Ich habe bei diesem Shop in Frankreich die folgenden Ski bestellt: https://www.alpinstore.com/de/577591-ma ... o-83-.html
Obwohl der Ski als an Lager markiert war, musste der Shop die Ski noch beim Hersteller bestellen.
Heute ist der Ski angekommen, da hat mich fast der Schlag getroffen.
Man hat bei Montage der Skibindung zu lange Schrauben in den Ski geschraubt. Die Schrauben drücken den Belag nach aussen.
Was für Vollpfosten arbeiten da in der Skiabteilung!!
Jetzt gibt es zum zurückschicken diverse Probleme. Der Standort des Shops Frankreich, ich lebe in der Schweiz. Zoll, gebühren e.tc.
Ist der Ski noch zu retten?
Da es sich hierbei um einen offensichtlichen Montagefehler/ Mangel in der Ware handelt, kannst du die Ski auf Kosten des Shops zurücksenden und das sollte auch rechtlich haltbar sein. Hierbei handelt es sich um keinen in den AGB beschriebenen Widerruf.
In D kannst Du im Internet bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurückschicken. Ist wohl auch EU weit so geregelt.
Wie das in der Schweiz funktioniert, weiß ich leider nicht. Den Ski würde ich auf keinen Fall behalten. Was willst Du da retten?
Nunja, ich hatte mal ein irgendwo ähnliches, aber auch ganz anderes Problem: Durch zu große Hitze hatte der Belag meiner LL-Skier Blasen geworfen. Der, der die Ski dann geschliffen hat, meinte, dass der Belag sich vom Kleber gelöst hat, was man nicht mehr rückgängig machen kann, der Ski sieht zwar nach dem Schleifen wie neu aus, wird sich aber beim Heißwachsen wueder lösen, Kaltwachs wird gehen. Da das noch nicht lange her ist, habe ich es noch nicht ausprobiert. An Deiner Stelle wäre ich aber vorsichtig.
TiPi hat geschrieben: 15.02.2024 - 15:42
In D kannst Du im Internet bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurückschicken. Ist wohl auch EU weit so geregelt.
Wie das in der Schweiz funktioniert, weiß ich leider nicht.
Ob man das in der Schweiz auch ohne Begründung innerhalb 14 Tagen darf, weiß ich auch nicht. Aber das ist ja auch egal, weil in dem Fall würde mir schon eine Begründung einfallen.
Auch in der Schweiz wird es ein Gesetz geben wonach man keine beschädigte Ware annehmen muss.
Ob man das in der Schweiz auch ohne Begründung innerhalb 14 Tagen darf, weiß ich auch nicht. Aber das ist ja auch egal, weil in dem Fall würde mir schon eine Begründung einfallen.
Nein, in der Schweiz hat man nur bei sogenannten Haustürgeschäften ein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht.
Bei Einkäufen im Laden oder Online ist die Rückgabe entweder Kulanz oder in den AGB festgehalten.
Aber da hier ganz klar ein Fabrikationsfehler (Mangel) vorliegt ist dies eh ein Fall für die gesetzlich vorgeschriebene zweijährige Gewährleistung.
Es ist schwer anzunehmen, dass diese Buckel einen negativen Einfluss auf das Fahrverhalten haben werden?
Und selber basteln oder nachbessern muss man da auch nicht. Da kann man schon einwandfreie Ware erwarten.
Aber da sich der Verkäufer im Ausland befindet und er in der Schweiz wohl keine Niederlassung hat, wird es wohl eh spannend welches Recht nun zur Anwendung kommt? Vermutlich das Recht am Firmensitz? Aber da die Firma den Sitz im EU-Raum hat, könntest Du somit auch vom 14 täigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
Auf jeden Fall würde ich den Lieferanten kontaktieren und das Problem schildern. Vielleicht organisiert er ja dann auch den Rückversand?
Und ja solche Fälle zeigen dann halt wieder, dass man es sich sehr gut überlegen muss, wenn man teure Sachen im Ausland bestellt.
Ich würde mich erstmal beim Händler melden und sehen was dieser vorschlägt. Vielleicht sagt er ja tatsächlich Rückversand und neue Skier auf seine Kosten, oder macht eben den Vorschlag dir Geld rückzuerstatten. Blos auf einen Gutschein würde ich mich wohl nicht einlassen (außer ich brauche noch etwas in dieser Größenordnung)
Ich würde mir den Ski noch einmal in neu und richtig montiert zuschicken lassen, ob sie den defekten dann holen oder abschreiben ist ja ihr Problem, und nicht deins.
Auf jeden Fall vor der Rücksendung die Seriennummer fotografieren, damit sie Dir keinen repapfuschten Ski zurück schicken. Zoll sollte im Fall einer Retoure nicht doppelt anfallen, ist halt ggf. ein wenig Schreibkram, aber zolltechnisch hat der Ski im Fall einer Reklamation ja nie die Grenze passiert. Vielleicht solltest Du vorher mal beim Zoll anrufen und fragen, wie in solchen Fällen verfahren wird. Die Abwicklung bei Zoll kann auch der Spediteur übernehmen und damit der Händler veranlassen.
Auf eine Reparatur würde ich mich nicht einlassen. Die Frage ist halt, wie weit die Bohrung durch den Gegendruck beim Einschrauben bereits geschwächt wurde. Außerdem wird in der Regel bei der Montage Bindungskleber in das Bohrloch geträufelt, um den Kern gegen Feuchtigkeit zu schützen. Und wenn der oder Späne in den entstandenen Hohlraum zwischen Belag und Kern eingedrungen sind, dann ist da auch nichts mehr mit "zurückdrücken". Da wirst Du den Belag eher zusammen pressen als den ursprünglichen Zustand ab Werk wieder herzustellen.
Der Alpinstore hat nicht geantwortet. Offenbar möchte man den defekten Ski nicht zurück. Auch das Geld will man nicht zurückzahlen. Auf gut Glück auf meine Kosten möchte ich den Ski nicht zurücksenden. Sonst ist das Porto, die Zollgebührenund meine defekte Ski verloren.
Leute: Finger weg von diesem Alpinstore. Es war mir eine Lehre. Den nächsten Ski kaufe ich beim Händler vor Ort.
Die stellen sich tot?
Das würde ich so nicht akzeptieren!
Selbst einsenden ist dann aber nur 2. Option, aber mit Sendungsnachweis hast Du doch immer einen Beweis das der Ski angekommen ist?
Ja schon, aber was nützt mir den Sendungsnachweis wenn sie sich weiter tot stellen? Gar nichts. Und rechtlich geht da gar nichts oder nur mit hohen Kosten weil EU Ausland für mich.
Schrieb doch mal eine Bewertung auf der oben verlinkten HP des Shops.
Bei 2 oder weniger Sterne kommt dann immer eine Antwort aus dem Shop. Die mögen schlechte Bewertungen auch nicht.
Aber nachgeben würde ich da sichtlich nicht. Du hast das Recht einwandfreie Ware zu bekommen. Auch wenn du aus dem Ausland bestellst und wenn der Zoll die Abwicklung komplizierter macht.
philippe ch hat geschrieben: 23.02.2024 - 11:24
Der Alpinstore hat nicht geantwortet. Offenbar möchte man den defekten Ski nicht zurück. Auch das Geld will man nicht zurückzahlen. Auf gut Glück auf meine Kosten möchte ich den Ski nicht zurücksenden. Sonst ist das Porto, die Zollgebührenund meine defekte Ski verloren.
Leute: Finger weg von diesem Alpinstore. Es war mir eine Lehre. Den nächsten Ski kaufe ich beim Händler vor Ort.
Mal schauen ob ich den Ski reparieren kann.
Das würde ich so nicht akzeptieren. Hast du mit Kreditkarte bezahlt? Wenn ja würde ich das Geld einfach vom Kreditkartenanbieter retour buchen lassen.
al1510 hat geschrieben: 25.02.2024 - 19:31
Hast du mit Kreditkarte bezahlt? Wenn ja würde ich das Geld einfach vom Kreditkartenanbieter retour buchen lassen.
Sehr guter Tip. Hat bei einer Schweizer Ferienwohnung auch mal funktioniert. Die Kreditkartenanbieter führen im Rahmen des Chargeback-Verfahrens eine Art Käuferschutz-Prüfung durch.
Wie heißt es schon in Monty Python's "Das Leben des Brian": Gepriesen sind die Skifahrer!
Sie lesen eine amtlich entschärfte Signatur. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung dieses Zitats keinesfalls ein Affront gegenüber Personen sein soll, welche sich nicht auf Skiern bewegen.
don pipone hat geschrieben: 15.02.2024 - 17:37
Die sollen Dir einen ordentlichen Nachlaß geben. Dann tausch die Schrauben, schneid den Belag wieder glatt und gut ist.
Das würde ich auf keinen Fall riskieren. Wer weiß schon, ob kürzere Schrauben in den Bohrungen noch auf Dauer zuverlässig halten und ob der Belag vielleicht wieder aufbricht. Die Schrauben drücken ja vielleicht nicht nur den Belag nach unten, vielleicht haben sie sich auch reingebohrt oder der Belag splittert.
Wie heißt es schon in Monty Python's "Das Leben des Brian": Gepriesen sind die Skifahrer!
Sie lesen eine amtlich entschärfte Signatur. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung dieses Zitats keinesfalls ein Affront gegenüber Personen sein soll, welche sich nicht auf Skiern bewegen.
Auf der Website gibt es doch unzählige Möglichkeiten eine Beschwere bzw. Rückabwicklung des Kaufs in die Wege zu leiten:
Customer Service mit Mail, Tefonnummer, Live Chat, Wiederufsformular-Muster, Kaufberwertungsportal etc.
Kann mir nicht vorstellen das der Laden das alles ignorieren kann.
Hast du diese Möglichkeiten schon alle ausprobiert?