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Auto ...

mk280483 schrieb:
Beim S3 haben wir mal kurz mit Sepangblau geliebäugelt aber es dann doch nicht gemacht. :D
Hätte sich gelohnt kann ich aus eigener Erfahrung berichten ;) Mir gefällt er so total :)
 
Frage an die Schweizer Kollegen:
Was zahlt man denn in der Schweiz Strafe für das überfahren einer einspurigen Sperrlinie?

Hintergrund der Frage:
War in den letzten Wochen mehrfach mit dem Rennrad in der Schweiz unterwegs und nirgends in Europa hab ich mich bisher so über Autofahrer ärgern müssen wie über die Schweizer, die es lieber in Kauf nehmen einen Radfahrer volley zu nehmen, als eine einfache Sperrlinie auch nur einen Zentimeter zu überfahren.

Bzw, gibt es in der Schweiz keinen Mindestabstand der eingehalten werden sollte beim Überholen?
 
Da musste ich mich jetzt auch grad schlau machen denn dabei wurde ich erst ein mal erwischt. Das war aber schon 1990 und hat mich damals schon Fr. 120.- gekostet. Ich muss allerdings auch zugeben dass ich nicht nur die Linie überfahren hatte sondern vor dem Autoverlad Goppenstein auch gleich noch mindestens 20 stehende Autos überholt habe, und nein ich wollte nicht verladen sondern nach Hause.

Das überfahren einer durchgehenden Sicherheitslinie innerorts ist im normalen Bussenkatalog und kostet Fr. 40.- Das überholen einer durchgehenden Sicherheitslinie ausserorts ist nicht mehr im normalen Bussenkatalog und weil da sich dann schon Richter drum kümmert gibt dass dann so in der Regel Fr. 300.- Busse und gleich nochmals so viel für die Verfahrenskosten.
Überfahren darf man die Sicherheitslinie nur wenn die Strasse vor einem blockiert ist und nicht in nützlicher zeit wieder frei geräumt werden kann.

Die Bussen sind in der Schweiz wirklich happig und nicht halb gratis wie in z.B. Deutschland. Ich hab da grad eine Fall wo mich betrifft. Parkieren auf der Sperrfläche kostete mich in Deutschland Euro 15.-, in der Schweiz wären es dafür Fr. 140.- gewesen.

Sicherheitsabstand: Genaue Zahl gibt es da keine, aber die Autos dürfen nur überholen wenn sie dass mit genügend Abstand innerhalb ihrer Strassenseite tun können. Geht das nicht müssen die Autos laut Gesetz dem Radfahrer hinterher gurken bis mehr Platz ist.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass in der Schweiz Fahrradfahrer das Recht haben, den Straßenverkehr so massiv zu behindern. In D haben wir auch die Pflicht für langsam fahrende Fahrzeuge (also auch LKWs, Trecker etc.), hinter ihnen fahrende Fahrzeuge passieren zu lassen (StVO § 5 Abs. 6). (Außerdem wäre unabhängig davon auch Nötigung denkbar.)
 
So ein Schmarrn was du wieder erzählst. Auch als Fahrradfahrer hat man das Recht auf einer Strasse zu fahren, niemand wird da behindert! Manchmal frage ich mich wirklich ob du es absichtlich machst oder wirklich nur von jetzt bis eben gerade denkst.
 
Ja das hat man, allerdings leider nicht (zumindest in D in A ist das wesentlich entspannter) wenn ein Radweg neben der Strasse mit dem blauen Radweg Symbol beschildert ist. Mit dem Rennrad immer wieder ein Spass...
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass in der Schweiz Fahrradfahrer das Recht haben, den Straßenverkehr so massiv zu behindern.
Wer hat denn gesagt dass die das Recht haben den Strassenverkehr zu behindern und wer hat gesagt dass die das tun? Aber deiner Meinung nach sollte die ja wohl wirklich gezwungen werden anzuhalten und das Fahrrad über die Leitplanke auf die andere Seite zu heben um dir den weg frei zu machen.
Natürlich rege ich mich auch ein bisschen auf wenn, für meinen Geschmack, an einem Pass grad allzu viele von denen sich da abquälen. Wenn da aber auf einer Strecke von 1 - 2 Kilometern rechts nur eine Stützmauer ist und es hat dort nirgendwo eine Ausbuchtung in welche sie reinfahren können so dann geht das mit dem vorbei lassen halt nicht.
Ich hab privat auch eine Arbeitskarre bei der den Berg hoch 35km/h gehen und mehr nicht und mir ist es nie recht wenn ich eine Kolonne hinter mir her ziehe, den Knopf um auf die Böschung oder die Leitplanke zu springen hab ich aber bisher nicht gefunden.

Dann noch zu dieser Weisheit hier, ebenfalls von unserem Mister Vollgas.
Wieso sollte es "artgerecht" sein, auf ner Straße ohne Tempolimit langsamer zu fahren als es die Umstände zulassen?
Die Frage haben sich die Südsataatenbauern in den USA vor 1865 bei ihren Sklaven auch gestellt. Wieso sollten die weniger Arbeiten als das Maximum? Vielleicht weil der Sklave dann ein paar Jahre durchhielt und man nicht alle paar Monate einen neuen Kaufen musste?
 
br403 schrieb:
So ein Schmarrn was du wieder erzählst. Auch als Fahrradfahrer hat man das Recht auf einer Strasse zu fahren, niemand wird da behindert! Manchmal frage ich mich wirklich ob du es absichtlich machst oder wirklich nur von jetzt bis eben gerade denkst.

Ist ja nur das Gesetz:

StVO § 6 schrieb:
6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Übrigens sind geeignete Stellen nicht ausschließlich Ausweichbuchten, besonders bei Radfahrern ist es zumutbar dass der Radfahrer absteigt und am Rand wartet, was so gut wie immer möglich ist. Ein wartender abgestiegener Radfahrer am Fahrbandrand braucht so wenig Platz, dass dann die schnelleren Fahrzeuge überholen können.
 
Als ob ein Fahrradfahrer lange Schlangen verursacht. Wer es nicht schafft den Radfahrer zu überholen sollte seinen Führerschein abgeben. Selbst bei durchgezogener Linie ist das kein Problem.
 
Soferne der Radfahrer wie es das Gesetz vorgäbe brav am rechten Rand fährt und nicht wie manche Rennradfahrervollkoffer nebeneinander fahrend die gesamte Fahrspur blockieren weil sie offensichtlich denken irgendwas Besonderes zu sein. Mit nem LKW kommt man allerdings auch an einem rechts fahrenden Radler innerhalb der Fahrspur nicht vorbei ohne den zu gefährden; allerdings halte ich j-d-s´s Einschätzung zu verlangen das der dann deshalb am Fahrbahnrand absteigt um die anderen vorbeizulassen für rechtlich nicht gedeckt sondern nur das er befestigte Fahrbahnteile wie Ausweichbuchten etc. benutzt um die anderen vorbeizulassen.
Das weitaus schlimmere Verkehrshindernis sind allerdings Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen auf Hauptdurchzugsstrassen wenn sie nicht regelmäßig die anderen Verkehrsteilnehmer vorbeilassen. Hatte vergangenen Samstag früh das "Vergnügen" auf der Fernpasstraße vom Fernsteinsee bis zur Passhöhe in einer Riesenkolonne hinter einem Traktor mit offensichtlich mit Kartoffelsäcken überladenen Anhänger hinterherzuzuckeln der trotz Möglichkeiten nicht rechts rausfuhr und aufgrund des starken Verkehrsaufkommens war es nur ganz vereinzelt möglich das einige PKW´s und die Biker den überhaupt überholen konnten. Offenbar hatte der in Imst die Patatis gekauft um sie vermutlich auf nem Markt in Reutte zu verscherbeln - allein das und der Traktortransport über die lange Strecke anstelle einer LKW - Anlieferung wären für mich eigentlich schon Anlass genug den mal zur MPU zu schicken... :ja:
 
Solche Typen ärgern mich auch immer :boese: . Genauso wie ignorante LKW- und Busfahrer, die auf Bergstraßen schon ne Kolonne von 20 Autos hinter sich haben und sich dennoch nicht im Geringsten veranlasst sehen, irgendjemanden vorbeizulassen (das ist dann übrigens schon Nötigung).

Oder Leute, die glauben, auf österreichischen/deutschen Landstraßen gelte generell Tempo 80.

(Und ad Radfahrer: Das Gesetz besagt doch ausdrücklich, dass an "geeigneter Stelle" die Geschwindigkeit zu ermäßigen ist, d.h. dass man langsamere Fahrzeuge vorbeilassen muss ist nicht nur bei Ausweichbuchten der Fall, sondern an allen geeigneten Stellen, wo man die Geschwindigkeiten ermäßigen kann, d.h. auch auf der normalen Straße.)
 
br403 schrieb:
Als ob ein Fahrradfahrer lange Schlangen verursacht. Wer es nicht schafft den Radfahrer zu überholen sollte seinen Führerschein abgeben. Selbst bei durchgezogener Linie ist das kein Problem.

tzzzt

https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/1240/fahrradfahrer-ueberholen-wie-viel-abstand-muss-sein/

„Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Abstand beim Überholen eines Fahrrads mindestens 1,5 Meter betragen muss“, sagt Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
br403 schrieb:
Selbst bei durchgezogener Linie ist das kein Problem.

Grundsätzlich dürfen Autofahrer überholen, ohne die Spur zu wechseln – übrigens auch bei durchzogener Mittellinie. Bei einer durchschnittlichen Fahrbahnbreite von 3 Metern innerorts ist es für Autofahrer aber häufig nicht möglich, Radfahrer mit ausreichend Abstand zu überholen, ohne auf die Gegenspur zu wechseln. Wenn diese durch dichten Gegenverkehr versperrt ist, bleibt dem PKW-Fahrer nichts anderes übrig, als langsam hinter dem Radfahrer herzufahren.

klar macht man es trotzdem, aber richtig ist das nicht.
 
Man darf aber Hupen, um dem Radfahrer die Überholabsicht anzuzeigen, damit er einen bei geeigneter Stelle passieren lässt.
 
Zum einen das, und zum anderen versteht das wieder keiner richtig. Auch wenns gesetzlich erlaubt ist, der Radfahrer wird das hupen wohl mehr als aggressives "hau ab" deuten, als nur als einfache Ankündigung des Überholens. Ist einfach so auf den Straßen, genauso wie die Lichthupe auf Autobahnen: Die LKW-Fahrer untereinander sagen damit "kannst vor mir rein", bei den meisten PKWs heißt es "mach Platz". :roll:

Von daher würd ich gerade bei Radfahrern auf sowas verzichten, und einfach warten bis ich an geeigneter Stelle mit angemessenem Abstand selbst vorbeikomm.
 
David93 schrieb:
Ist einfach so auf den Straßen, genauso wie die Lichthupe auf Autobahnen.
Ich hab nicht nur auf Autobahnen die Erfahrung gemacht das ein eventuell mehrmaliges aber immer nur ganz kurzes Aufblinken nicht als agressiv verstanden wird wenn ich beispielsweise jemandem auf ner Einordnungsspur damit mitteilen will das er reinfahren kann/soll.
 
Petz schrieb:
Dürfen ja aber selbst damit wär ich äußerst vorsichtig und würde maximal den Hupenknopf antapsen das gerade noch ein Ton entsteht entsteht damit die Sache nicht nach hinten losgeht - siehe:

http://www.anwaltonline.org/verkehrsrecht/urteile/fahrradfahrer/fahrradfahrer_025.html

Nunja. Das ist ja nur ein Amtsgericht (also erste Instanz) und wieso der Autofahrer scheinbar gar keinen Grund angegeben hat, ist mir auch schleierhaft. Hatte wohl keinen Anwalt? Denn Hupen als Anzeigen der Überholabsicht ist ausdrücklich erlaubt (und Lichthupe funktioniert bei nem Radfahrer ja nicht, da der keine Spiegel hat) und damit ist so ein Nonsense wie in dem Urteil auch vom Tisch.
 
Mein zukünftiges "Winter-Wägelchen", ein Suzuki Ignis, ist gerade frisch erhältlich:





Allrad + Vollausstattung, Benziner, leider ohne Automatik (gibts nur in 2WD und ohne so mancher für mich wichtiger Sonderausstattung wie Tempomat). Wollte mir ja erst einen weißen kaufen (mit orangenen Dekorelementen im Innenraum), aber dann hatten wir letzten Freitag zufällig auch diesen leuchtend Blauen vor der Türe. MEB-Tellerstangen-Blau, da konnte ich nicht anders ;)



Die Vorführwagenbeklebung kommt später, wenn ich ihn dann übernehme, natürlich weg, wobei ich noch nicht weiß, was ich diesmal auf die Seiten draufkleben will (Dach werd ich wohl nichts mehr machen). Ich tendiere bei dem glänzenden Blau zu etwas einfarbigem in schimmernden Silber, also vielleicht eher - ähnlich wie beim Fusion damals - nur eine angedeutete Bergsilhouette und einzelne Skifahrer / Liftsymbole.

Meinen Fiat Qubo will ich wg. meines Bett-Einbaus aber noch ein paar Sommer fahren, wenn er durchhält. Hat ja jetzt auch schon 195.000km drauf und ärgert mich bekanntlich bei fast jeder langen Reise - auch wenn er mich bisher immer noch nach Hause gebracht hat und selbst nach einem Federbruch im Zillertal noch problemlos ins nächste Skigebiet und zurück fuhr. Beim Fusion hatten Federbrüche gleich mal den Reifen mit aufgeschlitzt. Aber gut, das kann beim Qubo grad Glück gewesen sein.
 
Wär mir zwar etwas zu klein, wenn ich immer so lange Reisen machen würde wie du, aber sieht dennoch ganz schick aus. Und technisch dürfte er recht problemlos sein, nach meinen Erfahrungen sind die Suzis sehr robust.
 
Glückwunsch Starli der Suzuki gefiele mir zweifellos auch und blau wär außerdem noch meine Lieblingsfarbe. Ich hoffe nur das bei den Suzis mittlerweile die Rostvorsorge vebessert wurde denn früher waren die zumindest bei manchen Modellen ne reine Katastrophe.
Federbruchfolgen sind nur davon abhängig an welcher Stelle die bricht; meist tritt der im Bereich der Endwindungen auf und dann kann man normalerweise problemlos weiterfahren. Manchmal bemerkt man den auch gar nicht sondern es fällt einem irgendwann nur auf das das Auto nicht ganz gerade steht - so hatte ich einen Bruch bei Freund tobi27 entdeckt wo wir zuerst dachten ein Vorbesitzer hätte versehentlich ne Sportfeder verbaut... :wink:
Bricht die Feder im mittleren Bereich drückt es die Bruchenden zur Seite raus und dann wird unter Umständen natürlich ein Reifen auch sehr schnell um Opfer. Dazu muß ich aber auch anmerken das sich meiner Beobachtung nach die Federqualitäten in den letzten zwei Jahrzehnten sicher nicht verbessert haben... :motz:

Und noch letzte Ergänzung - mein Seicento wurde Ende November 2016 stillgelegt weil sich die Reparatur des kupplungsseitigen Kurbelwellensimmerrings nicht mehr rechnet und durch einen gebrauchten Daewoo (Chevy) Kalos 1,2er Benziner ersetzt in dessen Motor ich mich wie schon früher bem Atos verlieben könnte da absoluter Langhuber mit 78 : 88 Verhältnis. Zieht von unten raus wie ein Büffel und ermöglicht absolut schaltfaules gleitendes Fahren.
 
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