Zur Sendung: https://www.rts.ch/play/tv/mise-au-poin ... o:14444836
abgerufen am 08.11.2023
Es gibt dazu auch deutsches Lesefutter aus dem Inhalt der Sendung. https://www.swissinfo.ch/ger/wirtschaft ... _content=o
Ratlose Gemeinden oder Bodenbesitzer
Nach den Regeln des Bundes muss jede Anlage, die seit fünf Jahren stillgelegt ist, zwangsläufig abgebaut werden. In der Praxis sind solche Baustellen aus finanziellen Gründen selten.
Rechtlich gesehen ist es die Betreibergesellschaft, die den Abbau vornehmen muss. Häufig sind diese Unternehmen jedoch in Konkurs gegangen. Die Last fällt dann auf die Gemeinden zurück, oder Eigentümer des Geländes sind.
Dies ist auch im Walliser Skiort Torgon der Fall, wo zwei Sesselbahnen und ein Schlepplift seit 2015 stillgelegt sind. Die Gemeinde hat bereits 600’000 Franken für die Stilllegung zurückgestellt, aber die Rechnung könnte noch weiter steigen, wenn Umweltverschmutzungen festgestellt werden.
Erhaltung als Denkmal für eine vergangene Zeitepoche
Ich denke hier zum Beispiel an die Talstation vom Skilift Herrenboden-Bärenfang (Baujahr 1950, stillgelegt) im Sattel – Hochstuckli.