Bundesrat erklärt «ausserordentliche Lage» vom 16.März um Mitternacht bis zum 19. April.
Welche Läden schliessen?
Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
Welche Läden bleiben geöffnet?
Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt, es sind genügend Vorräte angelegt. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Werkstätten für Transportmittel, können geöffnet bleiben.
Bis zu 8000 Armeeangehörige werden zur Unterstützung des Gesundheitswesens, der Logistik und der Sicherheit aufgeboten.
Der Bundesrat hat entschieden, ab Mitternacht auch die Grenzen zu Deutschland, Österreich
und Frankreich zu kontrollieren und dort Einreiseverbote mit Ausnahmen einzuführen. Nicht mehr nur zu Italien.