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Bildungsurlaub: Skifahren

judyclt schrieb:
Folgerichtig sind übrigens die Kurse für die Skilehrerausbildung in den Ferien. Ebenfalls richtig finde ich, dass diese Fahrten den Lehrern idR bezahlt werden.

O.k.

Wenn der AG ein Interesse am AN und seiner Weiterquali hat, bezahlt er gern dies das oder gar alles..

Allerdings sollte man dann fairerweise auch auch eine Rückzahlungsverpflichtung der Weiterbildungskosten innerhalb einer bestimmten Frist im Falle einer AN Kündigung vereinbaren.
Diese Kostenübernahme hat das Ziel Unternehmensweiterentwicklung und Mitarbeiterbindung und nicht Gutes Tun.
 
skifam schrieb:
Allerdings sollte man dann fairerweise auch auch eine Rückzahlungsverpflichtung der Weiterbildungskosten innerhalb einer bestimmten Frist im Falle einer AN Kündigung vereinbaren.

Stimmt. Bei der vorgenannten Berufsgruppe Lehrer zumindest im Beamtencase allerdings fast immer überflüssig.
 
albe-fr schrieb:
ich habe das schon mehrfach gemacht, waren dann aber jeweils Fortbildungen im Skibereich - einmal z.B. eine Woche Freeride am Arlberg.

Top da du BW bist, wie heisen die Anbieter? Finde dazu nichts, würde mich gern weiterbilden.
 
Ich habe den Bildungsurlaub tatsächlich 2022 in Kaprun gemacht. Die Mischung aus morgendlichen Lernblöcken (Kommunikationstrainings) und nachmittäglichem Skifahren war überraschend effektiv. Man muss halt nachweisen, dass die Kursinhalte berufliche Relevanz haben. Ich habe einfach meine Projektleitungstätigkeit als Begründung angegeben und das Finanzamt hat die Kosten als Werbungskosten anerkannt. Würde ich wieder so machen, aber unbedingt vorher beim Arbeitgeber die Freistellung klären. Wie sieht es bei dir mit dem Arbeitgeber aus?
 
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