHLF, 2½x Adelboden, je 2x Fanningberg, Schmitten, St. Jakob/Defereggen, Sillian, Kals-Matrei, 1½x Gurgl, je 1x Großeck-Speiereck, Aineck, Elsigenalp, Hochkönig, KSH, Lienz Zettersfeld, je ½x Vent, Engstligenalp Winter 2020/21 (4x Ski): je2xKSH,Hintertux Winter 2019/20 (16x Ski): 5xSchmitten,4xKSH,je3xSHLF,Hintertux,1xHochkönig Winter 2018/19 (25x Ski): 8xSchmitten,je4xSilvretta Arena,Obertauern,2xKSH,je1xRauris,Hochkönig,SHLF,Kappl,See,Galtür,Großeck-Speiereck

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Re: Fanningberg: Skihüttenpächter zahlten Lieferanten nicht (ORF.at)

Beitrag von TPD »

Eigenartig.
Da wird einem "unbekannten" Pächter ohne irgendwelche Sicherheitsgarantien einfach Ware auf Rechnung geliefert?
Zudem die Verpächterin wurde auch nicht selber aktiv, nachdem die Miete über 3 Monate nicht mehr bezahlt worden ist?
https://www.skichablais.net, seit 20 Jahren über Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.
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Re: Fanningberg: Skihüttenpächter zahlten Lieferanten nicht (ORF.at)

Beitrag von Chlosterdörfler »

Einer der Pächter hat eine Schweizer Tourismus XY GmbH gegründet, nach Schweizer Recht.
Eine GmbH kann durch eine natürliche oder juristische Person allein oder durch mehrere zusammen gegründet werden. Das minimale Stammkapital einer GmbH beträgt 20'000 Franken und muss vollumfänglich in die Gesellschaft eingebracht werden.

Unter gewissen Umständen, die in Art. 727 OR festgelegt sind, gilt eine eingeschränkte Revisionspflicht. Bei weniger als zehn Vollzeitbeschäftigten kann eine GmbH ganz auf eine Revision verzichten.

Für die Gründung einer GmbH ist eine Eigenkapitalbasis von mindestens CHF 20'000 erforderlich. Zu diesem Stammkapital kommen die Kosten für eine Beratung zu den Gründungsmodalitäten hinzu, die sich auf CHF 600 bis 2'000 belaufen, die Notariatskosten für die Gründungsakten, zwischen CHF 700 und CHF 2'000, sowie eine Gebühr von CHF 600 für die Eintragung im Handelsregister (vorausgesetzt, das Stammkapital beträgt nicht mehr als CHF 200'000). Zudem muss die Gründerin oder der Gründer eine sogenannte "Emissionsabgabe" in Höhe von 1% des Grundkapitals entrichten, wenn dieses CHF 1'000'000 übersteigt.
Info: https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/pr ... /gmbh.html

Der finanzielle Schaden dürfte erheblich höher ausgefallen sein als die minimale Eigenkapitalbasis. Die Geprellten müssten ein Rechtsverfahren in der Schweiz erwirken, für ein Konkursverfahren. Aber wahrscheinlich wurde das Eigenkapital schon verschoben bzw. ein Teil für die Hüttenpacht aufgebraucht worden sein. Ob die Angestellten in Österreich dabei ihren Lohn erhielten, ist aus den Informationen nicht ersichtlich.

Ob sich dahinter noch eine ganz andre Geschichte versteckt, lasse hier offen, es gilt die Unschuldsvermutung. Solange das Rechtsverfahren nicht abgeschlossen ist.
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Re: Fanningberg: Skihüttenpächter zahlten Lieferanten nicht (ORF.at)

Beitrag von TPD »

Unabhängig von der Rechtsform kann ja der Gläubiger die Bonität des Auftraggebers überprüfen lassen.
Zudem kann ich mir irgendwie schwer vorstellen dass eine Schweizer GmbH einfach so im EU-Raum einen Gastrobetrieb führen kann. Da braucht es doch meistens eine Tochterfirma im entsprechenden Land?

Da scheint einiges schief gelaufen zu sein...
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Re: Fanningberg: Skihüttenpächter zahlten Lieferanten nicht (ORF.at)

Beitrag von Chlosterdörfler »

Der Verpächter der Skihütte war wahrscheinlich froh, dass er überhaupt ein Pächter gefunden hat. Hätte er aber mehr Bewerber gehabt, dann wurde der Auswahlprozess nicht fachgerecht abgeschlossen.
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