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Auto ...

@Petz: was meinst du mit Anhängerführerschein? Wenn ich einen alten deutschen "3er" Führerschein habe, darf ich bis 7,5t fahren. Der sollte dann doch auch in Österreich gelten, oder gibts wieder ein neues Abzockloch? Und wie ist das mit Anhängern die in Deutschland für 100 zugelassen sind, dürfen die dann in AT nur 80 fahren?
 
In Österreich ist der Hängerschein der E. Den kannst du zu B (E zu B), zu C (E zu C). usw. machen. Und gerade da würde man es eigentlich lernen, dass man mit schweren Hängern auf der Autobahn nur 80 fahren darf... Kurzum, für jedes Gespann, welches über 3,5 Tonnen geht, braucht man den E. Das Gespann darf dann meines Wissens maximal 7,5 Tonnen haben, wozu aber dann ein entsprechendes Zugfahrzeug (Nissan Patrol oder ähnliches) benötigt wird.

Wie rennt das in D? Wenn ich nicht über 3,5 Tonnen komme, dürfte es doch kein Problem sein, mit einem normalen Schein zu fahren? Das Gespann von Wiede dürfte (es sei denn es wäre entsprechend typisiert), diese Grenze wohl nicht knacken? In Österreich wäre ein Gespann aus PKW und Hänger, das unter 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht, jedenfalls noch mit dem einfachen B Schein fahrbar.

MFG Dachstein

PS.: als hobbymäßger Seilbahnteiltransporteur (möglichst unhandlich) ist so ein E zu B schon eine gewisser Erleichterung. ;)
 
Ist bei uns auch so. Wiede hat ja eh noch den guten alten Klasse III (ich auch), da kann man eh fast alles unterhalb LKW fahren.
 
Nicht ganz, einen Anhänger bis 750kg darf man in D immer fahren, also auch dann wenn das Zugfahrzeug schon 3,5t zulässiges Gesamtgewicht hat.
Die 3,5t Grenze für das Gespann gilt hier erst bei Anhängern über 750kg zulässiges Gesamtgewicht.
 
Um hier schlussendliche Aufklärung zu schaffen, hier mal ein paar Beispiele zur Anhängeregelung ein Ö:

Kfz < 3,5t und Anhänger HZGG <= 750kg -> B-Schein, selbst wenn HZGG Anhänger + HZGG Zugfahrzeug > 3,5t
Kfz < 3,5t und Anhänger HZGG > 750kg, HZGG Kfz + HZGG Anhänger <= 3,5t -> B-Schein
Kfz < 3,5t und Anhänger HZGG > 750kg, HZGG Kfz + HZGG Anhänger > 3,5t -> E zu B-Schein benötigt.

Für leichte Anhänger gilt: 50/100/100
Für schwere Anhänger gilt: 50/80/100

Nebenbei muss man auch noch im Hinterkopf behalten, dass es noch mehr Gewichtsbeschränkungen gibt:
Eigenmasse Kfz +75kg (für den Fahrer) muss größer sein als (momentane Gesamtmasse des leichten Anhängers * 2)
HZGG Kfz muss größer oder gleich sein als die momentane Gesamtmasse des leichten, gebremsten Anhängers
Eigenmasse des KFZ muss größer oder gleich sein als die HZGG des schweren Anhängers und beide HZGGe dürfen zusammen nicht mehr als 3,5t betragen.
 
Und wie ist das in AT mit Anhängern und Maut?
Wenn ich mit dem Mitsubishi L200 und einem 2 Achs Anhänger mit 1,5 to unterwegs bin habe ich ja über 3,5 tonnen gesamtgewicht. Reicht da die normale Vignette?
 
markus schrieb:
Und wie ist das in AT mit Anhängern und Maut?
Wenn ich mit dem Mitsubishi L200 und einem 2 Achs Anhänger mit 1,5 to unterwegs bin habe ich ja über 3,5 tonnen gesamtgewicht. Reicht da die normale Vignette?

So der L200 nicht als LKW typisiert ist, reicht eine Vignette am Zugfahrzeug aus. Der Hänger ist nicht vignettenpflichtig. Für dein Gespann reicht die Vignette aus.

Delirium schrieb:
Kfz < 3,5t und Anhänger HZGG <= 750kg -> B-Schein, selbst wenn HZGG Anhänger + HZGG Zugfahrzeug > 3,5t

Bist du dir dem sicher? Du sagst, dass das Kfz. und der leichte Hänger zusammen mehr als 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht haben, der B Schein reicht?! Kann ich mir nicht vorstellen. Das höchstzulässige Gesamtgewicht des Gespannes darf die 3,5 Tonnen nicht überschreiten! Daher musst du dir den Hänger runtertypisieren lassen(was mein Vater machen musste ) oder den E machen (was ich getan hab). Bei der Prüfung hatte ich ein interessantes Problem deswegen. Ich wollte mit dem Hänger (runtertypisiert) die Prüfung machen. Da der Hänger aber runtertypisiert war, durfte ich den Hänger (Pferdehänger für zwei Pferde!!!!, also auf drei Toinnen kann das Vehikel schon kommen) nicht verwenden, da er damit die geltenden Bestimmungen nicht erfüllt hat, und zwar nur am Papier. Daher musste auf die Schnelle ein Hänger gefunden werden, der nicht runtertypisiert war, was nicht ganz trivial gewesen ist.

MFG Dachstein
 
Doch, ja, das stimmt so^^ Auch wenns komisch klingt, durch das maximale HZGG von 750kg ist das ein leichter Anhänger. Wenn ich jetzt nen Pickup hab, mit, sagen wir, ner Eigenmasse von 3,5t (weil richtig schön voll mit Liftzeugs geladen) und nen leichten (!) Anhänger mit 750kg HZGG habe, dann hab ich die Bedingung, dass die Eigenmasse des Fahrzeugs größer sein muss als das doppelte HZGG des Anhängers, erfüllt, und ich darf somit fahren. Klingt komisch, ist aber so.

Allerdings ist das mit dem Pferdeanhänger runtertypisieren sowieso so ne Geschichte, ich wünsch' denjenigen immer viel Spaß, wenn sie mal ins Planquadrat kommen :mrgreen: Wenn du irgendwas runtertypisieren musst, hast du sowieso nen schweren Anhänger (gehabt), und jetzt am Papier einen leichten, damit sich das eben ausgeht...

Tante Edith: Da wo das die Gespanngesamtmasse nicht mehr als 3,5to betragen darf, ist bei den schweren Anhängern, wenn man ohne E-Schein fahren will.
 
Kannst du mir bitte das Gesetz nennen, auf welches du dich beziehst? Mit leichten Hängern habe ich keinerlei Erfahrung, ih bin bis dato nur schwere gefahren.

Btw.: du kannst einen schweren Hänger auch so runtertypisieren, dass er ein schwerer bleibt. Dann ist das höchstzulässige Gesamtgewicht statt 3,5 nur mehr 1,5 Tonnen beispielsweise. Und dann habe ich auch in keinem Planquadrat ein Problem. Denn in einen leichten Hänger bringe ich wohl kein Huftier rein. Das höchstzulässige Gesamtgewicht bleibt dann jedenfalls unter der magischen 3,5 Tonnen Grenze. Ich find dieses Vorgehen zwar etwas absurd, aber wenn es die Behörde so haben will....

MFG Dachstein
 
br403 schrieb:
Ist bei uns auch so. Wiede hat ja eh noch den guten alten Klasse III (ich auch), da kann man eh fast alles unterhalb LKW fahren.
Hehe... Ich dürfte sogar Sattelschlepper und Hängerzüge fahren dank BE und C1E ...Bin da noch ned mal drin gesessen :-)
 
Dachstein schrieb:
Btw.: du kannst einen schweren Hänger auch so runtertypisieren, dass er ein schwerer bleibt. Dann ist das höchstzulässige Gesamtgewicht statt 3,5 nur mehr 1,5 Tonnen beispielsweise.
Klar, dann hast du auch die 3,5to-Grenze, bevor du den BE-Schein machen musst. Das steht im Führerscheingesetz eigentlich ziemlich deutlich drin:
(2) Das Ziehen eines Anhängers mit Kraftfahrzeugen der nachfolgend genannten Klassen ist in folgendem Umfang gestattet:
[...]
2.
mit einem Zugfahrzeug der Klasse B:
a) einen leichten Anhänger,
b) falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist einen anderen als leichten Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt,
c) falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist einen anderen als leichten Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg beträgt; zum Ziehen solcher Anhänger ist die Absolvierung einer theoretischen und praktischen Ausbildung im Ausmaß von insgesamt sieben Unterrichtseinheiten erforderlich;
Bei einem leichten Anhänger <= 750kg HZGG gibts keine Gewichtsbeschränkung, so einfach ist das ;-)
 
Ich hab auch noch so einen alten. Darf keinen LKW lenken, konnte aber damit tatsächlich als Nebenjob damals Unimog mit zwei Anhängern voll Getreide zur Getreide AG fahren, obwohl ich mit den Dingern hätte nicht ansatzweise rangieren können :D
 
Innovativer als der Ford T? Oder die DS von Citroën? Mit Superlativen ist das so eine Sache. Natürlich stecken da viele Innovationen drin und ich finde es gut, dass nun auch die deutschen Premiumhersteller alternative Antriebskonzepte entwickeln, den Wagen aber gleich als die grösste Errungenschaft seit Carl Benz darzustellen halte ich für übertrieben. Würde mal sagen, da leistet die Marketingabteilung von BMW wieder ganze Arbeit!

Zum Auto selber. Hoffen wir, dass es auch Käufer findet. Aber da habe ich so meine Zweifel. Gerade bei den Kunden von BMW war der Faktor Leistung bisher immer wichtiger als der Umweltschutz.
 
Nunja, damit Elektromobilität auch umweltfreundlich wird, muss sich aber erst noch eine Menge am Energiemix tun.
Derzeit haben ja die Wenigsten die Möglichkeit, ihren Elektroauto-Akku auch tatsächlich emissionsfrei regenerativ zu laden.
Wünschenswert wäre ein größerer ELT-Auto mE schon - nicht zuletzt auch wegen der geringeren Lämemission der Motoren.
Bis dahin ist es wie bei der Heizung zuhause und Elektro bleibt ineffizient, weil die Energie einfach zu oft umgewandelt werden muss, bis der Strom aus der steckdose kommt.
Und das umweltfreundlichste ist natürlich nach wie vor, das alte Auto so lange wie möglich weiter zu fahren.
 
Ich finde den i3 richtig geil. Mal echt was anderes.

Mit 7,2sek von 0-100 und 170ps auch nicht gerade langsam.

Wenn wir (also meine Frau) keinen neuen 135 gelast hätten würde ich, glaube ich, schwach werden :D
 
Ich werde auf jeden Fall mal eine Probefahrt machen, ich bin sehr gespannt, angeblich soll der i3 auch " Freude am Fahren" bieten.
 
br403 schrieb:
Ich werde auf jeden Fall mal eine Probefahrt machen
Mal schauen wann das erste Ding bei BMW on Demand steht :D Nur schad daß am Hahntennjoch oben kei Steckdose is. Aber an sich schon sehr interessant.
 
3303 schrieb:
Nunja, damit Elektromobilität auch umweltfreundlich wird, muss sich aber erst noch eine Menge am Energiemix tun.
Derzeit haben ja die Wenigsten die Möglichkeit, ihren Elektroauto-Akku auch tatsächlich emissionsfrei regenerativ zu laden.
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Um ein wirklich umweltfreundliches Fahrzeug zu bauen, müsste man sich auch z.B. um die Herstellung und spätere Entsorgung der Batterien oder des Kohlefaserchassis Gedanken machen :roll:
 
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