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Skitobi schrieb:Ich verstehe wirklich nicht, warum man die Genesenen ausschließen möchte.
jonsson schrieb:
(1a) Betreiber von Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist (Einrichtungen der „Nachtgastronomie“), wie insbesondere Diskotheken, Clubs und Tanzlokale, dürfen Kunden zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen nur einlassen, wenn diese einen Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 lit. c oder Z 2 vorweisen. Der Kunde hat den Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
turms schrieb:Für mich unverständlich ist, dass obwohl nicht 100% sicher ist ob wieder das Skifahren erlaubt wird, reden wir (die Media) über 1G oder 2G oder k.a. bei Apres ki....
christopher91 schrieb:turms schrieb:Für mich unverständlich ist, dass obwohl nicht 100% sicher ist ob wieder das Skifahren erlaubt wird, reden wir (die Media) über 1G oder 2G oder k.a. bei Apres ki....
Naja wenn du das Interview von Mückstein im anderen Topic gelesen hast, sollte Skifahren als Geimpfter safe sein.
Du meintest wahrscheinlich, ob man als Deutscher zum Skifahren nach Österreich reingelassen wird.turms schrieb:ja, habe ich...christopher91 schrieb:Naja wenn du das Interview von Mückstein im anderen Topic gelesen hast, sollte Skifahren als Geimpfter safe sein.turms schrieb:Für mich unverständlich ist, dass obwohl nicht 100% sicher ist ob wieder das Skifahren erlaubt wird, reden wir (die Media) über 1G oder 2G oder k.a. bei Apres ki....
trotzdem bin ich misstrauisch
tauernjunkie schrieb:Die Skilifte werden in Ö laufen. Daran zweifelt wahrscheinlich niemand. Aber dass man die Saufpartys nicht mal hinten anstellen kann, die eh nur für beschissene Bilder in den Medien sorgen, und erstmal versucht, überhaupt Wintertourismus zu ermöglichen. Nein, wir wollen alles. Oder halt gar nichts.
Skitobi schrieb:Ich verstehe wirklich nicht, warum man die Genesenen ausschließen möchte.
freerider13 schrieb:Kenn sogar einen, der fährt jedes Jahr seit ewigkeiten mit seiner männergruppe nach ischgl. Hat Skistiefel dabei aber noch nie Skier unter den Füßen. Gehört halt zur „Verkleidung“ die an zu haben - fahren aber bloß zum saufen da hin.
Völlig sinnbefreit für mich sowas…

turms schrieb:Es gibt bessere Orte in der Welt und bestimmt billiger wo man saufen und "partying" kann...
Betreffend die Einreise nach Österreich heißt es in den FAQ des Bundessozialministeriums:j-d-s schrieb:Der Mückstein sprach in der PK davon, dass man die Impfung mit der dritten Dosis "vervollständigen" müsste. Mal sehen, wann er den "nur zweifach" Geimpften auch Einschränkungen auferlegt.
D.h. ab etwa Mitte Oktober würde der 3G-Nachweis bei den ersten Impflingen vom Januar entfallen. Bei Genesenen schon nach 180 Tagen (auf welchen Erkenntnissen fußt das eigentlich?).Was gilt bei der Einreise als Nachweis im Sinne der 3-G-Regel?
[...]
Als Impfnachweis gilt ein Dokument über die Impfung mit einem in Anlage C der COVID-19-Einreiseverordnung genannten Impfstoff, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
- die Erstimpfung liegt 22 Tage zurück, bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
- Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.
Ein Genesungsnachweis ist eine ärztliche oder behördliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) bestätigt wurde. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage sein darf, ist einem solchen Nachweis gleichgestellt.
j-d-s schrieb:Ja, noch. Aber man hat in Ö ja zuerst auch Leute mit nur einer Impfung als Geimpft angesehen, das dann aber auf nach der zweiten Impfung verschärft.
Und bei einer Wortwahl von Mückstein "mit der dritten Impfung den Impfschutz vervollständigen" deutet das eben darauf hin, dass er dann die zweite Impfung auch für ungültig erklären könnte - was dann besonders übel ist, weil von mindestens 5 Monaten zwischen Zweit- und Drittimpfung auszugehen ist (derzeit kann man ja in drei Wochen vollständig geimpft werden für Ö), wodurch man nebenbei die Zahl der Erstimpfungen dann gegen Null senken würde (weil ein halbes Jahr warten bis man die Vorteile hat halt schon äußerst unattraktiv ist), die Impfrate also nicht mehr weiter steigen würde.
Medizinisch korrekt - und so wirds ja auch durch Israel angewandt - wäre aber halt "Auffrischung" nach 6 Monaten (d.h. die Zweite Impfung eben 6 Monate gilt und dann abläuft), nicht "Vervollständigen".
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