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Hallo, ich kann dir leider nicht helfen, hab aber noch ne Frage: Wenn der Lift steht, können den dann nur leute aus´m Verein nutzen? Würde sonst evtl. mal vorbeischneien! :D
 
Das ist nicht so ganz klar wer da dann fahren darf. Ein ähnlicher mobiler Skilift in 30km Entfernung darf mit lediglich einer TÜV-Abnahme betrieben werden, doch der Betreiber (ein örtlicher Wintersportverein) erklärte mir, dass sie auf Gewohnheitsrecht den Lift (öffentlich) betreiben dürfen, da der mobile Lift dort seit nun schon 40 Jahren jedes Jahr aufgebaut und betrieben wird.
 
So aus dem Bau raus würde ich mal folgendes abklären:
- Braucht es eine Baubewilligung in irgend einer Art.
- Darf man den Lift öffentlich nur betreiben wenn wenn geschultes Personal anwesend ist. Nicht nur Technisch sondern auch in Ersthilfe geschult.
- Haftungsfragen bei Unfällen z.B Versicherung.
- Müsst ihr gegeben falls Steuern zahlen.

Darum würde ich mal in Netz suchen. Richtung betreiben eines normalen Skilifts. Im Grundsatz wird das nicht viel anders sein, als wenn ihr einen normalen betreiben würdet.
 
Hallo,
Ich bin selbst Betreiber zweier kleiner Skilifte in Sachsen. Also ich bin der Meinung, du musst auf alle Fälle mit dem zuständigen Bauamt in Kontakt treten und dir dafür eine Baugenehmigung einholen musst. Wenn es nicht so ist, wird dir das der zuständige Amtsleiter schon sagen. Darüber muss er sich informieren. Wenn du den Lift als Verein betreiben willst, brauchst du auch eine ausgeschriebene Nutzungsordnung, die dann jeder Gast mit dem Kauf einer Liftkarte akzeptiert. Somit schränkst du deine Haftung als Betreiber unheimlich ein. Dann musst du auch noch den TÜV oder ein dafür zertifiziertes Unternehmen kommen lassen, die dir den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage bescheinigen. Das kostet bei uns pro Lift ca 300€. Und das sollte es auch schon gewesen sein. Das is zwar erstmal ne riesen Rennerei. Aber wenn alles funktioniert und den Leuten der Glühwein schmeckt, macht's auch Spaß.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Wenn du noch fragen hast, mail mir einfach: tom.klaedtke@gmx.de
Ansonsten, kommt alle gut und schneereich übern Winter

:))
 
Aber wie sieht es auf einem Privatgrundstück aus? da darf man ja auch Auto fahren, egal ob 18 oder nicht?
 
Ja das mit dem Auto fahren stimmt auch. Und wenn du den Lift nur für dich und deine Kumpels betreibst ist das auch alles nicht so wild. Aber spätestens dann, wenn es einen Kartenverkauf gibt und der Lift der Öffentlichkeit angeboten wird, dann muss das alles ein paar gesetzliche Grundlagen einhalten. Deutschland eben... Aber es ist schon besser, wenn du dich als Betreiber absicherst. Ich hatte mal den Fall, da hat sich ein 8 jähriges Mädchen beim Sturz im Lift den Arm gebrochen. Da hatte ich auch viel Spaß mit der Familie und deren Anwalt. Aber zum Glück war der TÜV usw im Herbst vorher da. Ach ja und ganz wichtig für den Verein, der den Lift betreibt. Eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb des Liftes abschließen. Geht glaube ganz günstig bei der Gothaer. Bin ich mir aber nich sicher

Grüße
 
Ja, also mit dem TÜV ist schon alles abgesprochen (Pauschal 300€). Langsam klärt sich auch die Streitereien mit dem Planfeststellungsverfahren, das nun wohl doch nicht nötig ist. Ein Bauantrag war bei uns auch nicht nötig, da der mobile Lift keine Fundamente hat. Das ist je nach den Behörden anders. Wenn der Lift in Betrieb geht, mach ich ein paar Bilder ;)
Hoffentlich kommt auch bald Schnee...

MFG Waiblinger
 
Ja Schnee wäre so langsam gut. Aber mir würden auch schon ein paar Minusgrade reichen. :)
 
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