skifam
Olymp (2917m)
judyclt schrieb:Folgerichtig sind übrigens die Kurse für die Skilehrerausbildung in den Ferien. Ebenfalls richtig finde ich, dass diese Fahrten den Lehrern idR bezahlt werden.
O.k.
Wenn der AG ein Interesse am AN und seiner Weiterquali hat, bezahlt er gern dies das oder gar alles..
Allerdings sollte man dann fairerweise auch auch eine Rückzahlungsverpflichtung der Weiterbildungskosten innerhalb einer bestimmten Frist im Falle einer AN Kündigung vereinbaren.
Diese Kostenübernahme hat das Ziel Unternehmensweiterentwicklung und Mitarbeiterbindung und nicht Gutes Tun.