• 📸 Fotowettbewerb 2026 – Jetzt noch mitmachen! 🏔️

    Ihr habt noch tolle Berg-, Ski- oder Landschaftsfotos auf eurer Festplatte? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, sie mit uns zu teilen!

    Unser Alpinforum-Fotowettbewerb 2026 läuft noch und wir freuen uns über weitere beeindruckende Aufnahmen aus der Bergwelt! ⛷️🏔️

    ⏰ Letzte Chance zur Teilnahme!
    Ihr könnt eure Bilder noch bis Sonntagabend, 18. Oktober 2026, einreichen!

    Egal ob spektakuläres Bergpanorama, verschneite Piste oder ein besonderer Moment in den Alpen – zeigt uns eure schönsten Bilder! Jeder Beitrag macht den Wettbewerb noch abwechslungsreicher. 😊

    Alle Teilnahmebedingungen und Informationen zur Bildeinreichung findet ihr im Wettbewerbsthema:

    📸 Jetzt Bilder einreichen & mitmachen!

    Also: Durchsucht eure Fotoarchive und macht noch mit! Wir freuen uns auf eure Einsendungen! 🏔️

    Euer Alpinforum-Team

Bergebahnen

Pilatus

Cho Oyu (8201m)
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Viele Anlagen in unzugänglichem Gelände verfügen über Rettungsanlagen. Diese sind mal kleiner, mal grsser ausgeführt. Ein krasses Beispiel für eine grosse Rettungsbahn ist z.B. die Bergebahn am Funitel Plaine Morte. Dort wurden quasi auf die Funitelmasten noch eine Windenbahn (?) obendrauf gepflastert, also eine komplett vom bestehenden System unabhängige Bahn. Müssen solch grosse Anlagen separat konzessioniert werden?
 
Auch das andere Garaventa Funitel in Verbier hat das. Ich finde es übrigens potthässlich.
 
Ja, das müssten Windenbahnen sein.

Mir gefallen die Funitelstützen mitunter wegen diesen Bergebahnen eigentlich ganz gut. Halt richtig schön wuchtig - passt in meinen Augen ganz gut zu einem Funitel. Und bei den beiden Schweizer Anlagen ergibt sich in der an beiden Orten kargen Natur ein in meinen Augen sehr interessanter Kontrast.
 
@Pilatus`s Frage

Ich kann es nicht genau sagen, jedoch denke ich nicht dass hierfür eine eigene Konzession erforderlich ist. Das Ganze wird als ein komplettes System inkl. Bergebahn zum Konzessionsersuch eingereicht. Anders ergäbe dies keinen Sinn. Es mögen zwar getrennte Anlagen sein die aber für einander geschaffen sind von daher fungieren Sie als Gesammtsystem.
 
Zumal ja die eine Bahn Vorraussetzung für die Zulassung der anderen ist.
 
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