Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Das Alpinforum ist erfolgreich auf die neue Forensoftware XenForo umgezogen. Benutzerkonten und Foreninhalte wurden übernommen, sodass ihr euch wie gewohnt anmelden könnt.
Schaut euch gerne um und probiert die neuen Funktionen aus. Solltet ihr Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken, meldet sie bitte im entsprechenden Thema.
Alle Informationen zur Migration und zum neuen Forum findet ihr hier:
Viel Spaß im neuen Alpinforum!
Euer Alpinforum-Team
S*******.Spezialwidde schrieb:Naja die Kameraführung und Darstellung ist wirklich nicht der Hit...Ich kann anahnd dieses Videos wenig sagen, man müsste sich das schon mal detaillierter ansehen können.
Lagorce schrieb:Würde man trotzdem vollverglaste Wände ohne zusätzliche Schutzmassnahmen zulassen, wäre dies m.E. ein Fehlentscheid der zuständigen Zulassungsstellen.
Lagorce schrieb:Man könnte noch sehr lange über fragwürdige Kompromisse diskutieren. Spätestens bei einem Zwischenfall wird dann eine eigentlich bekannte Problematik wieder aufgegriffen.
Lagorce schrieb:Gehe davon aus, dass eine alleinige Vollverglasung nicht zulässig ist, zumindest muss irgendein Querteil, z.B. aus Metall, ein Herausfallen oder -schleudern der Fahrgäste verhindern.
Siehe ebenfalls EN 13796-1:2017 unter 11.2 und insbes. 11.2.1.2.
Würde man trotzdem vollverglaste Wände ohne zusätzliche Schutzmassnahmen zulassen, wäre dies m.E. ein Fehlentscheid der zuständigen Zulassungsstellen.
Zumindest in gewissen 3D Darstellungen sind reine Vollverglasung als Seitenwang auf der Spurinnenseite (Bahnachse) dargestellt.
Es geht hier ebenfalls um die Grundsatzfrage, ob man es als zulässig betrachtet, eine Vollverglasung ohne weitere Zusatzmittel einzusetzen.falk90 schrieb:Es läuft eigentlich immer auf einen Nachweis gleicher Sicherheit hinaus.Lagorce schrieb:Gehe davon aus, dass eine alleinige Vollverglasung nicht zulässig ist, zumindest muss irgendein Querteil, z.B. aus Metall, ein Herausfallen oder -schleudern der Fahrgäste verhindern.
Siehe ebenfalls EN 13796-1:2017 unter 11.2 und insbes. 11.2.1.2.
Würde man trotzdem vollverglaste Wände ohne zusätzliche Schutzmassnahmen zulassen, wäre dies m.E. ein Fehlentscheid der zuständigen Zulassungsstellen.
Zumindest in gewissen 3D Darstellungen sind reine Vollverglasung als Seitenwang auf der Spurinnenseite (Bahnachse) dargestellt.
Kennst du die Konstruktion soweit im Detail, dass du dir solche Aussagen leisten kanst? Es stört mittlerweile in vielen Topics hier.
Die Leute von CWA wissen ganz genau, was sie da machen und überhaupt anzuzweifeln, dass die Omega V so zulassungsfähig ist, grunz für mich schon an Verhöhnung dieser Fachleute. Klingt hart, aber genau so meine ich das auch. Es gibt zudem doch mehr als genug Omega IV ohne Fangeinrichtung an der Seite in Betrieb und das schon seit langer Zeit. Die würde es ja sicher nicht geben, wenn sie angeblich nicht zulassungsfähig wären.Seilbahnjunkie schrieb:Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Entwickler bei CWA/Doppelmayr nicht vorher überlegt haben ob ihr neues Produkt zulassungsfähig in den Kernmärkten ist.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen