Die alte Materialseilbahn zur Bettelwurfhütte im Halltal im Karwendel ist erneuert worden. Nun kann mit ihr auch das Personal zur Hütte gefahren werden. Darüber hinaus soll die neue Bahn den Betrieb der Hütte deutlich einfacher machen.
Das Geld für die Erneuerung kommt teils vom Alpenverein selbst, vor allem aber auch aus Förderungen vom Land und der EU. Die Seilbahn steht im Naturpark Karwendel, ein Widerspruch zum Naturschutz ist das laut Schinner nicht. Man habe die alte Bahn durch die neue ersetzt und sei praktisch in derselben Trasse geblieben. Außerdem müsste sonst die Hütte durch Hubschrauber versorgt werden.
Eine Gondel als Material-Seilbahn streben andere Hütten auch an, wie Georg Unterberger, Leiter der Abteilung Hütten und Wege vom Österreichischen Alpenverein, erklärt.
Welchen Vereinfachungen bzgl. Sicherheitssysteme ermöglichen die Einstufung als "nur für Personaltransport" eigentlich?
Normalerweise ist es nicht so, dass nach Risikoabschätzung eine neue Personenbeförderungsanlage quasi maximal mögliche Sicherheiten nach Stand der Technik und ökonomsccher Machbarkeit bieten muss?
Was dazu führt, dass heute kaum noch eine derartige Bahn gebaut wird. Vgl. im Ggs dazu die zahlreichen alten Schweizer Almbahnen mit vereinfachender kantonaler Konzession.
Die heute technisch wie auch organisatorisch anspruchsvollen Anforderungen führen in Konsequenz dazu, dass es kaum noch möglich ist, eine alte Almbahn durch eine mit allen nörigen Features ausgestattete Neubahn zu ersetzen, geschweige denn Neubahn zu trassieren. Tatsächlich gewinnt der Bau von Fortsstrassen, von denen häufig des Bauers Traktor oder SUV kugeln. Praktisch ist hier rechtlich und Versicherungstechisch, dass dem Fahrer im Falles des Unfalls i.d.R die alleinige Verantwortung umgehängt werden kann.
Ausnahme sind hier lediglich CH und Südtirol, die sich den Bergraum kulturbedingt gerne etwas kosten lassen.
"Gar keine Seilbahn" dürfte jedoch bzgl. Risiko vielfach ungünstiger sein, da die Alternativen Transportwege (Fußmarsch, Heliflüge, oder Strasse) sehr wohl auch risikobehaftet sind. Zum Bettelwurf hinauf ist es richtig steil, die Seilbahn überbrückt hierbei in etwa die letzten 800Hm.
Zwar sind konkrete Berechnungen des Risikos oft für den Hugo, da zu realitätsfern und allenfalls eher qualitativ erfassbar. Jedoch jonglieren Versicherungsverbände, Prüfinstitute etc. üblicherweise mit derartigen Kennzahlen, um Ihrer Interessen in Rechts- und Normensysteme durchzusetzen ( Risiko= Eintrittswahrscheinlichkeit * Schadenhöhe ), unter Auslassung der aus ihrer Sicht externen Kosten- die sie ja nicht selber tragen....
Kris hat geschrieben: 08.11.2024 - 14:41
Welchen Vereinfachungen bzgl. Sicherheitssysteme ermöglichen die Einstufung als "nur für Personaltransport" eigentlich?
Normalerweise ist es nicht so, dass nach Risikoabschätzung eine neue Personenbeförderungsanlage quasi maximal mögliche Sicherheiten nach Stand der Technik und ökonomsccher Machbarkeit bieten muss?
Naja da muss man schon ganz krass zwischen privater Personenbeförderung (dann dürden nur dem Betrieb angehörige eingewiesene Personen mitfahren) und gewerblicher unterscheiden. Die betrieblichen Anforderungen sind für erstere wesentlich geringer, zweitere müssen natürlich so laiensicher wie möglich sein. Das ist ja auch bei Aufzügen so (bei uns in der Firme gibt es einen Lastenaufzug ohne Kabinentür, den dürfen nur eingewiesene Mitarbeiter fahren). Die wichtigste Anforderung: Laien dürfen das Beförderungsmittel nicht eigenständig bedienen/nutzen können. Im Falle der Seilbahn muss das durch das Personal sichergestellt sein, bei unserem Aufzug braucht man einen RFID Chip zur Inbetriebnahme.
Kris hat geschrieben: 08.11.2024 - 14:41
Welchen Vereinfachungen bzgl. Sicherheitssysteme ermöglichen die Einstufung als "nur für Personaltransport" eigentlich?
Normalerweise ist es nicht so, dass nach Risikoabschätzung eine neue Personenbeförderungsanlage quasi maximal mögliche Sicherheiten nach Stand der Technik und ökonomsccher Machbarkeit bieten muss?
Was dazu führt, dass heute kaum noch eine derartige Bahn gebaut wird. Vgl. im Ggs dazu die zahlreichen alten Schweizer Almbahnen mit vereinfachender kantonaler Konzession.
Die heute technisch wie auch organisatorisch anspruchsvollen Anforderungen führen in Konsequenz dazu, dass es kaum noch möglich ist, eine alte Almbahn durch eine mit allen nörigen Features ausgestattete Neubahn zu ersetzen, geschweige denn Neubahn zu trassieren. Tatsächlich gewinnt der Bau von Fortsstrassen, von denen häufig des Bauers Traktor oder SUV kugeln. Praktisch ist hier rechtlich und Versicherungstechisch, dass dem Fahrer im Falles des Unfalls i.d.R die alleinige Verantwortung umgehängt werden kann.
Ausnahme sind hier lediglich CH und Südtirol, die sich den Bergraum kulturbedingt gerne etwas kosten lassen.
"Gar keine Seilbahn" dürfte jedoch bzgl. Risiko vielfach ungünstiger sein, da die Alternativen Transportwege (Fußmarsch, Heliflüge, oder Strasse) sehr wohl auch risikobehaftet sind. Zum Bettelwurf hinauf ist es richtig steil, die Seilbahn überbrückt hierbei in etwa die letzten 800Hm.
Zwar sind konkrete Berechnungen des Risikos oft für den Hugo, da zu realitätsfern und allenfalls eher qualitativ erfassbar. Jedoch jonglieren Versicherungsverbände, Prüfinstitute etc. üblicherweise mit derartigen Kennzahlen, um Ihrer Interessen in Rechts- und Normensysteme durchzusetzen ( Risiko= Eintrittswahrscheinlichkeit * Schadenhöhe ), unter Auslassung der aus ihrer Sicht externen Kosten- die sie ja nicht selber tragen....
Eigentlich ist das Thema relativ einfach (noch):
Öffentliche Bahnen sind nach den bekannten CEN-Richtlinien zu errichten, während sogenannte Werksverkehrsbahnen unter den Empfehlungen des OITAF-Heftes 11-1 und den Vorgaben der Maschinenrichtlinie laufen, hier gibt es teilweise lockerere Anforderungen während andere (z.B. die Seilsicherheiten) sehr ähnlich sind.
Momentan hängt das Thema ein wenig in der Schwebe weil man auch für Materialseilbahnen eine eigene CEN-Norm möchte die schärfere Anforderungen hat.
Mal ein kurzer Vergleich in ein paar einfachen Punkten:
Zu berücksichtigende Längspendelung:
- CEN: 0,34 rad
- OITAF: 0,30 rad
MRT-Prüfung Trag-/Zugseil:
- CEN: 6/3 Jahre
- OITAF: 12/12 Jahre
Sicherheit von Seilscheiben gegen die Streckgrenze:
- CEN: 3,5
- OITAF: 2,5
Begründet wird das ganze damit, dass MSB-W deutlich weniger Fahrten durchführen und die Fahrgeschwindigkeiten geringer sind.
Zusätzlich sind die Vorschriften an die Sicherheit der Verkehrswege z.B. Beschilderungen INNERHALB des Seilbahnbereichs geringer, weil die Beförderung schon einmal grundsätzlich auf einen engen Personenkreis lt. Nutzungsvereinbarung z.B. Personal, Öffentliche Organe, Bergrettung etc. eingeschränkt ist und zusätzlich eine Beförderung erst dann zulässig ist, wenn nachweislich eine Unterweisung stattgefunden hat.