Wenn man nun sagt man bezahle die Rechnung nicht, da man noch nicht 18 sei, hat man plötzlich noch eine Anzeige wegen Falschaussage am Hals !
Was bitte??
Also gut, weiß nicht ob das in der Schweiz da irgendwie anders ist, auch wenn mich das überraschen würde. Für DE:
Zu unterscheiden sind Strafrecht und Zivilrecht. Verträge sind originäre Regelungsobjekte des Zivilrechts, insbesondere des Schuldrechts. Es geht also darum, wer schuldet wem was; inbesondere, wer hat vom wem Geld zu kriegen. Strafrecht bedeutet: der Staat bestraft für besonders eklatantes Fehlverhalten! Es geht also nicht um Person A gegen Person B, sondern um Staat gegen Person.
So, zur Anzeige bringt man Straftatbestände, wenn die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus schon ermittelt. Strafbar sind in Deutschland der Meineid und die uneidliche Falschaussage, beides hat aber mit Vertragsschluss NICHTS zu tun (sondern mit Verhandlungen vor Gericht). Strafbar ist ebenfalls Betrug, dies kann bei Rechtsgeschäften (also auch Verträgen) eine Rolle spielen, wenn man da etwas falsches behauptet, um sich damit vermögenswerte Vorteile zu verschaffen.
Also: wenn irgendwer behauptet, er sei 18 und ist es nicht, kann das nach hiesigem Recht jedenfalls nicht zu irgendeiner Anzeige führen (es sei denn ich habe jetzt irgendeine Sonderkonstellation übersehen, aber das erscheint mir nicht gerade naheliegend).
Zur zivilrechtlichen Seite: da kommts in solchen Fällen drauf an, ob ein Vertrag geschlossen wurde und ob damit wirksam ein Schuldverhältnis entstanden ist und ob dieses in der vereinbarten Form rechtlich bestand hat. Verträge mit Minderjährigen sind nach dt. Recht schwebend unwirksam, solange nicht der Vertretungsberechtigte genehmigt oder die Genehmigung endgültig verweigert. Ausgenommen sind die Taschengeldfälle (wenns also um Dinge geht, die der Minderjährige von seinem Taschengeld bezahlen kann). Der Minderjährigenschutz ist fundamental und geht immer zu Lasten des Vollgeschäftsfähigen Vertragspartners, der sich vergewissern muss, dass sein Gegenüber volljährig ist oder vorher das Einverständnis der Vertretungsberechtigten einholen muss.
Ganz abgesehen davon, kann man als Verbraucher mit einem Unternehmer zumindest innerhalb des EU-Gebietes sowieso aus diversen Gründen nicht so ohne weiteres einen Vertrag im Internet schließen. Da gibt es nämlich detaillierte Vorschriften u.a. aus der Fernabsatz- und der e-commerce Richtlinie (letztere bescrhönkt sich nicht mal auf Verbraucher). Mit den dort genannten Informationspflichten wird gerade verhindert, dass man durch irgendwelche Clicks aus Versehen einen Vertrag schließt.
AGB gehen ganz abgesehen davon nur dann wirksam in Verträge ein, wenn VOR Vertragsschluss Kenntnisnahme in angemessener Form möglich war.
Also: nicht über Ohr hauen lassen!
P.S. Wie gesagt, wie es in CH aus sieht, weiß ich natürlich nicht!