Doch, ja, das stimmt so^^ Auch wenns komisch klingt, durch das maximale HZGG von 750kg ist das ein leichter Anhänger. Wenn ich jetzt nen Pickup hab, mit, sagen wir, ner Eigenmasse von 3,5t (weil richtig schön voll mit Liftzeugs geladen) und nen leichten (!) Anhänger mit 750kg HZGG habe, dann hab ich die Bedingung, dass die Eigenmasse des Fahrzeugs größer sein muss als das doppelte HZGG des Anhängers, erfüllt, und ich darf somit fahren. Klingt komisch, ist aber so.
Allerdings ist das mit dem Pferdeanhänger runtertypisieren sowieso so ne Geschichte, ich wünsch' denjenigen immer viel Spaß, wenn sie mal ins Planquadrat kommen

Wenn du irgendwas runtertypisieren musst, hast du sowieso nen schweren Anhänger (gehabt), und jetzt am Papier einen leichten, damit sich das eben ausgeht...
Tante Edith: Da wo das die Gespanngesamtmasse nicht mehr als 3,5to betragen darf, ist bei den schweren Anhängern, wenn man ohne E-Schein fahren will.