ATV
Mt. Vinson (6100m)
Hier noch die Punkte aus der EN1909 "Räumung und Bergung"
Und für Pendelbahnen:
Wer sich weiter damit beschäftigen will:
1) EN 1907, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Begriffsbestimmungen
2) EN 12929, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Allgemeine Bestimmungen
3) EN 12930, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Berechnungen
4) EN 12927, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Seile
5) EN 1908, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Spanneinrichtungen
6) EN 13223, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Antriebe und weitere mechanische Einrichtungen
7) EN 13796, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Fahrzeuge
EN 13243, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Elektrische Einrichtungen, ohne Antriebe
9) EN 13107, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Bauwerke
10) EN 1709, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Erprobungen,
Instandhaltung, Betriebskontrollen
11) EN 1909, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Räumung und Bergung
12) EN 12397, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Betrieb
Grün markiert die Punkte welche sich mit der Beleuchtung für Nächtlichen Betrieb befassen.
Weiter sei verwiesen auf:
- SN EN 1838, Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung2
- SN EN 60598-2-22/A1, Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen - Leuchten für Notbeleuchtung2
9.1.6 Um bei Dunkelheit eine zufriedenstellende Abwicklung der Bergung zu sichern, muss es möglich sein, kurzfristig die erforderliche Beleuchtung bereitzustellen.
Und für Pendelbahnen:
9.3.6 Um das Heranfahren des Bergefahrzeuges zum Fahrzeug zu erleichtern, muss bei Dunkelheit eine ausreichende Beleuchtung vorgesehen sein.
Wer sich weiter damit beschäftigen will:
1) EN 1907, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Begriffsbestimmungen
2) EN 12929, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Allgemeine Bestimmungen
3) EN 12930, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Berechnungen
4) EN 12927, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Seile
5) EN 1908, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Spanneinrichtungen
6) EN 13223, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Antriebe und weitere mechanische Einrichtungen
7) EN 13796, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Fahrzeuge
9) EN 13107, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Bauwerke
10) EN 1709, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Erprobungen,
Instandhaltung, Betriebskontrollen
11) EN 1909, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Räumung und Bergung
12) EN 12397, Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr Betrieb
Grün markiert die Punkte welche sich mit der Beleuchtung für Nächtlichen Betrieb befassen.
Weiter sei verwiesen auf:
- SN EN 1838, Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung2
- SN EN 60598-2-22/A1, Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen - Leuchten für Notbeleuchtung2
