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A1 Züri-Bern: Autobahnbrücke angebaggert

Spannungskabel sind Drahtseil, welche vom Anfang bis zum Ende der Brücke durch deren Körper führen. An beiden enden sind die Kabel mit dem Brückenkasten verbunden. Diese Seile werden dann Hydraulisch gespannt. Dadurch versteift sich die Brücke, es müssen bei gleicher länge weniger Stützen eingebaut werden.
 
Wobei der effektive Schaden an der Brücke durch die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters übernommen werden muss.
Und hier stellt sich natürlich die Frage, ob die Versicherung allenfalls Regress auf den Fahrer nehmen kann ?
 
Wenn man bedenkt dass das Abräumen eines Gartenzauns bei schneebedeckter Fahrbahn auch schon so um die Fr. 500.- Buss- und Schreibgebühren kostet ist diese Busse einfach nur ein schlechter Witz, respektive das erstgenannte viel zu hoch.
 
Theo schrieb:
Wenn man bedenkt dass das Abräumen eines Gartenzauns bei schneebedeckter Fahrbahn auch schon so um die Fr. 500.- Buss- und Schreibgebühren kostet ist diese Busse einfach nur ein schlechter Witz, respektive das erstgenannte viel zu hoch.
Du wunderst dich noch über das eidgenössische Bussensystem? Das ist genau gleich chaotisch wie im Rest von Europa, fängt nur bei höheren Beträgen an...
 
Habe jetzt den Bussenkatalog nicht im Kopf.
Gehe davon aus, dass es zwischen "Nicht beherrschen eines Fahrzeugs" (Bsp. Gartenzaun) und "Falsch beladener Anhänger" einen Unterschied gibt ?

Und wohl verstanden, der effektiv verursachte Schaden muss über die Haftpflichtversicherung beglichen werden. Somit möchte ich trotz der "lächerlichen" Busse nicht in der Haut des LKW-Fahrers stecken. Denn eine allfällige Regressforderung könnte da den Ruin bedeuten.
 
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