Quelle: Streit um Gehalt: Ex-Skilift-Chef behält RechtDer Oberste Gerichtshof (OGH) hat vor Kurzem dem ehemaligen Geschäftsführer eines Bregenzerwälder Skigebiets Recht gegeben. Das Skigebiet hatte von ihm ein vermeintlich zu hohes Gehalt sowie eine Gewinnausschüttung von 9.000 Euro zurückgefordert. Laut OGH steht dem Mann das Geld jedoch zu.
Streit um Gehalt: Ex-Skilift-Chef behält Recht
- snowflat
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Welches Skigebiet?
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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