Quelle: Saalbach: Streit um Offenlegung von GeldflüssenDie KPÖ Plus hat den Tourismusverband Saalbach-Hinterglemm (Pinzgau) aufgefordert, seine Geldflüsse offen zu legen. Dieser Aufforderung ist der Verband aber nicht nachgekommen. Der Konflikt wird am Dienstag am Landesverwaltungsgericht verhandelt. Dabei soll geklärt werden, ob ein Tourimusverband seine Geldflüsse offenlegen muss.
Saalbach: Streit um Offenlegung von Geldflüssen
- snowflat
- Moderator
- Beiträge: 16833
- Registriert: 12.10.2005 - 22:27
- Skitage 25/26: 3
- Ski: ja
- Snowboard: nein
- Hat sich bedankt: 276 Mal
- Danksagung erhalten: 4092 Mal
- Kontaktdaten:
Saalbach: Streit um Offenlegung von Geldflüssen
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
-
CrystalMountain
- Rigi-Kulm (1797m)
- Beiträge: 1918
- Registriert: 14.04.2018 - 21:32
- Skitage 25/26: 0
- Ski: nein
- Snowboard: nein
- Hat sich bedankt: 149 Mal
- Danksagung erhalten: 742 Mal
Re: Saalbach: Streit um Offenlegung von Geldflüssen
KPÖ bekommt Einsicht in Saalbacher Tourismusgelder
Der Tourismusverband Saalbach-Hinterglemm ist laut einem Gerichtsurteil seiner Informationspflicht nicht nachgekommen. In einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz hatte Klubobfrau Natalie Hangöbl (KPÖ) Einblick in die Finanzierung begehrt.
Der Tourismusverband Saalbach-Hinterglemm (Pinzgau) hatte sich zunächst geweigert, seine Geldflüsse offenzulegen. Man sei nicht verpflichtet diese Informationen bereitzustellen, hatte der TVB befunden.
Gericht gibt KPÖ recht
Das Salzburger Landesverwaltungsgericht sieht das jetzt anders. Der Saalbach-Hinterglemmer Tourismusverband sei laut Gerichtsentscheid seiner Informationspflicht nicht nachgekommen.
Der TVB muss deshalb jetzt innerhalb von sechs Wochen unter anderem darüber Auskunft erteilen, wie sich der Verband finanziert, wie und wofür Gelder verwendet werden und wie der aktuelle Vermögensstand ist.
https://salzburg.orf.at/stories/3355766/Der Tourismusverband Saalbach-Hinterglemm kann gegen das Erkenntnis aber Revision einlegen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schon während der Verhandlung am Verwaltungsgericht war über eine Revision gesprochen worden – unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens.