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Allerdings erforderten die in den letzten Jahrzehnten verschärften Seilbahn-Sicherheitsrichtlinien auch für Schlepplifte diverse Nachrüstmassnahmen, bei denen Dorflifte keine Ausnahme machten. Das dürfte so manchen Dorflift die Existenz gekostet haben. Ist für Schlepplifte in der Schweiz keine Konzession erforderlich?ATV schrieb:Die Lifte laufen und laufen, Unterhalt braucht man kaum ...
Ist das eine (evtl. historische) Schweizer Richtlinie, die nur für Beförderungsanlagen ab Sesselbahn aufwärts gilt/galt? Also für Anlagen, aus denen der Benutzer abstürzen kann? Nehmen wir mal das Beispiel historisches Skigebiet Splügen. Dort gab es früher vom Tal bis hinauf zur Tanatzhöhi ausschließlich Schlepplifte. Brauchten die keinen fix angestellten technischen Leiter (Kostenvorteil)? Oder mit welchem Mass wird da gemessen?ATV schrieb:Sesselbahn. [...] zum betrieben benötigt man einen technischen Leiter fix angestellt
OK, verstanden ...ATV schrieb:Wie es weitergeht wissen nicht mal die Fachleute so genau denn die EU Politik hat etwas angerührt, dass man nicht auslöffeln kann.
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